Nicht Krieg, nicht Frieden

Postsouveränes Erzählen und Gegenwartsliteratur

Ciceros alte Formel vom “inter pacem et bellum nihil medium” stellt sich die Welt so vor, ‘wie wir als Kinder dachten, dass sie sei’: Entweder Krieg oder Frieden. Aber so funktioniert es nicht mehr. In Zeiten neuer, asymmetrischer Kriege, nicht-staatlicher Akteure, humanitärer Interventionen, williger Koalitionen und preemptive actions stehen gewaltsame Konflikte auf der Tagesordnung, die die Logik von Krieg und Frieden, Freund und Feind außer Kraft setzen. In literarischen Texten, die von diesem unbestimmten Zustand dazwischen, von Nicht- Krieg und Nicht-Frieden handeln, lässt sich heute ein postsouveränes Erzählen beobachten.

HOLM: Völkerrecht!
BERDOA: Das kenn ich schlecht!
(C. D. Grabbe, Herzog Theodor von Gothland, 1822/1892)

Das Erzählen verspricht Orientierung in einer unübersichtlichen und komplexen Welt. Anfang und Ende, die motivierte Verknüpfung von Ereignissen, Einsicht in das Handeln der Akteure und ein Überblick über räumliche Verhältnisse und zeitliche Zusammenhänge kennzeichnen klassische Erzählungen. “aber überblick gibt’s doch nicht” ist der Befund der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur, jedenfalls der von Kathrin Röggla in ihrer überaus reflektierten und ästhetisierten 9/11-Dokumentation really ground zero. Rögglas Bericht erfasst die Renormalisierungsversuche nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 durch Konsumismus (Rudolph Giuliani: Show you are not afraid! Go shopping!) oder die Ausrufung eines neuen Ausnahmezustandes (George W. Bush: War on Terror). really ground zero führt vor allem die rhetorischen Strategien und die Begriffspolitik im Ausnahmezustand 9/11 vor Augen. “begriffe schliddern, alleine der des ‘krieges’, […] begriffsverschiebungen”.

Mit dieser Diagnose, ‘Begriffsverschiebungen’, hat die erzählende Literatur umzugehen. Sie nutzt Verschiebungen und Auflösungen von Begriffen als poetischen Antrieb und macht sie sichtbar, indem sie klassische Unterscheidungen und das Denken leitende Dichotomien umcodiert und entdifferenziert, überschreibt, umwertet und neu konfiguriert. Besonders der Begriff des Krieges, so lautet nicht nur Rögglas Befund, sei von Verschiebungen, Verwirrungen und Umdeutungen betroffen und wäre damit literarisch interessant. Daher nimmt das Erzählen semantische Oppositionspaare wie Krieg und Frieden, Freund und Feind, Ausnahme- und Normalzustand, Recht und Unrecht, Innen und Außen, Anfang und Ende, mit denen wir unsere Wirklichkeit modellieren, zum Ausgangspunkt, um sie neu zu begreifen. Erzählend werden ihre Tragfähigkeit und Brauchbarkeit für die Beobachtungen und kulturellen Selbstbeschreibungen der Gesellschaft, in der wir leben, untersucht.

