Vier Jahre Merkel, vier Jahre Eurokrise

Aus europäischer Sicht bedeuten vier Jahre Regierung Merkel vor allem eines: vier Jahre Krise. Ironischerweise fielen der Beginn der Legislaturperiode und der Beginn der Eurokrise fast zusammen. Das Fazit nach vier Jahren von Angela Merkel dominierter Krisenpolitik: Der neoliberale Weg der Bundesregierung zu einem europäischen Wettbewerbseuropa samt autoritärer Brüsseler Wirtschaftsregierung scheint sich durchzusetzen – zum Schaden Europas.

Dieser Weg hat allerdings zwei Bedingungen: Erstens darf sich kein nennenswerter Widerstand entwickeln oder er muss mit repressiven Methoden klein gehalten werden. Letzteres könnte einzelne Staaten veranlassen, rechtsstaatliche Garantien weiter abzubauen, was im Zweifel unter Mobilisierung nationaler Ressentiments geschieht.

Angela Merkel. Photo: cinemafestival. Source:Shutterstock

Zweitens müsste Merkels autoritärer Sparkurs mittelfristig die Krise für die Kapitalanleger bereinigen, also vorrangig deren bestehenden Kreditrisiken beseitigen (insbesondere bei Staatsanleihen). Diese resultieren jedoch aus den anhaltenden ökonomischen Ungleichgewichten zwischen den Mitgliedstaaten. Deren Reduktion scheint ausgesprochen fraglich, es gibt zudem – im Unterschied zur Ära Thatcher und Reagan – weder ein Projekt für die Mittelschichten noch ein Projekt für das große Kapital, das neue Perspektiven der Verzinsung erwarten lässt (wie die damals expandierenden Finanzmärkte).

Scheitert Merkels autoritärer Neoliberalismus, ist die zweite Perspektive mindestens ebenso düster. Die Folge wäre grassierender Nationalchauvinismus in der EU. Erste Anzeichen und Beispiele dafür gibt es bereits, insbesondere die Wahlerfolge national-chauvinistischer Parteien in vielen europäischen Ländern, an der Spitze die Regierungsübernahme von Orban in Ungarn, aber auch, im Kern der Euroländer, die Wiederaufnahme der Grenzkontrollen im Schengenraum und die deutsche Aufkündigung des Europäischen Fürsorgeabkommens von 1953, das die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Angehörigen anderer Mitgliedstaaten dieselben Fürsorgeleistungen wie den eigenen Staatsangehörigen zu gewähren.

Bisher blieb die mentale Krisenreaktion im Wesentlichen national. Gerettet wurden jeweils “unsere” Banken und angekurbelt wurde “unsere” Wirtschaft. Die Staaten setzen ihre nationalen Interessen zunehmend mit größerer Härte durch, was insgesamt zu einem Europa des Rosinen-Pickens führt. All das mobilisiert national-chauvinistische Ressentiments, wie sie auch in Deutschland zu besichtigen waren, als die Griechenlandhilfen von den bekannten Sirtaki-Klischees (“die faulen Griechen”) begleitet wurden.

Kurzum: Die Herausforderungen der Krise sind offensichtlich nicht mittels einer autoritären Wirtschaftsregierung zu lösen. Tatsächlich ist die aktuelle Krise keine Euro- oder Schuldenkrise, sondern eine Krise der europäischen Wirtschafts- und Finanzverfassung. Ein emanzipatorischer Ausweg aus der Krise kann daher nur in einer grundsätzlichen Revision der Europäischen Verträge bestehen.

Europa muss neu begründet werden, indem die vier zentralen Konstruktionsfehler der EU behoben werden: erstens seine undemokratische Grundstruktur, zweitens der autoritäre Wettbewerbsstaat, drittens die Deregulierung der Finanzmärkte und viertens der Fortbestand nationaler Ökonomien.

Europa demokratisch neu begründen

Der erste Konstruktionsfehler der gegenwärtigen EU besteht darin, dass eine machtlastige Öffentlichkeit entstanden ist, in der ökonomische Interessen dominieren, und das vorherrschende Demokratiedefizit zur Abwehr sozialer Teilhabeansprüche genutzt wird.

Die EU braucht eine Stärkung der politischen Demokratie und eine Stärkung der politischen Öffentlichkeit. Strukturell ungleiche Partizipationsmöglichkeiten in der politischen Organisationsfähigkeit wie im öffentlichen Diskurs müssen beseitigt werden, etwa durch einen Rahmen für europäische Tarifauseinandersetzungen. Dazu gehört auch die Förderung einer europäischen öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft.

Europa demokratisch neu zu begründen, bedeutet, das Europäische Parlament zur ersten Kammer im Gesetzgebungsverfahren zu machen, während der Rat in die zweite Reihe treten muss. Dazu braucht es europäische Parteien und ein einheitliches europäisches Wahlrecht. Die Kommission muss zuerst dem Parlament verantwortlich sein und von diesem gewählt und abgewählt werden.

