Gewaltopfer - kann man Abstinenz von der Öffentlichkeit fordern?

Das Thema “Öffentlichkeit, Medien und Abstinenz”1 möchte ich unter folgenden Stichworten angehen: Gibt es ein Recht der Öffentlichkeit auf Information? (1). Was ist eigentlich Pressefreiheit? (2). Ursachen des gewachsenen Interesses an Verbrechensopfern (3). Die widersprüchliche Bedürfnislage des Opfers (4). Die Ausnützung dieser Bedürfnisse durch das Fernsehen – gespielte Intimität und tatsächliche Exhibition (5). Was ist zu tun? (6). Ich beginne – wie Odo Marquard sagen würde : “üblicher Weise” – mit Punkt.

1 Gibt es ein Recht der Öffentlichkeit auf Information?

Die Urteile in den diversen Rechtsstreiten, die Caroline von Hannover gegen verschiedene Medien geführt hat, folgen dicht aufeinander. Worin besteht das öffentliche Interesse an dieser Frau? Nun, sie ist die älteste Tochter des verstorbenen Fürsten von Monaco und der – vor längerer Zeit schon an den Folgen eines Unfalls verstorbenen – Schauspielerin Grace Kelly. Sie ist gutaussehend, hatte schon als Teenager ein bewegtes Privatleben. Ihre zweite Ehe endete mit dem Unfalltod ihres Mannes, und nun ist sie mit einem Abkömmling der Welfendynastie verheiratet, der für extravagante bis unappetitliche öffentliche Auftritte sowie Tätlichkeiten gegen allzu aufdringliche Medienvertreter bekannt bis berüchtigt ist. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Fotos von Prominenten nur dann veröffentlicht werden dürften, wenn sie einen Beitrag zu einer öffentlich relevanten Debatte lieferten. Mit diesem Urteil im Rücken hatte der BGH auf Grund einer Beschwerde Carolines entschieden, Fotos, die Caroline und ihren Mann Ernst August im Urlaub zeigten, dürften nicht veröffentlicht werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dann aufgehoben: Auch Unterhaltung erfülle eine öffentliche Funktion, wozu Berichte über die Normalität des Alltagslebens von Prominenten gehörten, jedenfalls dann, wenn damit Fragen von allgemeinem Interesse verbunden seien – in diesem Falle die Vermietung von Ferienvillen in Kenia. Fotos aus dem Skiurlaub der beiden hatte der BGH ebenfalls – bis auf eines – untersagt; dieses Urteil wurde vom Verfassungsgericht bestätigt.

Aus dem Urteil: “Auch die bloße Unterhaltung nimmt am Schutz der Pressefreiheit teil. Unterhaltung kann wichtige gesellschaftliche Funktionen erfüllen, so wenn sie Realitätsbilder vermittelt und Gesprächsgegenstände zur Verfügung stellt, an die sich Diskussionsprozesse anschließen können, die sich auf Lebenseinstellungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster beziehen.” Der Schutz der Pressefreiheit umfasse “auch unterhaltende Beiträge über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen und ihres sozialen Umfelds, insbesondere der ihnen nahestehenden Personen”2. Die Prüfung, in welchem Ausmaß ein Bericht einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung darstelle, müsse im Einzelfall erfolgen. Man ist sich einig, dass diese Entscheidung, die manche begrüßen, manche skeptisch betrachten, die Rechtsprechung jedenfalls nicht einfacher macht.

Das Gericht hat vom Schutz der Pressefreiheit, nicht von einem Recht der Öffentlichkeit auf Information gesprochen. Davon wird allerdings häufig geredet. Besonders Medien sprechen davon, sobald bestimmte Formen der Berichterstattung kritisiert werden. Kann man sich unter einem solchen Informationsrecht irgendetwas Vernünftiges vorstellen? Ich glaube nicht. Denn: Wem gegenüber könnte es eingeklagt werden? Den Medien? Ersichtlich können Gerichte – eben aus Gründen der Pressefreiheit – weder einer Zeitung noch einem privaten Fernsehsender vorschreiben, was sie zu bringen haben und was nicht. Dem Staat? Das wäre eine Form der Zensur und würde die Pressefreiheit zerstören. Allenfalls könnte man den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender so verstehen: Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass das Publikum zum Beispiel Informationen zur Politik in einem gewissen Umfang und von einer gewissen Seriosität geliefert bekommt. Was aber ist mit Ländern, die keine öffentlich-rechtlichen Sender haben?

Es ließe sich sagen, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Öffentlichkeit hat. Und dieses Recht wird durch die Pressefreiheit hergestellt – aber nicht so, dass irgendeine Instanz dafür sorgt, bestimmte Informationen überall zugänglich zu machen, sondern so, dass diverse Presse- und Medienorgane veröffentlichen, was sie wollen, wodurch eine gewisse Informationspluralität entsteht und jeder sich aussuchen kann, worüber er informiert werden will und worüber nicht.

2 Was ist eigentlich Pressefreiheit?

Kant unterschied den öffentlichen vom privaten Gebrauch der Vernunft – er hatte dabei den eigenen Berufsstand im Auge. Der Fürst dürfe den öffentlichen Gebrauch der Vernunft einschränken – Kant meinte damit: Einfluss darauf nehmen, was in Hörsälen und von Kanzeln gelehrt und gepredigt wird. Nicht hingegen den privaten: Was einer in eigenem Namen drucken lasse, sei ausschließlich seine Sache. Der Schriftsteller Christoph Martin Wieland ging die Sache vom Aspekt der Öffentlichkeit her an: Pressefreiheit – er dachte damit an jede Art von Druckerzeugnis, eben alles, was mit der Druckerpresse erzeugt werde – sei die unabdingbare Voraussetzung der Aufklärung. Jede Einflussnahme – auf Tendenz wie auf Qualität des Gedruckten – führe dazu, eine Zensurbehörde einzurichten, und wer bestimme, wer ihre Mitglieder seien? Wer könne denn sagen, ob ein Eingriff wirklich der Wahrheit diene und nicht der Willkür? Natürlich führe Pressefreiheit dazu, dass Unwahrheiten und Mutwilliges publiziert würden, aber da müsse man darauf setzen, dass solche Äußerungen an anderer Stelle, in einem anderen Druckerzeugnis korrigiert würden. Nur Aufrufe zu politischem Umsturz nahm er von dieser Regel aus.