Nur noch ‘rührend’ sei “diese Suche nach einer klaren Einteilung der Welt, nach Gut und Böse, Links und Rechts, Feind und Freund”, konstatiert die Erzählerin in Sibylle Bergs Weltauflösungsroman Ende gut. “So, wie wir als Kinder dachten, daß die Welt sei.” Katastrophen, Kriege, Terroranschläge, Epidemien sammelt sie auf ihren Informationshaufen, die keine Narrationen ermöglichen, sondern nur noch Listen, also reine Paradigmen, von katastrophalen Ereignissen darstellen, die niemand mehr zu syntagmatisieren vermag, weil niemand Zusammenhänge herstellen und Reihenfolgen begründen kann. Mit dem Zerfall der Weltordnung zerfällt auch die Ordnung des Narrativs. “Es gibt: Keinen Anfang und kein Ende. Keine Konturen.” Das ist der Befund der Gegenwartsliteratur: Begriffsverschiebungen, Entdifferenzierungen und mangelnde Orientierungskraft von Erzählungen. Das bedeutet aber keineswegs das Ende des Erzählens, sondern führt zu einer Renaissance von Erzählverfahren, die sich in der klassischen Moderne etabliert haben und das konventionell realistische Erzählen an die Grenzen der Erzählbarkeit und der traditionell auktorialen Souveränität samt Überblick und Allwissenheit führen. Postsouveränes Erzählen erfasst die rechtliche Unentschiedenheit und politische Destabilisierung nicht nur auf der Ebene der erzählten Welt, sondern auch auf der Ebene der Erzählverfahren. Die Welt ist nicht nur unbeobachtbar, wie Niklas Luhmann stets betonte, sondern auch unerzählbar.

Nicht-Krieg

Eine Selbstbeschreibung der Weltgesellschaft aus völkerrechtlicher Sicht würde heute so klingen: “Seit mehreren Jahren werden in den verschiedensten Teilen der Erde blutige Kämpfe ausgetragen, bei denen ein mehr oder weniger allgemeines Einverständnis den Begriff und die Bezeichnung des Krieges vorsichtig vermeidet. ” Diese Beobachtung stammt allerdings nicht aus den Jahren post-9/11, sondern bildet den Einleitungssatz aus einer Studie über Die Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff des Staatsrechtlers Carl Schmitt, die auf die Jahre 1937/38 datiert. Schmitt bescheinigt den Völkerrechtlern seiner Zeit ein Unvermögen, zwischen Krieg und Nicht-Krieg zu unterscheiden. Scharf kritisiert er die gängige Praxis, den Frieden als Negation des Krieges zu verstehen. Denn nicht alles, was nicht Krieg ist, ist Frieden, sondern häufig eben Nicht-Krieg. Zwar gibt Schmitt dem Begriff des Nicht-Kriegs einige fragwürdige zeitgeschichtliche Implikationen mit auf den Weg, doch lohnt es sich auch hier – wie generell –, den heuristischen und kritischen Gehalt der Carl Schmitt’schen Begriffe aufzugreifen. Schmitt beobachtet nämlich, ganz ähnlich wie Röggla fast 70 Jahre später, Begriffsverwirrungen bei der Bezeichnung von Zwischenmöglichkeiten, die bis heute virulent sind. Wie sollte man die völkerrechtliche Lage in Afghanistan, im Irak, in Syrien oder der Ukraine bezeichnen? Für solche unklaren und unsicheren Zustände hat die Literatur freilich ein besonderes Gespür. Selbst oder vielleicht gerade in den Romanen eines souveränitätsgläubigen Autors wie Martin Mosebach stößt man auf unsichere postsouveräne Verhältnisse. In seinem Roman Das Blutbuchenfest taucht Schmitts Begriff des Nicht-Kriegs in einer Art literarischen Historiografie Jugoslawiens auf, die ganz besonders die Perspektivgebundenheit und Ambivalenz der Unterscheidung von Krieg, “endend in einem Nicht-Krieg”, und Frieden, “oder besser Nicht-Krieg”, hervorhebt. Problematisch ist die bellizistisch- pazifistische ‘Begriffsverwirrung’ vor allem deshalb, weil mit den klassischen politischen Unterscheidungen von Freund und Feind, Krieg und Frieden, auch die Ordnung des Politischen und die Souveränität von Staaten auf dem Spiel stehen. Die Souveränität, die Entscheidung über den Ausnahmezustand, ist im Nicht-Krieg delegitimiert. Es ist niemand zu identifizieren, der über die Ausnahme entscheidet. Die Aufgabe der Literatur ist es nicht, hier Entscheidungen herbeizuführen, sondern die Unentschiedenheit und Potenzialität von postsouveränen Szenarien der Ausnahme in ein Narrativ zu überführen, indem es die einzelnen, verstreuten Ereignisse zu einer Geschichte formt.