Eine derartige demokratische Stärkung Europas kann nur – und hier liegt der zweite Konstruktionsfehler – über eine Streichung der Wettbewerbsordnung aus der Verfassung und deren Öffnung für andere Wirtschaftsordnungen erreicht werden.

Da die Wettbewerbsordnung in den Europäischen Verträgen festgeschrieben ist, benötigt ein anderes Europa entsprechende Änderungen. Dazu gehört die Angleichung von Wirtschafts- und Steuerkompetenzen mit dem Ziel einer Mindestharmonisierung der Steuern für Unternehmen und Selbstständige.

Zwei wichtige Bereiche, in denen eine Harmonisierung des Rechts jedoch explizit ausgeschlossen ist, sind Steuern und Sozialversicherungssysteme. In der Steuerpolitik darf die EU nur indirekte Steuern beschließen. Diese, etwa die Finanztransaktionssteuer, müssen zudem einstimmig beschlossen werden. Unternehmenssteuern oder Steuern auf Kapital dürfen als direkte Steuern von der EU dagegen nicht geregelt werden. Folglich ist es nur konsequent, wenn etwa Irland oder Tschechien ein echtes Steuerdumping zur Ansiedelung von (Briefkasten-)Firmen betreiben.

Steuerrecht harmonisieren

Ein derartiges Modell führt im Ergebnis dazu, dass die Einnahmen aus der Besteuerung für Unternehmen wegfallen. Die Konsequenz lässt sich auch für die Bundesrepublik aufzeigen, wenn man die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Steuerquellen der letzten Jahrzehnte miteinander vergleicht. In den 50er und 60er Jahren lagen die Einnahmen aus Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer noch sehr dicht beieinander. Im Jahre 2010 ist dagegen die Lohnsteuer die Haupteinnahmequelle, während aus der Körperschaftssteuer nur noch weniger als ein Zehntel der Einnahmen fließt.

Kurzum: Es sind keine gleichsam naturgesetzlichen Mechanismen, die vom Steuer- in den Schuldenstaat führen, sondern dahinter verbirgt sich eine Strukturentscheidung der EU. Die “Schuldenkrise” ist daher vor allem eine Krise der europäischen Wirtschaftsordnung.

In der Logik der Standortkonkurrenz liegt es auch, die Sozialversicherungssysteme im doppelten Sinne des Wortes “billig” zu machen. Erstens sinken damit die Belastungen für die Unternehmen, die zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen. Zweitens wird Druck auf die Löhne erzeugt, der – wie die Hartz-Gesetzgebung zeigt – jedenfalls kurzfristig zu einer Senkung der Lohnstückkosten und damit zu Wettbewerbsvorteilen im internationalen Vergleich führt. Schröders Sozialabbau, von Angela Merkel gefeiert, lag daher voll in der Logik der europäischen Strukturentscheidungen.

Die Konsequenz: Wenn ein großer Teil der staatlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer kommt, führen sinkende Lohnquoten weiter zu relativen Einnahmeausfällen.

Dagegen lässt sich nicht ansparen. Stattdessen müssen Wege zu einheitlichen europäischen Sozialsystemen gefunden und beschritten werden. Sozialleistungen müssten relativ zum Durchschnittseinkommen oder zum BIP berechnet werden. Das Beihilfeverbot ist zu revidieren.1

Schließlich muss eine zukünftige europäische Verfassung auf Privatisierung und Wettbewerb im Bereich der Daseinsvorsorge verzichten. Dienstleistungsfreiheit ist nicht Unternehmerfreiheit. In diesem Sinne ist das Grundrecht auf “unternehmerische Freiheit” aus der Grundrechtecharta zu streichen und durch Möglichkeiten der Vergesellschaftung analog zu Artikel 15 (“Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.”) und Art. 14 Grundgesetz (“Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”) zu ersetzen.

Finanzmärkte regulieren

Der dritte Konstruktionsfehler der gegenwärtigen EU liegt in der bis 2007 kontinuierlich betriebenen Deregulierung der Finanzmärkte als der unmittelbaren Voraussetzung für die rasende Ausbreitung der Finanzkrise vor fünf Jahren. Die fortgesetzte Deregulierung erleichtert zudem Spekulationsgeschäfte jeglicher Art, insbesondere gegen schwache Staaten wie Griechenland, und untergräbt damit die Europäische Union.
Zwecks deren Stärkung sind die Finanzmärkte folglich zu reregulieren. Dazu bedarf es einer Revision der EU-Verfassungsnormen zur Kapitalverkehrsfreiheit. Die Kapitalverkehrsfreiheit wird im Unterschied zu den anderen drei “Grundfreiheiten” der EU-Verträge – Personenfreizügigkeit, freier Warenverkehr und Dienstleistungsfreiheit – als Liberalisierungspflicht verstanden und sehr weit gefasst. Beschränkungen des Kapitalverkehrs sind nicht nur innerhalb der EU, sondern auch zwischen der EU und Drittländern verboten (Art. 63 AEUV). Darüber hinaus ist ein Rückschritt bei der “Liberalisierung” (auch mit Drittländern) untersagt. Offshore-Finanzplätze und sogenannte Steueroasen trockenzulegen, könnte damit rechtlich unmöglich geworden sein. In jedem Fall sind dafür Kapitalverkehrskontrollen notwendig, die vom Rat nur für höchstens sechs Monate beschlossen werden könnten (Art. 66 AEUV). Bei einer derart weit verstandenen “Grundfreiheit” stoßen Regulierungen des Finanzmarktes schnell an ihre Grenzen.