Auch wir hegen die Pressefreiheit ein, indem wir sie rechtlich begrenzen: Zu Verbrechen darf nicht aufgerufen werden, Volksverhetzung nicht stattfinden, religiöse Gefühle dürfen zur Wahrung öffentlicher Ordnung nicht verletzt werden – wenn das auch weit liberaler gehandhabt wird als etwa in den 50er-Jahren des vorigen Jahrhunderts ­, das Andenken Verstorbener darf nicht verunglimpft werden, Persönlichkeitsrechte müssen geachtet werden – und so fort. Zwar gab es, ebenfalls in den 50ern, die Rechtsauffassung – vertreten durch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die das Verfahren wegen Pornographie und Gotteslästerung gegen Arno Schmidts Erzählung Seelandschaft mit Pocahontas einstellte ­, die grundgesetzlich gesicherte Freiheit der Kunst gelte ohne gesetzliche Limitierung und entbinde ein Kunstwerk sogar von der Verfassungstreue. Außerdem sei es nicht Aufgabe von Juristen, zu beurteilen, was ein Kunstwerk sei und was nicht – eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht hätten einem Fachgutachten, etwa einer Akademie, ohne Wenn und Aber zu folgen. Diese Einschätzung gilt seit dem Urteil gegen Klaus Manns Mephisto nicht mehr, und wie groß die Rolle ist, die das Persönlichkeitsrecht auch im Falle erzählerischer Fiktion spielt, haben die Urteile über Maxim Billers Esra und die sich anschließende Debatte verdeutlicht. Bei der CD-ROM-Dokumentation der zweiten Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht musste das Hamburger Institut für Sozialforschung sehr darauf achten, dass Zuschauer, die ins Bild kamen, jedenfalls nicht identifiziert werden konnten. Anders wäre es gewesen, hätte es sich um einen Prominenten, eine “Figur der Zeitgeschichte “, gehandelt, sei es nun ein Politiker oder ein Schauspieler. Hier greift die Bestimmung, wonach eine Figur der Zeitgeschichte wenigstens dann das Recht am eigenen Bild verliert, wenn mit ihm eine öffentlichkeitsrelevante Information – und der Besuch einer so debattierten Ausstellung wäre eine solche gewesen – verbunden ist.

Die Information über Verbrechen ist durch die Pressefreiheit selbstverständlich gedeckt – auch dann, wenn die Art und Weise der Präsentation eher eine Desinformation genannt werden muss. Beispielsweise geht in Deutschland die Gewaltkriminalität zurück; ebenfalls rückläufig sind sexuelle Übergriffe auf Kinder und die Zahlen, die Verwahrlosung mit Todesfolge betreffen. Kaum einer, der um diese Entwicklungen nicht weiß, würde auf Grund der Presseberichterstattung über solche Fälle auf die Idee kommen, es sei so. Tatsächlich ist ja – Zahlen hin oder her – jeder solche Fall einer zu viel, und man könnte mit einem gewissen Recht auch so argumentieren: Gerade weil unser aller Alltag eigentlich sicherer geworden ist, reagieren wir besonders empfindlich, wenn uns vor Augen geführt wird, dass es eben immer wieder zu solchen Ereignissen kommt.

Nicht durch die Pressefreiheit gedeckt ist natürlich die entwürdigende Präsentation von Verbrechensopfern, obwohl auch hier Abwägungen stattfinden. Wenn ich auf eigene Erfahrungen zurückgreifen darf: Meine Frau hatte das Erpresserfoto, das man ihr während meiner Entführung geschickt hatte, für die Öffentlichkeit sperren lassen. Die Aufnahme kam dann aber doch an die Öffentlichkeit, weil sie, wie ich über – zeugt bin, aber nicht beweisen kann, von einem Angehörigen der Polizei an die Bild-Zeitung verkauft worden ist. Die offizielle Lesart lautet, der Reporter habe das Foto zufällig bei einem mit ihm bekannten Polizisten in dessen Wohnung gefunden. Ob wir etwas gegen die Veröffentlichung hätten unternehmen können, weiß ich nicht – es war ja ohnehin zu spät. Um die Welt ging das Foto der soeben befreiten und noch völlig verängstigten Sabine Dardenne in Belgien – es wirkt so, als exponiere der Polizist sie bewusst den Kameras. Hier hätte ich mir eine Abstinenz der Fotografen oder wenigstens der Redaktionen gewünscht. Ich fand es auch moralisch nicht vertretbar, den toten Uwe Barschel in der Badewanne zu fotografieren. Als ich meine Überzeugung einmal einem Journalisten kundtat, erzählte er mir, was ein amerikanischer Journalist Ethel Kennedy gesagt hat, die neben ihrem blutenden Mann Robert kniete, während ein Blitzlichtgewitter über dem Paar niederging, und sie wenigstens ein bisschen Raum für den Schwerverwundeten wollte: “That’s history, Madam!”.

Zweifellos durch die Pressefreiheit gedeckt ist der Fall eines Verbrechensopfers, das ins Fernsehen geht und sich von Kerner oder wem auch immer befragen lässt: Erstens hat niemand die betreffende Person dazu gezwungen, zweitens kann sie das Geld, das sie dafür vermutlich bekommt, meistens gut gebrauchen, und drittens gibt es keinen Kläger, denn der könnte ja nur die Person sein, die vorher zugestimmt hatte, im Fernsehen aufzutreten. Dennoch entsteht hier meiner Meinung nach ein immenses moralisches Problem.