Post/Souveränität im Völkerrecht

Wie etwa in einem der ältesten Ausnahmeszenarien, der Geschichte eines Schiffs in Not. Dieses Szenario ist eine literarische Erfindung, man denke nur an die Odyssee, die das völkerrechtliche Denken über Souveränität früh wie nachhaltig inspiriert hat. Auf der hohen See, so nehmen Romanautoren und Völkerrechtler seit Jahrhunderten an, herrscht der Ausnahmezustand. Schiffe sind Wogen und Wellen, Untiefen und Klippen, Piraten und Meutereien ausgeliefert, wenn nicht der Kapitän mit ganzer nautischer und politischer Souveränität der Mannschaft gebietet und die elementaren Gefahren zähmt. Horaz besingt es in seinen Oden (1,14) (“O navis, referent in mare te novi / Fluctus? O quid agis?…”), und Quintilian deutete das Bild (“navem pro re publica, fluctuum tempestates pro bellis civilibus… “) souveränitätstheoretisch aus: Der Steuermann navigiert das Staatsschiff durch die Stürme des Bürgerkrieges.

Einer der Begründer des europäischen Völkerrechts als Recht des Krieges und des Friedens (“jus belli ac pacis”), der Niederländer Hugo Grotius, schreibt über die Staatsgewalt, ihre Räson lasse nicht zu, dass in Krisensituationen nicht entschieden, sondern über das Recht zur Entscheidung gestritten werde. Dies sei ganz so, als ob die Mannschaft eines Schiffs in Gefahr um die “Führung des Steuerruders” ringe; ein solches Schiff werde zum Schaden aller untergehen, ein solcher Staat im “Bürgerkrieg” versinken. Was Souveränität sein soll, denkt das Recht mit Hilfe einer Fiktion, deren literarischen Grund es nicht loswerden kann. Souveränität wird bis heute als effektive und dauerhafte Befestigung in einem fluiden Medium verstanden und strukturell auf die alte Metaphorik der ewig bewegten See bezogen. Umgekehrt werden “failed states” immer wieder, ganz im Bild, als “wrecked” beschrieben.

Das Personal in diesem Seetheater der Repräsentation beschäftigt das zeitgenössische Völkerrecht zugleich in Gestalt konkreter Personen und im Sinne rhetorisch eigenmächtiger Denk-Figuren, was sich sehr gut am Piraten beobachten lässt – auch so ein Begriff, mit dessen völkerrechtlicher Lage zwischen Krieg und Frieden Schmitt seine Probleme hatte. Während internationale Marinen und Flotten eine hochaufwändige Piratenabwehr betreiben, stehen Rechtslehrer, Polizeibehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften vor der fast unmöglichen Aufgabe, im internationalen Raum eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Mit der Resolution 1816 vom 2. Juni 2008 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Möglichkeiten zur Verfolgung von Piraten in somalischen Gewässern geschaffen und damit zugleich Eingriffe in die Souveränitätsrechte von Staaten exemplarisch legitimiert. Das “Weltrechtsprinzip”, nach dem Akte der Piraterie durch alle Staaten der Welt bestraft werden können, wurde gestärkt, was unvermeidlich die nationalen Strafrechtsordnungen als souveräne Vollzugsorgane massiv herausforderte. Eine völkerrechtliche Figur wie der Pirat erweist sich vermutlich auch deshalb als fruchtbar für die aktuelle literarische und filmische Phantasie, weil sie dem Nationalstaat die unbequeme Frage wieder vorlegt, was Souveränität im Grunde bedeutet und ob heute noch überzeugende Fiktionen mobilisiert werden können, die das Staatsschiff davor bewahren, nicht als postsouveränes Wrack zu enden.

