Lampedusa: Europas Schande

Am 3. Oktober kenterte vor der Küste Lampedusas ein Schiff mit über 500 Flüchtlingen, nur 155 von ihnen überlebten. Politiker in ganz Europa zeigten sich schockiert – als ob es das erste Mal gewesen wäre, dass Menschen auf ihrer Flucht nach Europa ertrinken. Dabei sind die Fakten hinlänglich bekannt: Knapp zwei Drittel aller “illegalen” Einreisen in die EU erfolgen über den Seeweg, zumeist in völlig überfüllten, nicht hochseetauglichen Booten. Schätzungsweise 60 000 Menschen wagen pro Jahr die Flucht über das Mittelmeer Richtung EU, etwa 2000 von ihnen sterben während der Überfahrt.

Lampedusa, 17 July 2013. Photo: Natursports. Source: Shutterstock

Papst Franziskus, der bereits im Juli Lampedusa besucht hatte, fand dafür das treffende Wort: “Schande”. Tatsächlich trifft die Europäische Union eine unmittelbare Mitschuld an diesen Toten, denn Europa ignoriert die Toten an seinen Stränden nicht, es nimmt “diese Menschenopfer in Kauf”, so Giusi Nicolini, die Bürgermeisterin von Lampedusa, “um die Migrationsflüsse einzudämmen”. Im Sinne einer gezielten Abschreckungslogik sind diese Nachrichten und Bilder Teil des europäischen Migrationsregimes. Alle wissen davon, aber keiner tut etwas gegen die Gefahren. Andernfalls, so die brutale Logik, würden noch weit mehr Menschen versuchen, das Mittelmeer zu überqueren.

Die Toten von Lampedusa sind somit Teil einer gezielten Kommunikationsstrategie der EU. Sie sollen potentiellen Flüchtlinge in den Herkunftsgesellschaften klar machen, dass Europa seine Grenzen um buchstäblich jeden Preis schützt. Zynischerweise verkauft die EU diese Politik als humanitären Akt: Abschreckende Bilder hielten Flüchtlinge von der gefährlichen Reise ab und entzögen kriminellen Schleppern die Geschäftsgrundlage. Je weniger Menschen also die Überfahrt über das Mittelmeer wagten, desto weniger Tote gäbe es.
Dabei ist es völlig illusorisch anzunehmen, militärisch gesicherte Grenzen würden die Menschen von ihrer Flucht abhalten. “Einen Vater, der sogar seine Kinder mit auf eines dieser Boote nimmt, wird keine Polizeiaktion der Welt davon abhalten können, wieder und wieder die Einreise nach Europa zu versuchen.”1 Im Gegenteil: Je undurchlässiger die Grenzen werden, desto riskantere Wege werden die Flüchtlinge nehmen müssen – und desto mehr von ihnen werden sterben.

Dennoch rüstet die EU ihre Küstenwachen seit Jahrzehnten systematisch auf. Inzwischen gehört das Mittelmeer zu einem der am besten überwachten Seegebiete der Welt, und bedeutet gerade deswegen für so viele Menschen den Tod.

Abwehr “problematischer Menschenströme”

All dies geschieht auch mit Blick auf die europäische Innenpolitik, als aktive Abwehr- und Abschottungspolitik gegen sogenannte problematische Menschenströme, vor denen Europa sich schützen müsse. Die EU orientiert ihre Flüchtlingspolitik dabei am vermeintlichen Interesse ihrer Bürger an Ruhe und Wohlstand. Von einer Grenzpolitik im Namen der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes kann dabei keine Rede sein. Immerhin räumte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso angesichts der jüngsten Tragödie die europäische Verantwortung für diese Menschen ein. Um weitere Tote vor unseren Küsten zu verhindern, bedarf es jedoch einer vollkommen neuen Flüchtlingspolitik.


Dazu wäre es nötig, die weitere Aufrüstung der Grenzen sofort zu stoppen. Eine wirklich neue europäische Grenzpolitik müsste die Blockade der Küsten beenden. Das hieße erstens, das Grenzregime Frontex aufzulösen, und zweitens, eine funktionierende Seenotrettung einzurichten. Stattdessen jedoch wird im Dezember in sieben Mitgliedstaaten das soeben verabschiedete neue Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) anlaufen, um den Informationsaustausch zwischen Frontex und den Behörden zu verbessern – im Sinne einer noch perfekteren Abwehr von Flüchtlingen.

Damit das Sterben vor Europas Küsten endlich ein Ende nimmt, müssten die für Eurosur bereitstehenden 250 Mio. Euro2 in ein wirksames Rettungssystem investiert werden.
Eine solche Kehrtwende in der europäischen Flüchtlingspolitik kann aber nur umgesetzt werden, wenn zwischen den europäischen Ländern endlich die Verantwortung für Flüchtlinge geteilt wird. Dafür müssten sich alle EU-Mitgliedstaaten solidarisch an der Bearbeitung von Asylanträgen beteiligen und entsprechend Flüchtlinge aufnehmen.