3 Ursachen des gewachsenen Interesses an Verbrechensopfern

Nun gibt es seit jeher ein großes Interesse an Verbrechen – das Genre der Moritatenliteratur beweist das. Doch ist ein Interesse an Verbrechen und ein Interesse an Verbrechensopfern nicht dasselbe, schon gar nicht, wenn sich das Interesse als Teilnahme, gar als Zuschreibung von Deutungsautorität äußert. Was meine ich mit “Deutungsautorität”? Nun, Sie können einen Aufsatz mit einem Zitat von Jean Améry abschließen und es hat, als bloßes Zitat, Beweiskraft. Nicht, weil Jean Améry ein großartiger Schriftsteller ist – obwohl er das zweifellos ist ­, sondern weil er gefoltert wurde und Auschwitz überlebt hat. Der Satz, wer gefoltert wurde, werde nie mehr heimisch in der Welt – das berühmteste Zitat von Améry ­, findet sich in unzähligen Abhandlungen über die Folter, und niemand traut sich zu fragen: “Stimmt das denn?”. Ruth Klügers kühler Satz über die Konzentrationslager: “Für jeden war es anders” könnte auch hier seine Anwendung finden, freilich würde man diesen Satz, stammte er nicht von einer Überlebenden, überhaupt unpassend, verharmlosend, geradezu blasphemisch finden, und seine Verwendung zum Zwecke, Amérys apodiktische Behauptung einer (zu überprüfenden) Relativierung zu unterziehen, verbietet sich generell. Amérys Deutung von Folter und Konzentrationslager in Zweifel ziehen darf nur einer: Primo Levi, ein Überlebender desselben Lagers, aber wir lesen seinen Angriff auf Améry mit Unbehagen, und wir, die wir Ähnliches nicht erlitten haben, dürfen – jedenfalls sind so unsere Reflexe – wenigstens eines nicht, nämlich Partei nehmen.

Warum lesen wir mit großer Aufmerksamkeit Erfahrungsberichte von Verbrechensopfern? Warum lesen wir den Bericht der Leiterin einer Haftanstalt, die, als ein Häftling eine Frau als Geisel nahm, intervenierte, sich als Austauschgeisel anbot und dann vom Geiselnehmer vergewaltigt wurde, nicht nur mit Anteilnahme, sondern mit Interesse? Warum lesen wir die Erinnerungen von Menschen, die als Kinder sexuelle Gewalt erlitten, als etwas, das uns irgendwie Aufschluss über die Welt gibt? Man sollte sich vor Augen halten, dass es eine derartige Literatur – ich nenne sie “Opfermemoiren” – noch nicht lange gibt. Traditionellerweise war die Reaktion auf das Erleiden vor allem sexueller Gewalt – darum diese Beispiele – etwas, über das schamvoll geschwiegen wurde. Diese Scham galt auch für andere Formen der Gewalt, es sei denn, sie waren verbunden mit dem Status des Helden, der ruhmvoll untergeht à la Roland von Ronceval oder dem des Märtyrers, der für seine (gute) Sache leidet. Diese Situation hat sich in vielen Sektoren der Gesellschaft verändert – eine Behandlung von Zeugen, wie sie noch in den Auschwitz-Prozessen geduldet wurde, wäre heute nicht mehr möglich. Die krude Vorstellung, ein Mensch, der älter als drei Jahre ist, könne nicht traumatisiert werden – so musste sich Ruth Klüger in den USA belehren lassen ­, ist heute unvorstellbar, und die sarkastische Frage, den Tod wie vieler Familienmitglieder jemand symptomfrei hinnehmen müsse, um eine normale Konstitution an den Tag zu legen, ist heute forschungs- und therapieleitend.

Dabei sind die früheren Affekte gegen Opfer von Gewalt – denn als Affekte muss man jene im Kern ja aggressiven Haltungen in erster Linie verstehen – im Grunde die normalen, das heißt zu erwartenden. Es gibt einen sozialen Grundaffekt gegen das Opfer, und der setzt sich aus drei Elementen zusammen. Erstens ist gerade unsere Empathiefähigkeit eine recht ambivalente Gabe: Weil wir uns einfühlen können, möchten wir nichts davon wissen. Es kommt uns zu nahe, wir erleben in der empathischen Annäherung unsere eigene Verletzlichkeit. Christoph Martin Wieland hat einmal geschrieben, ein gewisser orientalischer König habe die Strafe der Prügel auf die Fußsohlen nicht aus Mitleid suspendiert, sondern weil sie ihn immer daran erinnert habe, dass auch er Fußsohlen hätte – eine in diesem Zusammenhang eben unangenehme Erkenntnis. Zweitens sind Opfer oft unerfreuliche Leute. Sie betrachten ihre Umwelt mit Argwohn. Sie erwarten (und erleben oft) neue Verletzungen, sobald ihnen Gleichgültigkeit begegnet. So nötigen sie, manifest oder latent, die Umwelt, sich mit ihnen zu beschäftigen. Dabei legen sie Gesten wie Worte gleichsam auf die Goldwaage und machen damit jeden Umgang und jede Kommunikation strapaziös. Immer wieder schlägt das Ressentiment nicht gegen diejenigen durch, die ihnen Gewalt angetan haben, sondern gegen eine Welt, die als Tatort wahrgenommen wird.

Drittens schließlich macht man ein Opfer unbewusst für die Tat mitverantwortlich, die ihm widerfuhr. Man nennt das den “Täuschungseffekt der Retrospektive”. Ich zitiere aus Gottfried Fischers und Peter Riedessers Lehrbuch der Psychotraumatologie: “Der zugrundeliegende sozialkognitive Mechanismus wurde von Fischoff3 in einem psychologischen Experiment untersucht. Er ließ Versuchspersonen die Wahrscheinlichkeit bestimmter Ereignisse beurteilen. Der Untersuchungsgruppe wurde mit – geteilt, die fraglichen Ereignisse seien jeweils schon eingetreten. Die Vergleichsgruppe dagegen stufte die gleiche Serie von Ereignissen hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit ein, nur ohne den Zusatz, dass sie eingetreten seien. Die angeblich bereits vorgefallenen Ereignisse wurden durch gängig als ðwahrscheinlicherÐ und in diesem Sinne auch leichter ‘vorhersehbar’ beurteilt. […] Das Opfer einer Vergewaltigung beispielsweise hätte in Konsequenz dieser Logik mit dem Überfall ‘rechnen’ müssen.”4