Globale Probleme und globale Lösungsstrategien weisen ganz pauschal darauf hin, dass der Begriff der Souveränität viel von seiner einstigen Plausibilität für das Denken von staatlicher und überstaatlicher Gemeinschaft eingebüsst zu haben scheint. In der Weltrisikogesellschaft heben überstaatliche, transnationale und kosmopolitische Ausnahmezustände die Unterscheidung von Krieg und Frieden, Freund und Feind einfach auf. Die Weltgesellschaft ist eine Nicht-Kriegsgesellschaft, die das Völkerrecht mit unvorhergesehenen und irregulären Konflikten konfrontiert. Gleichwohl können Theorie und Handlungspraxis gerade dort, wo sie den Bereich nationaler Souveränität überschreiten oder Eingriffe von außen unvermeidlich sind, nicht ohne die identitätsstiftende Vorstellung der Souveränität und die gemeinschaftsstiftende Kraft von Narrativen auskommen.
Wie das Erzählen verspricht das Völkerrecht Orientierung in einer komplexen und unübersichtlichen Welt. Im Kernbereich jedoch weist es notwendig unbestimmte Schlüsselbegriffe und Subjektinstanzen auf und ist damit dort, wo es souveräne Identitäten voraussetzt, immer zugleich unsouverän. Während das Individuum im humanitären anders als im klassischen Völkerrecht im Zeichen universeller Menschenwürdeansprüche aus seiner Mediatisierung durch den Staat heraustritt, wird die Souveränität des Verbandssubjekts Staat zunehmend exteriorisiert; das Volk wiederum bleibt als Sache der in ihrer Tragweite gleichfalls unbestimmten Selbstbestimmung jeder objektiven Bestimmung entzogen. Als ‘weicher’ Gegenstand ist das Völkerrecht besonders darauf angewiesen, öffentlichkeitswirksam erzählt, vor Augen gestellt und figuriert zu werden. Es ist aber nicht entweder ‘nur Rhetorik’ oder rechtsetzend wirksam, die rhetorische Seite ist seiner Verbindlichwerdung nicht äußerlich. In dem Maße, wie die systematischen Subjektinstanzen des Völkerrechts weitgehend unbestimmt und ambivalent bleiben müssen, ‘kämpfen’ Theorie und Praxis mit Randfiguren, die ins Zentrum rücken: dem Flüchtling, dem Schurken, dem Terroristen, dem Opfer, dem Piraten.

Die Souveränität der Literatur

Wenn die Literatur die Settings ihrer Romane auf das Meer oder in die Wüste, ins Niemandsland, in Nicht-Kriegsgebiete, Übergangsverwaltungen, Verhörgefängnisse und andere Randzonen der Gesellschaft verlegt und sie mit einem Personal bestückt, dessen völkerrechtlicher Status prekär ist und deren Missionen und Motive in Grauzonen führen, dann lässt sich argumentieren, dass hier nicht länger Souveränität repräsentiert, sondern postsouveränes Erzählen erprobt wird. Im Unterschied zu der entschiedenen Geste souveräner Repräsentation – mit Schmitt gesprochen, die “Fähigkeit zur Form” und die “Kraft zum Wort und zur Rede” – ist die postsouveräne Erzählinstanz durch Unentschiedenheit und Unzurechnungsfähigkeit geprägt. Sie beherrscht weder ihr Personal noch ihre Handlungen, weder die Geschehnisse der erzählten Welt noch ihre Wirkung oder Relevanz. Niemand hat hier ein Steuerruder in der Hand. Souveränität wird allenfalls als eine Fiktion beobachtbar, deren Ordnungsleistungen man vermissen, nicht aber mehr voraussetzen mag. In der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur von Kathrin Röggla bis Martin Mosebach, von Sibylle Berg bis Abbas Khider, von Katharina Hacker bis Wolfgang Herrndorf sind bei der Darstellung völkerrechtlicher Zusammenhänge Erzählweisen zu verzeichnen, die durch ihre Unbestimmtheit, den fehlenden Überblick, durch offen liegende Kontingenzen, multiple Fokalisierungen und die Konfrontation mit unerzählbaren Ereignissen hervorstechen. Durch diese Verfahren unterscheiden sich diese Romane markant von anderen erzählenden Texten der Gegenwartsliteratur wie populären Familien-, Fantasyoder Erotikgeschichten, autofiktionalen Erzählungen oder der Post-Pop-Literatur.
Man nehme exemplarisch den Roman Die Schmerzmacherin (2011) von Marlene Streeruwitz zur Hand, der im ersten Kapitel ein Panorama des Postsouveränen entfaltet. Eine orientierungslose Protagonistin, die sich dem alkoholisierten Kontrollverlust bei einer Fahrt durch das verschneite Niemandsland zwischen Deutschland und Tschechien hingibt, findet auf dem Hof des compounds, in dem sie zur privaten Sicherheitsagentin ausgebildet wird, einen nach allen Regeln des “Handbuchs” gefesselten Mann und erfährt nebenbei von einem in Afghanistan entführten Mitarbeiter ihrer Firma, dessen völkerrechtlicher Status vollkommen unklar ist. Weder lässt sich eine rechtlich noch eine narrative Instanz identifizieren, die über diese Ausnahmen entscheidet oder Zusammenhänge zwischen den Ereignissen stiftet, wie der Roman auch weiß: “Einzeln waren diese Geschichten nicht schwierig. Das Gewebe war so schwer begreifbar. Wie das ineinandergriff. Sich verstrickte.”

