Transnationale Bewegungen und demokratische Frage

Das Demokratisierungsparadox

Der Siegeszug der NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) in den letzten Jahren hat neue, grundlegende Probleme mit sich gebracht; darunter am dringlichsten das sogenannte “Demokratisierungsparadox”: Zwar ist ihr erklärtes Ziel, demokratische Strukturen aufzubauen, ihre eigenen Strukturen bleiben jedoch größtenteils unter Verschluß und undemokratisch. Andere Fragen betreffen die Machtverteilung zwischen NGOs und demokratisch gewählten Kammern, sowie den Einfluss, den NGOs überhaupt ausüben können. Claus Leggewie untersucht die komplexen Zusammenhänge und versucht, Lösungswege aus der Legitimitätskrise aufzuzeigen.

Viele Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs), die weltöffentlich und
weltbürgerlich tätig sind, profilieren sich Regierungsvertretern gegenüber
als die wahrhaft demokratischen Akteure. Indem sie globale Probleme auf
die Tagesordnung gesetzt und ein kritisch-oppositionelles Forum für Belange
geschaffen haben, kann man ihnen diese demokratisierende Rolle
ohne weiteres bescheinigen. Denn sie thematisieren Fragen, die eine gewaltige
Zahl von Menschen weltweit betreffen und auch nur grenzüberschreitend
bearbeitet werden können, ohne die NGOs vom Establishment der
politischen Systeme jedoch kaum erörtert worden wären und auch in den
Massenmedien wenig Aufmerksamkeit gefunden hätten. Die Rolle sozialer
Bewegungen bestand immer darin, Defizite der öffentlichen Debatte aufzuspüren
und die Abschottung mit sich selbst beschäftigter politischer
Eliten aufzubrechen. Mit “Arsch huh, Zäng usenander!” hat eine in Köln
ansässige Initiative gegen Fremdenfeindlichkeit diese Doppelfunktion von
Thematisierung und Mobilisierung drastisch auf den Punkt gebracht: Wenn
ihr euch nicht bewegt, tun wir es, und ihr bewegt euch nur, weil wir es tun.

Allgemeiner gesagt: Soziale Bewegungen bringen neue Politikziele (z. B.
Nachhaltigkeit), neue Institutionen (z.B. die Agenda 21) und neue Prozeduren
(z.B. Runde Tische) auf, und eben damit passen sie sich – neben
politischen Parteien, Interessenverbänden und Massenmedien – in das
Gefüge intermediärer Institutionen zwischen der Privatsphäre und der
Verwaltung ein: als Außenseiter in Ausnahmesituationen und als Ideenlieferanten
für die Öffentlichkeit, als Frühwarnsystem im politischen System
und als Antriebsmotor sozialen Wandels. Solche Bürgerinitiativen müssen
sich um die Repräsentativität ihrer “Menschheitsanliegen” nicht kümmern;
andernfalls hätten Stellungnahmen radikaler Minderheiten von vornherein
keine Berechtigung. Als ein paar Hundert Aufständische die Bastille erstürmten,
haben sie nicht erst demoskopisch ergründet, ob die Mehrheit
der Pariser das für gut befinden werde; genauso wenig haben sich Demonstranten
in Seattle und Genua überlegt, ob ihre Slogans (“This is democracy!
“, “Voi G-8, noi 6000000000!”) durch Umfrageergebnisse gedeckt
waren. Das Kapital sozialer Bewegungen sind “weder Wählerstimmen
noch beitragszahlende Mitglieder und Expertise, sondern die Hingabe
(‘commitment’) ihrer Anhänger” (Rucht 2000, S. 55).

Soziale Bewegungen haben schon früh universalistisch und weltumspannend
gedacht – das Verhältnis von Kapital und Arbeit war ebenso
wenig auf ein Land beschränkt wie Geschlechterverhältnisse oder Umweltschäden.
Heute agieren sie aber auch stärker inter- und transnational,
und exemplarisch haben “Globalisierungsgegner” aus kleinsten Zirkeln
heraus eine weltweite Öffentlichkeit für Probleme und Fragen geschaffen,
die im Mainstream der repräsentativ-demokratischen Institutionen für
zweitrangig gehalten wurden, denen sich die etablierten Akteure nun aber
verstärkt zuwenden müssen. Seit Beginn der 70er Jahre haben neue soziale
Bewegungen Kontroversen und Konflikte ausgelöst, die in den herkömmlichen
Konfliktlinien postmoderner Industriegesellschaften nicht abgebildet
waren, und damit das gegebene institutionelle Arrangement von außen
beeinflusst und verändert. Seitdem hat sich die Rolle sozialer Bewegungen
in der politischen Interessenvermittlung gewandelt; sie treten professioneller
und differenzierter auf, wobei die Grenzen zwischen den ohnehin oft
arbeitsteilig vorgehenden Protest-Bewegungen und NGOs noch fließender
geworden sind. Im Folgenden sollen sie trotz der fortbestehenden
Unterschiede gemeinsam als transnationale Protest- und Reformakteure
unter dem Namen “Nicht-Regierungs-Organisationen” (NGOs) behandelt
werden.