Der aus diesen drei Komponenten zusammengesetzte Grundaffekt ist mächtig und wohl transkulturell wirksam. Ihm begegnen Opfer von Gewalt in ihrem Leben häufig. Gleichwohl ist er bei uns gewissermaßen kulturell überwölbt, sich ihm allzu unverstellt zu überlassen, gilt als unpassend und herzlos. Der öffentliche Diskurs ist durch Interesse und Anteilnahme bestimmt sowie durch einen sonderbaren Gegenaffekt: Opfer gelten irgendwie als bessere Menschen, als Menschen, die uns allen durch Auskünfte über die Gewalt, die sie erlitten haben, sehr viel zu sagen haben – ja, diese affektive Disposition geht so weit, dass der Opferstatus manchen erstrebenswert erscheint. Man denke etwa an den Fall Binjamin Wilkomirski. Ein Schweizer phantasiert sich im Zuge einer Psychotherapie zusammen, jemand zu sein, der als Kleinkind Ghetto und Vernichtungslager überlebt habe, danach in die Schweiz gebracht und dort adoptiert worden zu sein. Er schreibt ein Buch und wird weltweit wie ein Heiliger verehrt. Das Buch ist ein ziemlich krudes Machwerk, wird aber als bedeutende Literatur angesehen – bis ihm ein Journalist auf die Schliche kommt: alles nicht wahr. Was hier geschah, ist die Umkehrung dessen, was Freud unter dem Titel “Der Familienroman der Neurotiker” abgehandelt hat: Jemand phantasiert sich nicht als illegitimen Abkömmling einer hochgestellten Persönlichkeit – wie in Jean Pauls Komet der Apothekersohn Nikolaus Markgraf: Er sei der Sohn des Markgrafen Nikolaus ­, sondern als Sohn von Ermordeten, der schrecklichste Gewalt erfahren hat, was ihn in den eigenen sowie in den Augen der Welt gleichsam adelt.

Wie ist es zu dieser Umkehrung gekommen? Es hängt meiner Ansicht nach im Wesentlichen mit der nach 1945 sich langsam wandelnden Einstellung zu den Überlebenden des Holocaust zusammen. Nach der Phase der Abwendung und Missachtung kam es dazu, dass ihre Bücher gelesen und manche zu Bestsellern wurden. Die Abfassung dieser Bücher ist das Bemerkenswerte. Denn traditionellerweise werden Genozide entweder an illiteraten Bevölkerungen verübt oder es existieren keine Milieus, in denen etwaige Berichte Überlebender auf Interesse stoßen. Der Holocaust war demgegenüber eine klassenübergreifende Tat, es gab Überlebende, die Intellektuelle oder Schriftsteller waren (oder Letzteres wurden), und einige von ihnen kehrten in Milieus zurück, in denen man wissen wollte, was sie zu sagen hatten. Sie berichteten von einem Schicksal, das andere nur durch Zufall oder rechtzeitige Flucht nicht hatten erleiden müssen. Sie wurden in ihren Büchern zu Deutern der Conditio humana – und die Lektüre der Bücher von Jean Améry, Primo Levi oder Ruth Klüger enthüllt, dass sie sich selbst auch so verstanden haben. Sie berichteten nicht einfach von Extremsituationen, wie dem Gerade-noch-Davonkommen im Rahmen einer gefährlichen Expedition, was spannend sein mag, aber im Grunde niemanden etwas angeht, sondern als Deuter der Welt, die man nicht kennt, wenn man nicht hört, was sie zu sagen haben.

Es blieb nicht auf die Memoiren der Überlebenden der Lager – irgendwann nicht nur der deutschen, sondern auch der sowjetischen – beschränkt, sondern es bildete sich eine, wie ich es nenne: Parasitenliteratur. Das ist nicht abwertend gemeint – ich selbst habe dieses Genre bedient ­, sondern im Sinne der Archäologie, wo man Siedlungen, die sich auf den Ruinen bedeutender Bauten befinden, eben “Parasitensiedlungen ” nennt. Auch dieser Parasitenliteratur, also den Berichten vergewaltigter Frauen, Erinnerungen an sexuelle Gewalt in der Kindheit, Texten von Geiseln, Entführungsopfern etc., ist mittlerweile die erwähnte Deutungsautorität zugewachsen. Als Verfasser, wenn ich mich noch einmal ins Spiel bringen darf, rechnet man nicht unbedingt mit solchen Zuschreibungen. Nach der Veröffentlichung meines Buches Im Keller habe ich Briefe erhalten, in denen ich als eine Art stellvertretender Sprecher für Menschen, die irgendein Leid erfahren hatten, adressiert wurde, Menschen, die sich in bestimmten Sätzen angesprochen, gewissermaßen persönlich “gemeint” fühlten – nicht auf Grund einer Projektion – das gibt es auch ­, sondern im Sinne des “Dieses-Gefühl-kenne-ich-auch- und-jetzt-habe-ich-die-Formulierung-dafür”. Andere bringen zum Ausdruck, dass sie den Verfasser für jemanden halten, der nicht nur etwas über die Welt weiß, das sie nicht wissen, sondern dass dieses Wissen auf irgendeine (lassen Sie mich ergänzen: sonderbare) Weise tiefgründiger und wesentlicher ist als das, was sie selbst über die Welt wissen. Diese Haltung kann durchaus koexistieren mit dem Benehmen anderer, die man flüchtig kennt, und die nun, nachdem sie wissen, dass man Opfer eines Verbrechens geworden ist, die Straßenseite wechseln. Der Affekt gegen das Opfer ist nach wie vor vorhanden, nur eben, wie gesagt, kulturell überwölbt.