Das Dublin-Regime

Grundlage der verfehlten EU-Asylpolitik ist das Dublin-Abkommen, das 1990 als Bestandteil des Schengener Abkommens in Kraft trat. Es handelte sich dabei zunächst um einen internationalen Vertrag, der nur zwischen einigen Mitgliedstaaten geschlossen wurde, aber bereits die noch heute gültige Regelung enthielt, dass Asylverfahren stets im zuerst betretenen Staat durchzuführen sind. Seit 2003 besteht die sogenannte Dublin-II-Verordnung, die diesen Passus bestätigt hat und durch die erst eine harmonisierte, gemeinsame EU-Migrations- und Flüchtlingspolitik der Mitgliedstaaten rechtlich begründet wurde. Das Flüchtlingsproblem wird nach wie vor an die Außengrenzen Europas verlagert; ein “Binnenstaat” wie Deutschland ist berechtigt, Flüchtlinge an den Einreisestaat zurück zu verweisen, und entzieht sich so seiner Mitverantwortung für Flüchtlinge.

Zwar besteht eine Solidaritätspflicht zwischen den EU-Mitgliedstaaten, doch sehen viele Länder diese Pflicht bereits durch entsprechende Ausgleichszahlungen an die Einreiseländer als erfüllt an. Die Randstaaten der EU haben somit ungleich höhere Antragszahlen zu bewältigen, zudem tragen sie zunächst die Kosten für diese Verfahren.
Griechenlands Behörden beispielsweise sind trotz der rigorosen Grenzkontrollen heillos überfordert, die eingehenden Anträge zu bearbeiten. Jedes auf Hoher See abgedrängte Boot bedeutet daher einige hundert Asylanträge weniger und eine willkommene Entlastung – auch wenn diese Praxis einen klaren Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention bedeutet. Daraus ergibt sich das Recht auf ein Asylverfahren. Faktisch aber werden Tag für Tag Menschen von diesem Verfahren ferngehalten.

Auch Italien schottet sich mit allen Mitteln ab: Bereits 2002 verabschiedete die Berlusconi-Regierung das sogenannte Bossi-Fini-Gesetz. Es ermöglicht die leichtere Abschiebung von Asylsuchenden aus Italien. Seit es von der letzten Regierung Berlusconi 2008 noch einmal verschärft wurde, steht “illegale Einwanderung” unter Strafe, und selbst Fischer, die Flüchtlinge retten wollen, machen sich diesem Gesetz zufolge strafbar.

Visa-Deals für eine “vorsorgende” Grenzpolitik

Ein Ende dieser menschenverachtenden Politik kann nur mit einer solidarischen Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Diese Beteiligung könnte entweder durch Asylverfahren in den Botschaften der EU-Staaten in den Ausreiseländern geleistet werden,3 oder durch die Aushändigung von Flüchtlingsvisa, mit denen Betroffene legal europäischen Boden betreten und ihren Antrag in dem EU-Mitgliedstaat stellen können, in dem sie leben möchten.

Ohne eine gerechte Verteilung der Asylverfahren zwischen den EU-Staaten werden die Randländer dagegen weiter versuchen, ihre Antragszahlen klein zu halten. Längst fangen sie Flüchtlinge nicht mehr nur an ihren eigenen Grenzen ab, sondern bereits in deren Herkunfts- und Transitländern.4 Erklärtes Ziel der EU-Abschottungspolitik ist es, das europäische Einflussgebiet so weit auszudehnen, dass potentielle Flüchtlinge gar nicht erst an europäische Grenzen ankommen und einen Asylantrag stellen können.

Zu dieser Strategie gehört auch die Visapolitik der EU gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn, die in eine völlig andere Richtung weist, als eben vorgeschlagen: Sie gewährt Staaten Visa-Erleichterungen für deren Staatsbürger, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, durchreisende Flüchtlinge auf ihrem Weg in die EU aufzuhalten.5 Die Europäische Union scheut dabei nicht davor zurück, direkten Einfluss auf souveräne Nachbarstaaten zu nehmen, indem sie ihnen im Rahmen sogenannter partnerschaftlicher Hilfe die gewünschten Gesetzestexte als “Empfehlung” vorlegt, so EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Erst im Juni dieses Jahres hat die EU mit Marokko eine “Mobilitätspartnerschaft” geschlossen, die marokkanischen Bürgern unproblematisch zu Visa in die Schengenzone verhilft. Im Gegenzug muss das Land sein Migrations- und Asylrecht im Interesse der EU neu gestalten, also seine Grenzkontrollen verstärken und Ausreisen in die EU erschweren. Vordergründig soll damit gegen Menschenhandel vorgegangen werden, doch letzten Endes geht es darum, Marokko als Transitland unattraktiv zu machen. Die EU dehnt mit solchen Abkommen ihren Einflussbereich systematisch aus. Es “lässt sich feststellen, dass die europäisierte Migrationspolitik mittlerweile bis nach China oder in den Senegal reicht”.6

Mit ihrer aktuellen Flüchtlingspolitik entzieht sich die EU ihrer humanitären Verantwortung, und verletzt damit auch ihre selbstgesetzten Normen, wie sie in internationalen Verträgen und europäischen Grundsatzdokumenten festgelegt wurden. Gerade die EU verweist regelmäßig auf ihr humanistisches Erbe, “aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben”7 – um sie an ihren Grenzen jeden Tag aufs Neue massiv zu verletzen.