Unbestreitbar ist, wie gesagt, die demokratisierende Funktion dieser
Bewegungen. Auf einer primären Stufe der Artikulation und Mobilisierung
von Protest richtet sich noch keine “demokratische Frage” an sie, wie
man den in der Moderne ständig gewachsenen Anspruch bezeichnen kann,
kollektiv verbindliche Entscheidungen (einschließlich der dahin führenden
Meinungs- und Urteilsbildung) durch Wahlen und Abstimmungen zu
begründen. Das übliche und wesentliche Entscheidungskriterium ist das
“Fallbeil” der Mehrheit; extrem knappe Wahlausgänge in den USA und
Deutschland haben gezeigt, wie scharf diese Guillotine Mehrheit und
Minderheit scheiden kann. Die Leistungen von NGOs erschöpfen sich
heute jedoch nicht mehr in Information, Beratung, Monitoring und dergleichen, auch nicht in Bildungsveranstaltungen und Protestkampagnen.
Ihre Rolle reicht erheblich über die Herstellung von Öffentlichkeit und
themenspezifische Mobilisierung hinaus, und sobald sie – vor allem jenseits
der lokalen und nationalen Sphäre, auf welche die sozialen Bewegungen
bisher meist ausgerichtet waren – in Entscheidungsprozesse eingreifen,
müssen sie sich die Frage der demokratischen Legitimation gefallen
lassen und selbst stellen. Bisher ist sie weder von den Akteuren selbst noch
von publizistischer oder wissenschaftlicher Seite zufriedenstellend beantwortet,
was angesichts des Anspruchs und der Bedeutung der Frage dann
doch ein wenig verwundert. Problematisch ist der demokratische Anspruch
der NGOs in drei Hinsichten:
– Erstens wirken sie formell oder informell an Entscheidungsprozessen
mit, ohne sich einer regelgeleiteten und kontinuierlichen Kontrolle durch
die davon Betroffenen zu unterziehen.
– Zweitens wird auch bewegungs- oder organisationsintern unter Mitgliedern
und Anhängern von NGOs selten ein Meinungsbild erstellt,
ihre Sprecher sind in der Regel also nicht mit einem Mandat ausgestattet.
– Drittens operieren NGOs häufig ohne Rückbezug auf Institutionen, die
legitimerweise mit dem Anspruch auftreten können, als Volksvertretungen
den Willen der Gesamtbevölkerung oder als Interessengruppen
Teile davon zu repräsentieren.
So pointiert NGOs auf das “Demokratiedefizit” internationaler Regimes
(etwa die Welthandelsorganisation WTO) hingewiesen haben, so sehr springt
ihr eigenes Defizit an Legitimität und Repräsentativität ins Auge und wird
von Regierungsvertretern auch gegen sie ins Feld geführt (vgl. Beisheim
1997; Schmidt/Take 1997; Klein 2002). Diese Diskrepanz zwischen Vertretungs-Anspruch und Organisations-Wirklichkeit kann man als Demokratisierungsparadox
kennzeichnen, insofern NGOs demokratisierend wirken,
ohne selbst demokratisch zu sein
. Für sie gilt ebenso,
was man der WTO und anderen Agenturen transnationalen Regierens zu
Recht vorwirft: In Politikarenen “jenseits des Nationalstaats” herrscht ein
Manko an Glaubwürdigkeit.

Darin liegt auch eine historische Bringschuld: Der spontanen Erstürmung
der Bastille folgte die Erhebung der Generalstände zu “Repräsentanten
des französischen Volkes” und des Dritten Standes zu eben jener
Instanz, die anstelle der “hunderttausend Menschen” (gemeint war die
Minderheit von Adel und Klerus) die Gesetze beschloss, das heißt, der
demokratisch-revolutionäre Aufbruch wurde im Verlauf des 19. Jahrhunderts
durch Volkswahlen untermauert. Die transnationalen Globalisierungskritiker
müssen den analogen Beweis noch antreten, dass sie und
nicht die G-8-Gipfel für “sechs Milliarden” sprechen dürfen, oder in der
Sprache der liberalen Demokratietheorie: ihr “title-to-rule” ist noch ungeklärt.
Und dabei muss man nüchtern konstatieren, dass “bewährte institutionelle
oder prozedurale Blaupausen für demokratisches und erfolgreiches
Regieren jenseits des Staates (nicht) existieren […]” (Wolf 2002, S. 5).
Die simple Übertragung von Legitimationsmechanismen aus den nationalen
in transnationale Kontexte verbietet sich.