4 Die widersprüchliche Bedürfnislage des Opfers

Was sind die Bedürfnisse eines Menschen, der Opfer von Gewalt geworden ist? Die Rede von Bedürfnissen, die jemandem zugerechnet werden sollen, weil er einer bestimmten Gruppe zugehört, ist immer prekär. Man erinnere sich an die klassische Rede von den Klasseninteressen, die angeblich objektiv seien. Sie war dazu da, aus der Welt zu reden, dass sich die Arbeiterklasse einfach nicht so benahm wie es die Theorie erwartete. Sie machte die Revolution nicht, legte vielmehr ein bemerkenswertes Desinteresse an marxistischer Theorie an den Tag. Die Reaktion auf derartige Enttäuschungen bestand darin, ihr ein objektives Interesse am Umsturz aller bestehenden Verhältnisse zuzuschreiben – ein Interesse, von dem sie allerdings nichts wusste. Die Arbeiterklasse war nach Lukács-Hegel’scher Terminologie “Klasse-an-sich”, aber nicht “Klasse-für-sich”. Nun war also zu erklären, warum die Arbeiterklasse für sich nicht wusste, was die Marxisten über sie wussten, und man erfand eine objektive Bewusstseinsblockade, weshalb es eine Avantgardepartei brauchte (Lenin), oder man unterstellte eine emotionelle Blockade, wes – halb man versuchte, Marx und Freud miteinander zu koppeln, und die analytische Sozialpsychologie erfand. Aus ersterer Lösung entstanden staatsterroristische Regime übelster Art, aus der zweiten eine Reihe interessanter Prolegomena zu einer künftigen Theorie, die nie das Licht der Welt erblickte. Also cave !

Wenn hier dennoch die Rede sein soll von “den” Bedürfnissen “der” Opfer, so nur unter der Voraussetzung, dass es, um noch einmal Ruth Klüger zu zitieren, “für jeden anders” ist, und dass es keinen Sinn hat, von jemandem zu erwarten, er solle dies und jenes wollen, wenn er etwas ganz anderes will. Allenfalls kann man die eigenen – Alltags- oder therapeutischen – Erfahrungen ins Spiel bringen und ihm sagen, er täte besser daran, dies und jenes nicht anzustreben, weil er – erfahrungsgemäß – sich (oder anderen) damit schaden werde. In diesem Sinne gibt es vielleicht doch ein verallgemeinerbares Bedürfnis, das sowohl zunächst eine Zurechnung ist, als auch – wie ich vermute – tatsächlich bei allen oder doch fast allen Opfern von Gewalt anzutreffen ist: den Wunsch, kein Opfer mehr zu sein. “Kein Opfer mehr zu sein” heißt: die eigene Biographie nicht allein durch das Erlittenhaben einer Gewalttat zu definieren, das eigene Leben nicht auf diesen Aspekt zu reduzieren oder das Leben-vorher gleichsam teleologisch auf dieses Erleiden hin zu betrachten und das Leben-nachher vornehmlich im Schatten der Gewalttat zu erleben. Jeder therapeutische Umgang mit einem Opfer von Gewalt sollte wenigstens dieses Ziel haben: das Erlebnis als einen – wenn auch prägenden – Moment in der Biographie, der nun mal nicht mehr aus der Welt zu bringen ist, anzusehen, der aber gleichwohl nur einer unter vielen ist. Man soll sein Leben nicht durch den Status, ein Opfer zu sein, definieren.

Somit zeichnet sich das Problem ab. Eine Öffentlichkeit, die – erfreulicherweise – den Affekt gegen das Opfer kulturell kompensiert hat durch Interesse und Anteilnahme, gewährt damit auch eine Gratifikation für den Opferstatus. Dem Opfer trägt sein Status einen sekundären Gewinn ein, also gibt es auch das Bedürfnis, in ihm zu verharren. Ich komme darauf zurück.

Unabhängig von der Interaktion mit einer größeren Öffentlichkeit gibt es für das Opfer wie für jeden Menschen die Möglichkeit, zu reden und zu schweigen, in Kommunikation einzutreten oder nicht, beziehungsweise sie abzubrechen. Im Falle des Opfers von Gewalt hat das Beschweigen wie das Reden-über eine jeweils spezifische Funktion. Im Schweigen kann sich der Wunsch zeigen, das Geschehen gleichsam aus der Welt hinauszuschweigen, verständlich, in der Regel jedoch vergeblich. Es kann aber auch Ausdruck eines Zu-sich-selbst-kommen-Wollens sein, einfach der Wunsch, Zeit vergehen zu lassen, bis man reden kann. Schließlich kann das Schweigen Kommunikationsverweigerung sein, dem Interesse des Gegenübers an phantasiestimulierenden Details nicht nachzukommen, die Geschichte für sich behalten zu wollen.

Ebenso mehrdeutig ist der Wunsch zu reden. Auch hier kann das Bedürfnis zum Ausdruck kommen, die Geschichte “für sich behalten zu wollen”, in diesem Falle: ihr eine kommunikative Gestalt zu geben und nicht (stummes) Objekt für die Phantasien eines realen oder potenziellen Gegenübers zu sein. Es kann das Reden auch ein Sich-Einrichten im Opferstatus sein, immer wieder auf die Ereignisse zurück – kommen, das Gegenüber auf die Rolle des anteilnehmenden Zuhörers festlegen zu wollen. Schließlich kann das Reden-über auch ein Distanzgewinn sein: Die Kommunikation schafft eine Ebene, auf der die Unmittelbarkeit verlassen und das Geschehen gewissermaßen kartographisch vermessen wird. Schweigen wie Reden, beides hat seine Zeit, vor allem kommt es aber darauf an, wie geredet und wie geschwiegen wird.

Zurück zur Öffentlichkeit. Das Schweigen wird zunächst erwartet, es ist irgendwie opfergemäß. Noch einmal ein Rekurs auf eigene Erfahrungen: Ich habe ein Buch über Gewalt in der Moderne geschrieben, das sich mit krimineller Gewalt nur ganz am Rande beschäftigt. Allerdings kann es nicht ausbleiben, dass eigenes Erleben mit einfließt, wenn auch selten und eher nur zwischen den Zeilen, und dass ein Journalist, der ein Interview über das Buch macht, diesen Umstand immer mitdenkt. Dann kommt oft eine Bemerkung wie: “Ich weiß, dass Sie über Ihre Entführung nicht gerne reden, aber . . . ” Ich reagiere gewöhnlich so: “Wie kommen Sie darauf? Ich habe ein Buch darüber geschrieben, ein Zeitungs-, zwei Radiointerviews gegeben.” Er erwartet es eben. Wenn ein Opfer redet und nicht schweigt, und zwar vor aller Öffentlichkeit redet, wird es bewundert. Es sei mutig oder ungebrochen oder was auch immer.