Überlegungen zur Reregulierung der Finanzmärkte wurden nach 2008 intensiv angestellt, aber nicht umgesetzt. Dazu gehörte die unbedingt notwendige Einführung der Tobin-Tax mit dem Ziel der Entschleunigung der Märkte. Gegenwärtig ist die dringend erforderliche Finanztransaktions- steuer jedoch nicht mehr als EU-Projekt zu haben, sondern sie läuft – wenn sie denn überhaupt kommt – nur über Absprachen einiger Staaten. Noch 2012 hatte die Bundesregierung der Opposition zugesagt, sich für die Einführung in der Eurozone einzusetzen. Eine Einigung in der EU-27 war jedoch nicht möglich, woraufhin einzelne Staaten die Initiative ergriffen und die Kommission um einen Gesetzentwurf baten, der gegenwärtig in einer Diskussion über Ausnahmeregelungen “zerpflückt” wird.

Anders als die nun vorgeschlagene Transaktionssteuer verlangt jedoch eine “echte” Tobin-Tax die Einbeziehung von Währungstransaktionen und das Verbot der Differenzierung zwischen Aktien (derzeit 0,1 Prozent Steuersatz) und Derivaten (nur 0,01 Prozent).

Wie weiter, Europa?

Der vierte – und vielleicht grundsätzlichste – Konstruktionsfehler der EU ist der Fortbestand nationaler Ökonomien. Dazu gehören auch die nationale Rechnungslegung und das ausdrückliche Verbot von Transferleistungen. Die EZB ist zudem nicht auf den Ausgleich verschiedener ökonomischer Ziele verpflichtet – wie Wirtschaftswachstum, ausgeglichene Leistungsbilanz, niedrige Arbeitslosigkeit und Geldwertstabilität –, sondern ganz vorrangig auf Geldwertstabilität.

Eine einheitliche Währung funktioniert aber nicht bei Fortbestehen von Nationalökonomien. Die Europäische Union braucht, um tatsächlich zu funktionieren, letztlich ein Gebot einheitlicher Lebensverhältnisse und ein Konzept für eine solidarische Transferunion. Dazu benötigt man ein System des Finanzausgleichs und, als ersten Schritt, eine Umschichtung von Agrar- in Struktursubventionen sowie eine gemeinsame Infrastrukturplanung.
Zu diesem Zweck ist die Unabhängigkeit der EZB grundsätzlich zu revidieren, wie auch ihre ausschließliche Verpflichtung auf Preisstabilität.

Die Kräfteverhältnisse und politischen Denkmuster in Deutschland und der EU sprechen gegenwärtig allerdings nicht dafür, dass eine derartige grundsätzliche Revision der europäischen Verfassung möglich ist. Was dagegen stattfindet, ist eine faktische Verfassungsrevision in Richtung autoritärer Wirtschaftsregierung – mit der oben beschriebenen Konsequenz einer vertieften Spaltung Europas.

Die EU reagiert bisher auf die durch die radikale Austeritätspolitik forcierte Krise mit einer Strategie des Zeitgewinns. Um die von der europäischen Zentrale, sprich: nicht zuletzt von der Merkel-Regierung, geforderte “innere Abwertung” (durch Lohnkürzungen und Sozialstaatsabbau) in den Krisenstaaten tatsächlich durchsetzen zu können – und ihre dramatischen Konsequenzen wenigstens etwas zu mildern –, werden (stets nach langwierigen Verhandlungen) immer wieder neue Kredite an die Krisenstaaten vergeben. Vor allem aber wurden die Refinanzierungsschwierigkeiten der “Problemländer” durch die Ankündigung von EZB-Chef Mario Draghi gemildert, unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen. Schon im September stehen die nächsten akuten Fälle an.
Die wirklichen Krisenursachen werden durch immer neue Spardiktate – und anschließende Kredite – jedoch nicht angegangen, sondern verstärkt. Sicher ist daher nur eins: dass Europa und der Euro bei einer Fortsetzung der gegenwärtigen Politik schon bald in die nächste Krise schlittern werden.

Das EU-Wettbewerbsrecht verbietet den Regierungen der Mitgliedstaaten, in den freien Wettbewerb einzugreifen, etwa durch Unternehmensbeihilfen wie vorteilhafte Verträge, direkte finanzielle Hilfen oder die Gewährung von Steuervorteilen. Ausnahmen sind (genehmigungspflichtige) Beihilfen zur Förderung sozialer Belange oder wirtschaftlich benachteiligter Regionen.

Published 11 September 2013
Original in German
First published by Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2013 (German version)

Contributed by Blätter für deutsche und internationale Politik © Andreas Fisahn / Blätter für deutsche und internationale Politik / Eurozine

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