Der kurze Arm demokratischer Institutionen

Mit “demokratisch und erfolgreich” sind zwei zentrale Aspekte von Legitimation
angesprochen: die Output-Legitimation durch die Effektivität
von Regierungsentscheidungen und die Input-Legitimation durch die
Beteiligung des Volkssouveräns an ihnen. Dass Regierungs- wie Nicht-Regierungs-Organisationen an demselben Strukturproblem laborieren, dem
Fehlen demokratischer Repräsentation auf globaler Ebene, ist Folge der
doppelten Entgrenzung des Nationalstaats, der Privatisierung und Internationalisierung
von Entscheidungen. Während lokale und nationale Entscheidungen
immer öfter über die Grenzen eines Nationalstaats hinauswirken
und zugleich immer mehr supranationale Gremien grenzüberschreitende
Entscheidungen treffen, sind die Betroffenen daran immer
weniger (erkennbar) beteiligt, und überdies wüssten supranationale Akteure
nicht, welchen “zuständigen Instanzen” sie Rechenschaft ablegen
könnten. Zwei urdemokratische Regeln sind damit verletzt: a) die Kongruenzregel,
die besagt, dass die von Herrschaft betroffenen Personen mit den
Herrschaft ausübenden kongruent sein sollen, b) die Zurechenbarkeit von
Entscheidungen zu verantwortlichen und rechenschaftspflichtigen Subjekten.
Adäquate Bemessungsinstanzen, also Parlament und Öffentlichkeit, bestehen
derzeit einzig im nationalstaatlichen Rahmen, mit der partiellen
Ausnahme der Europäischen Union. Doch auch das von den Europäern
direkt gewählte Parlament hat bekanntlich nur begrenzte Rechte, weshalb
bei dieser bisher singulären supranationalen Volksvertretung die Klagen
über das Demokratiedefizit ebenfalls Legion sind. Auf europäischer und
erst recht auf globaler Ebene besteht keine parlamentarische Regierungsbildung
und -verantwortung, keine formale Kontrolle der Exekutive, keine
Einheit von Gesetzesinitiative und Beschlusskompetenz. Das heißt, sämtliche
Essentials der parlamentarischen Prärogative fehlen im transnationalen Rahmen, während die faktischen Regierungsaktivitäten auf dieser
Ebene täglich wachsen. Mehr noch als im Nationalstaat, wo die parlamentarischen
Rechte erodieren, leben wir hier ständig in der “Stunde der
Exekutive”.

Das unverkennbare Demokratiedefizit inter- und supranationaler Regimes
wirkt noch krasser vor dem Hintergrund des globalen Demokratieerfolgs
seit 1945 und vor allem nach 1989. Mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten
der Vereinten Nationen, vor wenigen Jahrzehnten aus überwiegend
autoritären Systemen zusammengesetzt, wird heute demokratisch regiert,
viele davon haben mehrere reguläre Wahlen zwischen Regierung und
Opposition veranstaltet und garantieren die Grund- und Bürgerrechte
dauerhaft. Demokratie, so prekär sie vielerorts geblieben sein mag, ist
weltweit kein Minderheitenprogramm mehr. Doch die gute Bilanz zum
Ende eines von totalitären Regimes durchzogenen 20. Jahrhunderts bleibt
auf die Innenseite der (an Souveränität und Gestaltungskraft einbüßenden)
Staaten begrenzt, wenn jenseits des Nationalstaats nicht analoge Mechanismen
der Herrschaft des Volkes durch und für das Volk (im Sinne der
klassischen Definition Abraham Lincolns) gefunden werden.

Mit den Kritikern der realexistierenden Globalisierung hat sich ein
Hoffnungsträger globaler Demokratie eingestellt. Die NGOs sind freilich
nicht-staatliche Prätendenten von Souveränität, die im staatstheoretischen
und verfassungsrechtlichen Mainstream an den Staat gebunden war. Für
die meisten Denkschulen ist das Volk nur als Staatsvolk vorstellbar, demokratische
Selbstbestimmung setzt für sie die Existenz eines Staates voraus.
Jenseits des Staates beginnt die Herrschaft anderer Staaten, die durch
andere Völker legitimiert ist (oder auch nicht). Supranationale Gemeinschaften
sind folglich keine Staaten und – wäre man geneigt fortzufahren
– herrschen nicht. Aber das ist natürlich falsch: Die Europäische Union
oder der Internationale Währungsfonds üben offensichtlich Herrschaft
aus, und selbst die Vereinten Nationen haben sich stellenweise zu einem
Instrument supranationaler Regierung entwickelt. Überall sind “public
policy networks” zwischen herkömmlichem Government und neuartiger
Governance gewachsen, in den zwischenstaatlichen Beziehungen der Staatenwelt
hat sich die “Gesellschaftswelt” (Czempiel) eingenistet.

Man muss deshalb anerkennen, dass der Nationalstaat nur eine Form
politischer Vergemeinschaftung unter vielen ist. Ähnlich wie Gemeinden
oder Regionen (wie die deutschen Länder) eine politische Identität haben
und die Mitwirkung der Bürgerschaft anstreben, ist dies selbstverständlich
auch bei supra- und transnationalen Regimes der Fall. Wenn der Souverän
seine Rechte auf verschiedenen Stufen von Staatlichkeit (z.B. kommunale
Selbstverwaltung, Bundesländer) zur Geltung bringen kann, ist nicht ausgeschlossen,
dass dies auch jenseits nationalstaatlicher Grenzen geschieht
– wo immer Herrschaft ausgeübt wird. Das Demokratieprinzip gilt ungeachtet
des territorialen Zuschnitts politischer Herrschaft, ist jenseits der
Nationen aber bestenfalls rudimentär institutionalisiert. Und hier muss
man sich offenbar von majoritären Demokratievorstellungen verabschieden,
wonach eine politische Gemeinschaft () zu kollektiv verbindlichen
Entscheidungen gelangt, indem sie sich klare, durch politische Parteien
und Personen verkörperte Entscheidungsalternativen vorlegt, für die in
Wahlen und Abstimmungen Mehrheiten gefunden werden, welche wiederum
für einen begrenzten Zeitraum die Richtung der Politik bestimmen.