Hinsichtlich des Öffentlichkeitsinteresses lässt sich aus dem Schweigen wie aus dem Reden eine Gratifikation gewinnen. Dem Schweigenden gegenüber hat man Verständnis, den Redenden bewundert man. Beides fixiert das Opfer auf seine Rolle, und es kann – das ist der fatale Effekt – aus beidem emotionellen Gewinn ziehen. Dieser Gewinn bezieht sich auf das, was seitens einer Öffentlichkeit ihm entgegengebracht wird. Nun ist die Gratifikation, die man für Schweigen erhält, deutlich geringer als die fürs Reden, denn man schweigt ja nicht in der Öffentlichkeit, Schweigen ist Öffentlichkeitsverweigerung, in der Öffentlichkeit redet man, und wenn man ins Fernsehen geht, zeigt man sich zudem. Dieses Sich-Zeigen und das öffentliche Reden-über hat nun für das Opfer außerdem seinen Wert in sich selbst. Zum Opfer werden bedeutet Anonymität und Passivität. Passiv ist man als Erleidender, anonym, weil das Erleiden der Gewalttat einen reduziert, entpersönlicht. Man ist das Objekt der Willkür eines anderen. Im öffentlichen Sich-Zeigen und Reden tritt man aus dieser Rolle heraus. Man nimmt sozusagen das Heft wieder in die Hand, man wird initiativ, man ist wieder “wer”, man bestimmt – wenigstens das kommunikative – Geschehen. Gleichzeitig aber, und das ist die Dialektik dieses Vorgangs, legt einen der öffentliche Auftritt erneut auf die Rolle des Opfers fest.

Was wäre also – sehr direkt gefragt – Opfern anzuraten? Was wäre von der Öffentlichkeit zu verlangen – falls es überhaupt Sinn hat, so zu fragen, denn “die” Öffentlichkeit hat ja weder eine Adresse noch eine Telefonnummer. Freilich kann man die Medien ansprechen beziehungsweise öffentlich über sie sprechen.

5 Die Ausnützung dieser Bedürfnisse durch das Fernsehen – gespielte Intimität und tatsächliche Exhibition

Über “Google” lässt sich problemlos ein Artikel finden, der überschrieben ist mit: “Media, stop trying to diagnose Spears!” Sie erinnern sich, die Pop-Sängerin Britney Spears war in der Öffentlichkeit durch exzentrisches Benehmen, zuweilen unzureichende Kleidung sowie – wie man meinte anmerken zu müssen – Übergewicht ins Gerede gekommen. Die Zeitungen überboten einander mit Diagnosen ihrer mentalen Verfassung, und wie das so geht, es wurde die Meinung professioneller Therapeuten eingeholt. Gegen die Bereitschaft, sich als Psychotherapeut an einem solchen voyeuristischen Hype zu beteiligen, wandte sich nun die “American Psychoanalytic Association” mit zitiertem Appell. Es sei zutiefst unprofessionell, über einen Menschen zu sprechen, den man nie persönlich gesehen und gesprochen habe, es sei unethisch, Stellung – nahmen abzugeben. Pseudodiagnosen dieser Art würden der betroffenen Person schaden, den Berufsstand der Analytiker in Verruf bringen und schließlich die Psychoanalyse selbst: Die Öffentlichkeit könne den Eindruck gewinnen, Diagnosen dienten vor allem dem Zweck, jemandem ein pathologisierendes Etikett zu verpassen. “Media, stop trying to diagnose Spears.” Ein Aufruf an die Medien, und ein Aufruf an die eigene Zunft, dem unseriösen und potenziell schädlichen Tun der Medien nicht den Schein der Seriosität zu verpassen.

Ich möchte nun auf einen Fall eingehen, der auf besonders – ich will mit meiner Ansicht nicht hinter dem Berg halten – abstoßende Weise das Bedürfnis des Opfers nach Schweigen und Reden ausgebeutet hat: das Interview, das Johannes B. Kerner mit einem Opfer schrecklicher sexueller Gewalt, seinen Eltern, seinem Anwalt und seiner Psychotherapeutin geführt hat. Der Fall in Kürze: Ein 13-jähriges Mädchen war auf dem Schulweg überfallen, in ein Auto gezerrt und gezwungen worden, sich in eine Kiste zu zwängen. In der Wohnung des Täters musste sie fünf Wochen lang bei Abwesenheit des Täters in dieser Kiste leben, oder sie durfte hinaus und wurde dann vom Täter vergewaltigt, teilweise vor laufender Kamera. Da der Täter sie später auf kleine Gänge – weil er seine Hunde ausführen oder Müll wegbringen musste – mitnahm, gelang es ihr, heimlich beschriebene Zettel fallen zu lassen, die von einer Passantin bemerkt wurden, die schließlich die Polizei alarmierte.

Der Spiegel brachte eine umfang- und detailreiche Geschichte, die sich wohl auf Auskünfte des Mädchens stützte und einige der Widerwärtigkeiten des Falles mehr als nur andeutete. Die Veröffentlichung machte das Mädchen zur Projektionsfläche der pornographischen Phantasien ihrer Leser. Kerner übrigens ging auf diese Details nicht ein – versäumte aber nicht, auf den Spiegel hinzuweisen.