Doch wenn auch das Erzählen postsouverän zu sein scheint, so darf gleichwohl eine souveräne Geste dieser Literatur nicht übersehen werden, denn auch und gerade das postsouveräne Erzählen konfrontiert die moderne Gesellschaft mit einem für ihre Funktionssysteme unlösbaren Problem. Dies besteht in der ästhetischen Vermittlung einer “Krisenerfahrung”, die sich diskursiv nicht auflösen lässt. Insbesondere die literarische Beobachtung des Rechts zielt dabei auf gleich zwei “Aporien”. Zum einen irritiert sie die Repräsentationen der Souveränität und weist ihre Fiktionalität aus, zum anderen lässt sie die juristischen Grundoperationen der Identifizierung und der Zurechnung an “Fällen” auflaufen, die sich als unsubsumierbar und unentscheidbar erweisen. Die postsouveräne Literatur erzählt von kontingenten Einzelfällen als novelle, die sich also den bestehenden Gesetzen nicht unterordnen lassen, wie es das Verfahren des consilium vorsieht.
Die Literatur hat weder eine völkerrechtliche Argumentation noch ihre Dekonstruktion nötig, sondern zeigt, in welche irregulären Bereiche das völkerrechtliche Nicht-Wissen führt. Völkerrecht! Das kenn ich schlecht! Die Literatur nutzt postsouveräne narrative Verfahren, die sich nicht mehr nur als ‘unzuverlässig’ beschreiben lassen, weil Unzuverlässigkeit als ein Mittel gebraucht wird, um über die moralische und ontologische Immanenz der Frage nach einem vertrauenswürdigen Erzähler hinauszugelangen und die Unsicherheitseffekte als dasjenige zu entdecken, was letztlich gesellschaftlich problematisch ist und daher auch relevant. Mit der Darstellung von Unentschiedenheit und Unsicherheit, nicht in der Entscheidung über den Ausnahmezustand, beweist die Literatur ihre Souveränität. In Zeiten der Verwirrung, Verschiebung und Auflösung von Begriffen, ganz besonders auch dem des ‘Krieges’, entfaltet die Gegenwartsliteratur das Potenzial ihrer Zeitgenossenschaft, um zu zeigen, dass die zweiwertige Logik von Krieg und Frieden der gegenwärtigen Gesellschaftsstruktur nicht mehr angemessen ist. Eine Resymmetrisierung der Begriffe steht nicht in Aussicht. Oder mit Röggla ausgedrückt: “der ausnahmezustand wird fortgesetzt bis auf weiteres”.

Published 27 October 2015
Original in German
First published by Polar 19 (2015)

Contributed by Polar © Matthias Schaffrick, Thomas Weitin, Niels Werber / Polar / Eurozine

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