Wenn es aber universelle Werte sind, die die Europäische Union in der Europäischen Menschenrechtscharta und im Verfassungsvertrag (bzw. der Präambel des Vertrags von Lissabon) zu ihrer Grundlage erklärt hat, dann gelten die daraus resultierenden Normen auch für die Flüchtlinge an unseren Grenzen.

Das Fundament der europäischen Gesellschaft wird untergraben, denn die Normen, die Grundlage unseres europäischen Zusammenlebens sein sollen, verlieren ihre Wirkungsmächtigkeit, wenn sie im Umgang mit Flüchtlingen relativiert werden.
Eine neue Flüchtlingspolitik der Europäischen Union muss sich daher in diesem Normensystem verankern, damit auch das Handeln der EU gegenüber Dritten die eigenen Standards erfüllt und damit stärkt. Die Grundsätze der Europäischen Union erzeugen somit konkrete Handlungspflichten für alle europäischen Staaten.

Sie lauten erstens: Das Recht auf Leben gilt für jeden Menschen und muss von den Staaten der EU respektiert werden. Grenzkontrollen dürfen daher niemals den Tod Einreisewilliger in Kauf nehmen oder ihre Notlage ignorieren.

Zweitens: Es besteht ein Recht auf faire Verfahren – und zwar nicht nur für Unionsbürger. Die Europäische Union muss jedem Menschen die reale Möglichkeit einräumen, Asyl zu beantragen, und dann ein zeitnahes und rechtstaatliches Verfahren ermöglichen, mit Anwalt und ohne Hinhaltetaktik.

Drittens: Eine menschenwürdige Behandlung muss in jeder Situation garantiert sein, bei der Ankunft, im Aufnahmelager, im Asylverfahren vor Gericht – und, sollte es dazu kommen, auch bei einer Abschiebung.

Für eine gesamteuropäische Asylpolitik

Konkret bedeutet dies, Grenzkontrollen nicht länger zur Abweisung einzusetzen, sondern eine effektive Seerettung für gefährdete Flüchtlingen zu installieren, alle Maßnahmen der Ausreiseverhinderung in den Herkunfts- und Transitstaaten zu beenden und ein liberales Visaverfahren auf den Weg zu bringen. Damit wäre endlich der Weg zu einem geordneten Asylverfahren eröffnet. Das aber verlangt desweiteren, Asylsuchende solidarisch auf Europa zu verteilen – unter Beachtung bestehender Bindungen wie bereits eingereister Familienmitglieder –, damit deren Anträge zügig bearbeitet werden und realistische Chancen auf Bewilligung bestehen.

Eine derartige, neue Asylpolitik der EU setzt schließlich voraus, die verhängnisvolle Dublin-II-Verordnung durch ein gänzlich anderes Zuständigkeitssystem zu ersetzen, um den Randstaaten keinen Anlass zur Abschottung mehr zu geben.
Hinter all diesen kurz- und langfristigen Maßnahmen aber steht die
Notwendigkeit einer grundsätzlich anderen Einstellung. Asylsuchende müssen endlich als Menschen mit Rechten betrachtet werden, für die gilt, was in Europa selbstverständlich erscheint: dass ihre Würde geachtet wird, dass sie frei und allen anderen Menschen gleich sind, also auch uns Europäern.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sagte: “Lampedusa liegt in Italien.” Nein, muss man entgegenhalten: Lampedusa liegt in Europa, und wer an diesen Küsten ankommt, hat genauso Anspruch darauf, nach moralischen Standards Europas behandelt zu werden, wie Unionsbürger auch.

So der italienische Journalist Fabrizio Gatti, der den Flüchtlingsstrom von Afrika nach Europa seit langem beobachtet, im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung", 9.10.2013.

Vgl. Eurosur -- dein Feind und Helfer, in: "Deutsche Welle", www.dw.de, 10.10.2013.

Diese Idee ist allerdings zu Recht umstritten, da sie die Asylverfahren nur in die Botschaften verlagern würde, wo es aber keine Gerichte oder Anwälte für die Antragsteller gibt.

Vgl. "tageszeitung" (taz), 8.10.2013; siehe auch Marei Pelzer, Festung Europa: Flüchtlingsschutz in Not, in: "Blätter", S. 45-53.

Siehe Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates vom 24.10.2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, in: Amtsblatt 11.9.2006 L 310, S. 4.

Sabine Hess und Vassilis Tsianos, Europeanizing transnationalism! Provincializing Europe! In: Transit Migration Forschungsgruppe (Hg.), Turbulente Ränder. Neue Perspektiven auf Migration an den Grenzen Europas, Bielefeld 2007.

Vgl. die Präambel des Vertrags von Lissabon (Europäischer Verfassungsvertrag).

Published 6 November 2013
Original in German
First published by Blätter für deutsche und internationale Politik 11/2013 (German version)

Contributed by Blätter für deutsche und internationale Politik © Geza Heinbach / Blätter für deutsche und internationale Politik / Eurozine

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