Nun zum Setting der Sendung: Kerner pflegt hinter einem Tisch zu sitzen – links im Bild ­, seine Gäste sitzen rechts von ihm auf Stühlen. Das ist, soweit ich mich auskenne, bei keinem anderen Moderator so. Beckmann sitzt seinen Gästen gegenüber am selben Tisch, die Politik- Talkshows (Will, Illner) haben im Halbrund aufgestellte Stühle mit der Moderatorin in der Mitte, Maischberger hat eine Sitzgruppe mit Sesseln und – ich glaube – Sofas, Plasberg steht seinen Interviewpartnern, die an einem Tisch sitzen, gegenüber. Nur Kerner hat sich gleichsam verbarrikadiert. Er führt nun, wie gesagt, ein Gespräch mit Eltern, Anwalt und Therapeutin und blendet Filmsequenzen von einem Interview ein, das er am Vormittag mit dem Mädchen geführt hat – beide sitzen auf Stühlen einander gegenüber. Kerner wird von vorn gezeigt, das Gesicht des Mädchens ist verfremdet, es wird nur von hinten oder im Profil gezeigt und so ausgeleuchtet, dass es wie ein beweglicher Schattenriss wirkt. – Diskretion? Nun, wie man’s nimmt.

Das journalistische Niveau der Sendung ist erbärmlich. Die Fragen halten sich alle auf dem Niveau von “Hatten Sie nach einigen Wochen nicht die Hoffnung aufgegeben?” – “Wie hast du diese schreckliche Zeit durchgehalten?” – “Wie hast du den Mut/die Kraft aufgebracht …?” – “Wie wichtig ist es dir, zu zeigen, dass der Täter dich nicht gebrochen hat?” Und immer wieder das “Was haben Sie, was hast du, dabei gedacht/ empfunden, was war das für eine Erfahrung für Sie?” etc.

Die Eltern sind natürlich weder fernseherfahren, noch haben sie sich vorher überlegt, was sie sagen und nicht sagen. Also bringt Kerner dank seines Anteilnahmetimbres die Mutter dazu, zuzugeben, dass sie nicht mehr gehofft habe, die Tochter lebend wiederzusehen, wogegen sich der Vater dann mit einem trotzigen Er-habe-die-Hoffnung-nie-aufgegeben profilieren kann. Auch sagt die Mutter auf eine entsprechende Frage Kerners hin – deutlich ohne zu wissen, was sie da sagt ­, ihre Tochter sei “reifer” geworden. So ähnlich hat Elisabeth Langgässer ihrer Tochter, die Auschwitz überlebt hatte, geschrieben. Das Gespräch beginnt Kerner mit der Bemerkung, er duze das Mädchen auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin. Er habe gefragt, ob er “Sie” oder “Du” sagen solle, “denn du bist ja schon eine richtige junge Dame”. So etwas sagt man zu einem fünf Wochen lang täglich vergewaltigten Mädchen. Zweimal kommt Kerner auf den Bericht im Spiegel zu sprechen, damit seine Zuschauer die widerwärtigen Informationen nachträglich lesen können, ist die Zeitschrift doch am Kiosk noch erhältlich.

Den Refrain dieser Sendung, und damit gewissermaßen ihre Legitimation, formuliert der Moderator gleich zu Anfang: “Sie will zeigen, dass der Täter sie nicht gebrochen, ihre Seele nicht zerstört hat.” Die Mutter: “Wir wollen zeigen, dass sie nicht gebrochen ist.” Das Mädchen auf Kerners Frage, warum sie das Interview gebe: “Ich will zeigen, dass ich nicht gebrochen worden bin.” Für den Anwalt ist es ein Probelauf für die Aussage vor Gericht – bei Verkennung der vollkommen anders gelagerten Situation. Insgesamt wird die Show für eine Therapie ausgegeben. Der Anwalt sagt, die Interviews seien Selbsttherapien. Die Psychologin betont, das Mädchen habe sich “selbst entschieden” mit den Medien zu sprechen, sie sei – horribile dictu – “authentisch”, Ziel aller psychologischen Bemühungen sei die Stärkung der Autonomie – ich komme darauf zurück. Kerner fragt, ob das am Vormittag aufgezeichnete Gespräch zur “Genesung” beigetragen habe, was die Eltern bejahen. Der Anwalt erläutert vor dem Fernsehpublikum seine Strategie als Vertreter der Nebenklage und spricht über das Versagen der Polizei – dies alles, wohlgemerkt, vor Prozessbeginn. Derartige Auskünfte sind dumm und unprofessionell, dienen der Mandantin nicht, sondern allein der eigenen Eitelkeit – für mich ein Vorgang, der eine standesrechtliche Problematik berührt. Eindeutig jeder Professionalität hohnsprechend ist der Auftritt der Psychologin, obwohl sie nicht viel sagt (außer den genannten Phrasen). Eine Psychotherapeutin hat – auch wenn sie von ihrer Patientin dazu die Erlaubnis erhält – nicht vor der Öffentlichkeit – und sei es noch so nichtssagend – über sie zu sprechen. Es handelt sich in jedem Fall um eine Abstinenzverletzung, selbst wenn die Therapeutin einer Fachrichtung angehören sollte, in der das Wort “Abstinenz” keine große Rolle spielt. Nichtanwesenheit in der Öffentlichkeit sollte eine derartige professionelle Selbstverständlichkeit sein, dass eine Therapeutin, die gegen diese Selbstverständlichkeit verstößt, mit gravierenden standesrechtlichen Problemen rechnen müsste. Das gilt in weit stärkerem Maße noch für die Therapeutin von Natascha Kampusch, die in einem langen Interview ungeniert über ihre (nicht anwesende) Patientin plauderte.