In der so beschriebenen Konkurrenzdemokratie ist die Mehrheit des
Volkes bzw. der Volksvertretung Quelle der Legitimation, doch kann man
nur konstatieren, dass es diesem “Modell von Demokratie bezogen auf den
politischen Raum jenseits des Staates an jeglicher Anschlussfähigkeit mangelt” (Wolf 2001). Entsprechend begrenzt sind die Möglichkeiten der
europäischen Volksvertretung, die zwar bei einzelnen Rechtsetzungsakten
mit dem Europäischen Rat zusammenarbeitet, aber nur eingeschränkte
Zustimmungsrechte für nicht zwingende Teile des Gemeinschafts-Haushalts
und begrenzte Kontrollrechte gegenüber der europäischen Exekutive
besitzt. “Dass es auf der Gemeinschaftsebene überhaupt ein parlamentarisches
Organ gibt, ist nicht zuletzt mit dessen relativ geringer Kompetenzausstattung
erkauft” (vgl. Gusy 2000). Und trotz beachtlicher Kompetenzzuwächse
seit den 70er Jahren wurde eine andere Faustregel gültig:
“Je wichtiger eine Aufgabe, desto geringer ist die parlamentarische Beteiligung
daran” (ebd.). Damit stellt sich die Frage, ob im Europäischen Parlament
überhaupt eine zusätzliche Legitimationsressource erwachsen oder
vielmehr eine wechselseitige Schwächung der nationalen Volksvertretungen
und des supranationalen Parlaments eingetreten ist. Während Bedeutung und Regelungsdichte der europäischen Politikebene zunehmen, können
nationale Abgeordnete darauf immer weniger Einfluss nehmen und
erhalten zusätzlich Konkurrenz durch ein aufgewertetes Europaparlament,
ohne dass dieses in der europäischen Gewaltenteilung wirklich sein
Gewicht in die Waagschale werfen kann.

Befürworter der europäischen Integration wollen sozusagen “durchstarten
” – ein europäisches “Vollparlament” bilden (und es durch eine
zweite Kammer ergänzen, damit kleinere Völker nicht hoffnungslos majorisiert
werden). Andere bestreiten das an den mangelnden Kompetenzen
des Europäischen Parlaments festgemachte Demokratiedefizit: Da es keinen
europäischen Demos (und keine europäische Öffentlichkeit) gebe,
benötige man auch keine direkte Legitimation von Kommission und EU-Ministerrat;
diese hätten sich ihre Repräsentativität sozusagen geliehen –
über die durch nationale Wahlen legitimierte Vertretung staatlicher Interessen
in den Leitungs- und Lenkungsgremien der EU. Das Demokratieprinzip,
wird argumentiert, verlange nicht zwingend, dass alle Staatsorgane
unmittelbar vom Volk gewählt seien, und diese mittelbare Legitimation
wird auf die europäische Ebene transferiert. Die im EU-Ministerrat agierenden
Regierungen der Mitgliedstaaten beziehen demnach hinreichend
Legitimität aus der Volkswahl der Parlamente, aus denen sie hervorgegangen
sind. Anders gesagt: Wenn die Sozial- oder Agrarminister in Berlin,
Paris und Kopenhagen ausreichend legitimiert sind, sind sie es in Brüssel
auch. Damit entstehen unweigerlich Räume, die der Kontrolle aller Volksvertretungen
entzogen und von Oligarchien und Interessenvertretungen
okkupiert werden; derart lange und verzweigte Legitimationsketten werden
fiktiv und können von den Betroffenen ohne spezielle Kenntnisse
nicht nachvollzogen werden. Und wenn dies schon auf der relativ homogenen
Ebene Europas der Fall ist, müssen transnationale Regimes umso
eher als demokratieferne und demokratiefreie Räume angesehen werden.

Wege aus der Legitimationskrise

Abhilfen müssen sich aus der politischen Praxis entwickeln, nach dem
Motto “form follows function”, wobei eine Dogmatisierung der Vorgaben
einer territorialstaatlichen, über Parteienkonkurrenz vermittelten Mehrheitsdemokratie
nicht zielführend ist. Einen Königsweg kann man hier
kaum vorzeichnen, man kann lediglich die Klippen auf den bisher beschrittenen
Wegen aufzeigen. Im Anschluss an die politologische Fachdiskussion
der letzten Jahre lassen sich drei Lösungsversuche skizzieren:
– die konsequente Durchparlamentarisierung supranationaler Institutionen,
– der Ausbau einer grenzüberschreitenden Verhandlungsdemokratie (angereichert
durch Elemente assoziativer, deliberativer und direkter Demokratie)
und
– eine transnationale Bürger-Föderation.
Die letzte Variante zeichnet sich gerade erst am Horizont ab, die beiden
anderen sind wohl als Irrweg oder Fluchtweg zu kennzeichnen. Zu vermeiden
ist aber zunächst ein (wenn auch ehrenwerter) Holzweg.

Holzweg: Demokratische Isolation

Aus dem liberalen angloamerikanischen Demokratiemodell ebenso wie
aus einer strikten Auslegung von Staatssouveränität im kontinentaleuropäischen
Denken kann man den Schluss ziehen, der Frage demokratischer
Mitwirkung jenseits des Nationalstaats sei deshalb wenig Beachtung zu
schenken, weil es automatisch den Verlust nationaler Souveränität bewirke,
wenn sich der Souverän den Mehrheitsentscheidungen anderer Völker
unterworfen habe. Jede supranationale Gemeinschaftsbildung nach dem
Muster eines europäischen Demos ist in dieser Sicht chancenlos: Es kann
keine Konkurrenzdemokratie ohne Weltregierung geben – und im Übrigen
darf es eine solche Weltregierung auch nicht geben. Der tiefere, meist
wenig berücksichtigte Grund für die Weigerung der Vereinigten Staaten
und Großbritanniens, sich an supranationalen und multilateralen “Abenteuern” zu beteiligen, ist diesem Wunsch geschuldet, die Autonomie des
Westminster-Parlaments bzw. des amerikanischen Kongresses zu bewahren.
Gewiss sind die USA und Großbritannien von der ökonomischen und
kulturellen Entgrenzung nicht ausgenommen, sie misstrauen aber supra- und
transnationalen Demokratieexperimenten, die auf eine politische Entgrenzung
hinauslaufen.