Die Anteilnahme der Öffentlichkeit ist von Voyeurismus nicht zu unterscheiden. Das anteilnehmende Timbre Kerners stimuliert – noch einmal: die Hinweise auf den Spiegel – den Voyeurismus des Publikums, das beides zugleich bekommt: die Versicherung, sein Interesse sei nichts als Mitgefühl, und den Genuss, ein wochenlang vergewaltigtes Mädchen, das beteuert, nicht gebrochen zu sein, anzusehen. Abgesichert wird die ganze Inszenierung quasi gutachterlich durch eine Psychologin, die das vorab aufgezeichnete Interview explizit freigibt. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass der Täter von dem, was er mit dem Mädchen tat, Filmaufnahmen machte, ihm erklärte, er werde es freilassen, nachdem er genug Videos gedreht habe, aber, wie das Mädchen – kleinlaut – sagte, ihm sei “immer noch was Neues eingefallen”. Nun wird sie neuerlich vor Kameras einem Publikum ausgestellt. Sie weiß nicht, worauf sie sich einlässt. Sie ist von dem Wunsch getrieben, zu sprechen, und das Medium nutzt diesen Wunsch aus. Es mag ihr zur Zeit des Interviews tatsächlich einigermaßen gut gehen, aber sie weiß nicht – kann nicht wissen ­, dass ihre Empfindung in Wochen, Monaten, vielleicht Jahren wieder eine ganz andere sein könnte. Sie weiß nicht, ob die zweite Exhibition dann einen kumulierenden Effekt haben kann – sie kann es nicht wissen, die Therapeutin muss das wissen. Deren Aufgabe und die des Anwalts wäre gewesen, ihr den Wunsch auszureden, vor den Augen der Öffentlichkeit zu sprechen. Diese Art Öffentlichkeit zu verhindern ist immer richtig, zuzureden, sich gar an solcher Exhibition zu beteiligen, immer falsch. Die Faustregel sollte leicht zu merken sein.

Noch einmal zur eigenen Erfahrung: Meine Frau und ich haben nach meiner Entführung einer Zeitung ein langes Interview gegeben und es ihr überlassen, anderen Zeitungen Abdruckrechte zu geben. Damit hatten wir die anderen Medien vom Hals. Dennoch: als die Anfrage der ARD kam, ob ich nicht ein einstündiges Interview geben wollte, war die Versuchung groß, mich darauf einzulassen, und ich hätte vielleicht ebensolchen Unfug geredet wie die Eltern und das Mädchen: dass ich zeigen möchte, ich sei nicht gebrochen. Es war nicht meine eigene Weisheit – und darum weiß ich, wie stark das Bedürfnis sein kann, sich vor der Öffentlichkeit zu produzieren, auch für einen, der es bis dato ganz bewusst vermieden hatte, jemals ein TV-Studio zu betreten ­, sondern der gute Rat mehrerer uns nahestehender Personen, dies nicht zu tun. Ich bin sehr dankbar für diesen Rat.

Dass ich ein Buch geschrieben habe, ist etwas anderes. Wenn man schreibt, handelt man in eigenem Auftrag und tatsächlich autonom. Ein Fernsehauftritt stimuliert die Phantasien des Publikums, ein Buch setzt an die Stelle der Phantasien den Bericht über die Realität. Fern – sehen stiftet eine scheinbare Unmittelbarkeit, ein Buch schafft Distanz. In einem Buch spricht man die eigene Sprache, im Fernsehstudio ist man der Atmosphäre scheinbarer Intimität ausgesetzt und dennoch vor aller Augen. Die Nähe, die durch das Anteilnahmetimbre hergestellt wird, ist, um Ann Kathrin Scheerer zu zitieren, “Nähe am falschen Ort”. Jedes Opfer will denn doch seine Autonomie zurückgewinnen, aber das geht nicht im Fernsehstudio: Das Studio ist der Ort der Heteronomie. Der Sender will Quote, der Moderator will das auch und will als verständnisvoller Interviewer glänzen, der Anwalt will eine Rolle in der Öffentlichkeit spielen und die Therapeutin gibt der ganzen Veranstaltung ihren professionellen Segen. – Ich sagte schon, das Gesicht des Mädchens sei auf dem Bildschirm nicht zu sehen gewesen. Was freilich immer wieder gesehen werden konnte, waren die Gesichter der Eltern, die der Ausstrahlung der Worte ihrer Tochter zuhörten (ganz à la: “Was empfinden Sie dabei?”), und: die Hände des Mädchens, während es sprach, in Großaufnahme. Diese Aufnahmen der Hände waren eine atemberaubende Obszönität, eine erneute Verletzung der Intimität: ein Blick durchs Schlüsselloch – ich könnte Drastischeres sagen.

6 Was ist zu tun?

Die Rückgewinnung der Selbstbestimmung kann nur gelingen, wenn sie keinem anderen Zweck dient, und wenn es keine Möglichkeit gibt, einen solchen Prozess in irgendeiner Weise auszubeuten. Das muss allgemeines Wissen werden, es muss ein solches Beratungswissen in Opferhilfsorganisationen präsent sein, es muss zur Anwaltsausbildung gehören, es muss zur Ausbildung von Psychotherapeuten – egal welcher theoretischen Orientierung – gehören. Es muss standesrechtlich verankerte Pflicht für Anwälte und für Psychologen sein, ihre Mandanten beziehungsweise Patienten vor solchen unüberlegten Schritten in die Medien abzuhalten und sich, handelt der Mandant oder Patient gegen die ausdrückliche Empfehlung, diesem Schritt nicht, und schon gar nicht in legitimierender Absicht, anzuschließen.

Der hier abgedruckte Text gibt die redaktionell leicht überarbeitete Fassung eines Vortrages wieder, der auf der von der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) und der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Hamburg (PAH) in Hamburg veranstalteten Tagung "Gefährdete Begegnung. Die psychoanalytische Arbeit im Spannungsfeld zwischen Intimität und Abstinenz" am 3.5.2008 gehalten wurde.

Zitiert nach Michael Hanfeld, "Ein halber Sieg für die Pressefreiheit", FAZ Nr.67/08, S. 40.

Vgl. B. Fischoff, "Hindsight is not equal to foresight. The effect of outcome knowledge on judgement under uncertainty", in: Journal of Experimental Psychology: Human Perception and Performance 104 1(1975), S. 288­299.

Gottfried Fischer, Peter Riedesser, Lehrbuch der Psychotraumatologie, München/Basel 1998, S.180.

Published 27 February 2009
Original in German
First published by Mittelweg 36 4 (2008)

Contributed by Mittelweg 36 © Jan Philipp Reemtsma / Mittelweg 36 / Eurozine

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