Diese Haltung legt den Rückbau der internationalen Politikverflechtung
nahe oder einen regulativen Minimalismus, der globale Interdependenzen
über Märkte oder Setzungen einer Hegemonialmacht steuert. Der Versuch,
“hehre” Parlamentsrechte zu schützen, soll nicht geringgeschätzt werden:
Parlamente sind nun einmal die Kerninstitution demokratischer Repräsentation und Öffentlichkeit und bis dato ebenso unverzichtbare wie unübertroffene
Garanten demokratischer Gesetzgebung, Regierungsbildung und
Regierungskontrolle. In diesem Licht müssen alle Vorschläge bewertet
werden, die eine demokratische Legitimation transnationaler Entscheidungen
mittels einer territorial erweiterten parlamentarischen Kontrolle
erreichen wollen. Das setzt freilich genau jenes multilaterale Vorgehen
voraus, dem sich die ältesten liberalen Demokratien widersetzen, nämlich
die Abgabe von Souveränitätsrechten an supranationale Entscheidungszentren,
ob es nun die EU oder die Vereinten Nationen oder die WTO ist.
Diesen Schritt hat vor allem das Mutterland des Parlamentarismus bisher
sorgsam vermieden, während ein “postnational” konstruiertes
Gemeinwesen wie die Bundesrepublik Deutschland 1949 ihn schon in
seiner Verfassung vorgezeichnet hat; zugleich hat auch das deutsche Bundesverfassungsgericht
als “Hüter der Verfassung” klargemacht, dass eine
solche Delegation die Wirkungsweise deutscher Verfassungsorgane nicht
beschädigen darf.

Irrweg: Supranationale Parlamente

Es ist nicht ausgeschlossen, dass überregionale politische Gemeinschaften
entstehen, die sich als eigenständiger Demos identifizieren und in Gestalt
supranationaler Parlamente konstituieren. Darauf setzt die Denkschule,
die Demokratisierung vor allem via Parlamentarisierung erreichen und
parlamentarische Gremien zunehmend in politische Entscheidungsprozesse
einbeziehen möchte. Parlamente haben seit ihrem Ursprung in den
Ständevertretungen des späten Mittelalters wachsenden Einfluss auf immer
mehr Bereiche der Politik erhalten, einschließlich der Vertragspolitik und
der Fragen von Krieg und Frieden, die lange eine Prärogative monarchischer,
aristokratischer und gouvernementaler Eliten blieben. Wahrend sich
das Demokratieprinzip lange Zeit am ehesten im Ausbau parlamentarischer
Prärogativen realisiert hat, ist nun jedoch eine starke Tendenz zur
Entparlamentarisierung zu beobachten, die mit der generellen Devolution
demokratischer Einflussmöglichkeiten einhergeht. Zu den altbekannten
Tendenzen von Oligarchisierung und Bürokratisierung trat die Herrschaft
“unsichtbarer Mächte”, die Expertokratie und die “Revanche der Interessen” gegenüber dem Gemeinwohl (vgl. Bobbio 1988). Ohne ihren Einfluss
dramatisieren zu wollen, muss man dieser Aufzählung von Gefährdungen
der repräsentativen Demokratie die Abwanderung von Vermittlungsfunktionen
aus den Parlamenten in die elektronischen Medien hinzufügen; das
unterstützt noch die Verkürzung parlamentarischer Volksvertretungen auf
rein symbolische Politik, nachdem sich schon viele relevante Entscheidungsprozesse
aus dem “Hohen Haus” in arkane und intransparente Verhandlungsarenen
verlagert haben und Parlamente oftmals nur als Registrierungs-
und Ratifizierungskammern andernorts getroffener Entscheidungen
fungieren.

Bei den (alten) Klagen über die Erosion parlamentarischer Rechte darf
man nicht vergessen, dass der Einflussverlust im “Mehrheitsparlamentarismus” selbst angelegt ist, sobald Regierungsfraktionen ihre primäre Aufgabe
darin sehen, eine aus ihren eigenen Reihen hervorgegangene Regierung
zu stützen und dies dann auf die supranationale Politikebene übertragen.
Ein Parlament, das sich wenigstens teilweise als Gegenüber der Regierung
begreift, verspürt größere Hemmungen, Rechte an ein anderes Parlament
abzugeben, das in die Rechte der nationalen Volksvertretung eingreift und
dabei auch eine gewisse Parlamentarisierung der europäischen Außenpolitik
einleitet (vgl. Krauß 2000). Als Gegenmittel hat etwa das Bundesverfassungsgericht
die stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente an
der Formulierung von Verhandlungspositionen und Vertragsabschlüssen
nationaler Regierungen im Europäischen Rat angeregt. Auch in der Enquetekommission
des Deutschen Bundestags zur Problematik der Globalisierung
ist eine sich über den gesamten Politikprozess erstreckende, kontinuierliche
parlamentarische Begleitung und Beaufsichtigung der nationalen
Verhandlungsdelegationen in intergouvernementalen Arenen erörtert und
angeregt worden. Viele inter- und supranationale Regimes, darunter Militärbündnisse
wie NATO und WEU, haben (inter-)parlamentarische Versammlungen
eingerichtet, doch sind diese vor allem auf kooperative Verhandlungssysteme
zugeschnitten und als grenzüberschreitende Opposition
gegen Entscheidungen der Exekutive nicht einmal angelegt.

Die Alternative zur mehr oder weniger ausgeprägten Vetofunktion der
nationalen Parlamente wäre der schon angesprochene Ausbau des EU-Parlaments
zu einem regulären Vollparlament. Eine solche Reform der europäischen
Verfassung (vgl. Weiler 1999) würde einer europäischen Regierung
eine echte, mit allen Rechten ausgestattete Vertretung des europäischen
Demos an die Seite stellen – die Exekutive würde sozusagen selbst ihr
Volk hervorbringen. Dem müsste eine grundsätzliche Übereinstimmung

der Unionsbürger zugrundeliegen, indem sich erstens Europäer vorrangig
als Europäer fühlen, sie sich zweitens eine gemeinsame Wertgrundlage
erarbeiten und drittens die europäische Ebene der Politik auch als die
wirklich maßgebliche wahrnehmen (vgl. Fuchs 2002a). Eine auf die “Ewigkeit” des Nationalstaats fixierte Rhetorik verweist solche Perspektiven
leichtfertig ins Reich der Utopie, aber ihre Realisierung dürfte, wenn
überhaupt, am ehesten durch eine politisch-kulturelle Abgrenzung nach
außen gelingen (vgl. Fuchs 2000b), beispielsweise in der Behauptung eines
für Europa typischen und unverzichtbaren “solidarischen Etatismus” gegen
den kompetitiven Individualismus Amerikas oder in der Selbstbehauptung
von Individualismus und Rechtsstaatlichkeit gegen postkommunistische
Autokratien im Osten.

Realistisch und auf mittlere Dauer gesehen, werden nationale wie supranationale
Parlamente künftig vor allem als Orte der Deliberation fungieren,
womit auch sie mehr Öffentlichkeit für grenzüberschreitende Entscheidungen
schaffen. Sie werden vornehmlich als ein “Forum öffentlicher
Beobachtung, Evaluierung und Kritik der internationalen Politik” wirken
(Benz 2001, S. 277). Dazu können soziale Bewegungen und NGOs einen
wichtigen Beitrag leisten, indem sie auf den parlamentarischen Prozess in
den Nationalstaaten einwirken. Denkbar ist auch, dass Parlamente den
NGOs gegenüber eine Art von Akkreditierungsfunktion übernehmen,
sobald sie in supranationale Entscheidungsprozesse eingreifen. Der “Deal”
bestünde in Folgendem: die Volksvertretungen verleihen den Organisationen
der Zivilgesellschaft mehr formale Repräsentativität, während die parlamentarische
Opposition stärkere Resonanz in der öffentlichen Meinung
erhält. Bisher herrscht freilich zwischen diesen beiden Ebenen der Politikvermittlung
wechselseitige Distanz und “Funkstille”, und zwischen Protestbewegungen
und Volksvertretungen registriert man eine wachsende
Entfremdung, was insbesondere das gestörte Verhältnis zwischen “Regierungslinken
” und “Bewegungslinken” zu Ende des 20. Jahrhunderts erklärt
(vgl. Leggewie 2002). Und das Europäische Parlament ist als Adressat
politischer Forderungen für außerparlamentarische Protestbewegungen
bisher kaum in Betracht gezogen worden; für sie ist auch ein EU-Gipfel
kaum von anderer Qualität als ein Gipfeltreffen der G-7/8-Staaten oder ein
Treffen der WTO.

Fluchtweg: Verhandlungsdemokratie

Die Europäische Union wird oft technisch als ein “Mehrebenensystem”
charakterisiert, womit der semi- oder quasi-staatliche Charakter dieses
Gebildes umschrieben wird, das mehr ist als ein Staatenbund, aber etwas
anderes als ein Bundesstaat. Die Anwendung der Mehrheitsregel ist hier
nur sehr begrenzt oder gar nicht möglich, womit alternative, postparlamentarisch
genannte Legitimationsquellen erschlossen werden müssen.
Als “nachparlamentarisch” kann man den Typus von Verhandlungsdemokratie
kennzeichnen, der ein auf der nationalen Ebene vielfach erprobtes
Modell politischer Steuerung auf die europäische Ebene überträgt und dort
sogar in besonderem Maße zur Geltung bringt. Der kollektive Wille wird
in diesem Fall nicht mehr durch eine (reversible) Mehrheitsentscheidung
gebildet, der sich die unterlegene Seite beugen muss, sondern in Form einer
horizontalen Selbstregulierung der beteiligten gesellschaftlichen Interessen,
vor allem also mittels Kommunikation. An zwei Arten von Kommunikation
ist vor allem gedacht: Verhandeln und Argumentieren. Verhandeln
findet statt, wo Verteilungsaufgaben (wer bekommt was?) anstehen,
Argumentieren kommt ins Spiel, wenn auch kognitive Probleme (warum
und wie?) zu lösen sind. Ziel solcher Verhandlungsarrangements ist es,
unter Heranziehung anerkannter Sprecher von Interessengruppen und
unter Einbindung minoritärer Gruppen Konsenslösungen zu erzielen,
anders gesagt: Wofür man keine Mehrheit bekommt, darüber muss man
Übereinstimmung herstellen – statt Abstimmung also die Zustimmung
möglichst aller oder vieler.

Der Staat kann in diesem Szenario die gesellschaftlichen Akteure weniger
zu einem bestimmten Verhalten zwingen denn als
und Moderator oder Supervisor Kompromisse initiieren. Das staatliche
Gewaltmonopol wird sozusagen in Reserve gehalten, und die Akteure
agieren “im Schatten der Hierarchie”, die nur als am Verhandlungstisch
präsent ist. Die Vorgehensweise des kooperativen Staates zeigt
sich, wenn seine Organe in zunehmend mehr Aufgabenbereichen und
Konfliktsituationen nicht mehr qua Hoheitsakt (Gesetze) handeln, sondern
mit den gesellschaftlichen Akteuren Entscheidungen aushandeln.
Ministerien und Interessenverbände wirken zusammen, entweder, um eine
wirksame und nachhaltige Gesetzgebung einzuleiten, oder auch, um praktikable
Regelungen unterhalb der Gesetzesebene zu finden.

Vorteile für die Effektivität staatlichen Handelns mögen gegeben sein,
die Legitimationsprobleme liegen jedoch auf der Hand. So unterbleiben
öffentliche Auseinandersetzungen um mögliche Handlungsalternativen;
schwach organisierte Interessen und Fragen des Gemeinwohls werden
systematisch vernachlässigt. Und während die Parlamente nicht mehr hinreichend
informiert sind und auf die Zuschauerrolle reduziert werden, ist
den “unsichtbaren Mächten” (Bürokratie, Interessengruppen, Experten)
Tür und Tor geöffnet: Elitenkartelle handeln in diesem Arkanbereich der
Politik in aller Ruhe Kompensations- und Koppelgeschäfte aus oder blockieren
sich wechselseitig. Die Erhaltung des Status quo wird riskanten
Veränderungen und Innovationen vorgezogen.

Solche Verhandlungsarrangements sind nicht nur in erklärten Konkordanzdemokratien
wie den Niederlanden und Österreich gang und gäbe.
Stilbildend geworden ist die “konkordanzpolitische Konfliktinstitutionalisierung” (Maurizio Bach) vor allem für supranationale und transnationale
Entscheidungsprozesse, wo eine parlamentarische Mehrheitsentscheidung
die Ausnahme darstellt oder ausgeschlossen ist; in diesem Sinne hat man
die EU bereits als “konsoziativen Staat” charakterisiert (Schmidt 1999, S.
435), in dem sektorale Politik-Netzwerke mehr oder weniger exklusiv
agieren. Erst recht etabliert haben sich solche Netzwerke dann in transnationalen
Regimes, wo man mittlerweile eine ganze Palette nicht-territorialer
oder funktionaler Politikarenen eingerichtet hat, beispielhaft in der
Klima- und Geschlechterpolitik. Solche Themen sind der Sache nach grenzüberschreitend
und können auf nationaler, aber auch regionaler Ebene
nicht sachgemäß behandelt werden.

In diesen sektoralen Politik-Netzwerken arbeiten nicht-staatliche Akteure
systematisch mit, wozu an erster Stelle die NGOs zählen, deren Zahl
seit den 70er Jahren enorm zugenommen hat. Sie haben das bisher aus der
Regierungspolitik und den Interessenverbänden rekrutierte Elitenspektrum
erheblich ergänzt und erweitert, und sofern sie in die Verhandlungen
Wertdissens und Gegenmacht einbringen, fungieren sie, wie eingangs apostrophiert,
als kritische Öffentlichkeit, besonders dann, wenn sie auf sympathetischen
Straßenprotest “vor den Türen” verweisen können. Dadurch
sind supra- und transnationale Verhandlungssysteme responsiver geworden,
doch zugleich wurden NGOs als Experten in das sektorale Ausschusswesen
inkorporiert. Bestenfalls können sie globale Verhandlungssysteme
durch ihre Präsenz und Mitwirkung in sektorale Repräsentativkörperschaften
umgestalten, aber zugleich kann aufgrund des erheblichen
Erfolgs- und Effizienzdrucks der “exekutivische” Politikstil auf die Alternativ-
Experten überspringen und ihnen einen nicht minder technokratischen
Politikstil aufzwingen.

Die transnationale Verhandlungsdemokratie, die unter dem Terminus
“global governance” firmiert, ist also janusköpfig. Sie kann rascher neue
Interessen und Gruppen adaptieren und deren spezifische, oft irritierende
Kompetenzen aufnehmen, auch verhindert sie mit einer per se polykratischen
Struktur autoritären Zentralismus. Doch ist die Kehrseite unübersehbar:
Wer fügt, wie es klassische Aufgabe der Parlamente war, sektorale
Politikergebnisse zum Beispiel der Verkehrs- und Agrarmarktpolitik zusammen?
Wie kann man die tatsächliche Beteiligung und Kontrolle der
“Laien”, der politisch interessierten Bürgerschaft gewährleisten? Legt man
die oben als bedroht bezeichneten Demokratieregeln (Kongruenz von
Herrschern und Beherrschten, Zurechenbarkeit von Entscheidungen) zugrunde,
könnten etwa mit dem Rekurs auf “Betroffenheit” Regelungsinteressenten
und Regelungsadressaten wieder stärker übereinstimmen, auch
könnten in dieser modernen “Rätedemokratie” Teilhabeansprüche privater
Akteure verankert werden. Dagegen spricht aber, wie man an der
Europäischen Union feststellen kann, die faktische Bevorzugung gut organisierter
Privatinteressen und die Herausbildung einer Arkansphäre, womit
eher das Experten-Konsortium die NGOs verändert als umgekehrt.
Nicht Demokratisierung, sondern fortschreitende Bürokratisierung wäre
der ungewollte Effekt der Öffnung transnationaler Gremien für zivilgesellschaftliche
Akteure.

Um dies zu verhindern oder wenigstens abzumildern, sind praktische
Vorschläge unterbreitet worden, wie man Akteure “von unten” stärken
kann – durch die Profilierung des “dritten Sektors”, durch die Organisation
egalitärer Diskurse und durch direkte Volksabstimmungen. Die Kernelemente
dieser wichtigen Debatte seien hier knapp skizziert und im
Hinblick auf ihre Folgen für die demokratische Öffnung und Funktion
von NGOs diskutiert.

Assoziative Demokratie: Mit dem “dritten Sektor” tritt die bessere
Hälfte der oft nebulös bleibenden Zivil- oder Bürgergesellschaft in Aktion,
nämlich in Gestalt gemeinnützig tätiger Vereine und Verbände (engl./frz.
). Diesen vielseitigen, gemeinwohlorientierten Akteuren traut

man Steuerungsleistungen jenseits von und in Kooperation mit Staat und
Markt zu, aber offen bleibt, wie ehrenamtlichem, zum guten Teil auch
professionellem bürgerschaftlichen Engagement demokratische oder demokratiefördernde
Aspekte abgewonnen werden können. Dem Konzept
der “assoziativen Demokratie” (vgl. Cohen/Rogers 1994; Hirst 1994) zufolge
kann man die ungleiche soziale Zusammensetzung und Organisationsfähigkeit
von Gruppen, die in Verhandlungen ja regelmäßig zutage tritt,
korrigieren, indem man mit staatlicher Unterstützung für ressourcenschwache
Gruppen “sekundäre Assoziationen” ins Leben ruft und diese
mit Sitz und Stimme etwa an Runden Tischen und in Regionalkonferenzen
platziert. Damit soll das Verhandlungssystem egalitärer und zugleich offener
werden für Gemeinwohlinteressen.

Diesen Appell kann man durch Gutscheine untermauern (vgl. Schmitter
1994), welche Bürger an Verbände und Vereine ihrer Wahl verteilen; sie
können gegen staatliche Finanzhilfen eingetauscht werden, womit Anreize
entstehen, auch gemeinwohlorientierte Interessen zu vertreten. Der Nachteil:
Auf diese Weise bekämen Bürger zwar die Möglichkeit, das Verhalten
von Verbandsfunktionären zu sanktionieren, intransparent blieben aber
weiterhin die Vorgänge im Verhandlungssystem selbst und vor allem die
Verhaltensweise staatlicher Akteure, um deren Kontrolle es dem Demokratieprinzip
zufolge vor allem geht. Für die NGOs würde dieser Ansatz
vor allem bedeuten, dass sie selbst ihre “assoziative” Dimension stärken
müssen, also das lokale Vereinswesen ausbauen und ihre Organisationen
transparenter und zugänglicher gestalten, was in vielen Fällen durchaus
möglich erscheint, elitär strukturierten Organisationen (z. B. Greenpeace)
aber erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte.

Deliberative Demokratie: Ein demokratiespezifischer Nachteil von
Verhandlungssystemen besteht darin, dass dort die eingebrachte Verhandlungsmacht
und situativ gewählte Verhandlungsstrategien zählen, nicht
notwendig das bessere Argument. Abhelfen sollen dem zahlreiche Vorschläge
zur Förderung einer “deliberativen Demokratie” (vgl. Dryzek
1990, 2000; Schmalz-Bruns 1999). Der demokratische Raum wird als relativ
herrschaftsfreier Diskursraum gedacht, in welchem Autorität vor allem
durch die Gültigkeit, Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft von Argumenten
erlangt wird und der Zwang besteht, im öffentlichen Gespräch
Positionen zu vertreten, die sich am Gemeinwohl orientieren müssen,
damit sie breite Zustimmung finden. Auf die Arbeit der NGOs in Verhandlungssystemen
bezogen, bestünde der Vorzug solcher Debatten darin,
dass sie fachliche Expertise (also Sachangemessenheit) mit moralischer
Integrität (Gemeinwohlverträglichkeit) koppeln und ihnen genau dieses
Kapital gesellschaftsweiten Einfluss und Repräsentativität verschafft. Auch
können in solchen Diskursräume leicht nationale Grenzen überwunden
werden, da sich die übliche Externalisierung der Kosten nationaler Entscheidungen
argumentativ schwer rechtfertigen lässt. Zu bedenken ist
allerdings, wie schwer sich deliberative Foren praktisch verwirklichen
lassen; dort, wo man es versucht hat (darunter in Internet-Foren), stößt die
Erörterung öffentlicher Angelegenheiten rasch an Grenzen, die durch die
anspruchsvolle Qualität der Kommunikation und den gewollten oder
ungewollten Ausschluss kommunikationsunwilliger Privatleute gezogen
sind. Diskurse werden von besonders gut informierten Bürgern geführt,
sie erreichen aber nicht jene Breite der Beteiligung, die in Wahlen und
Volksabstimmungen immer noch zu erzielen ist. Insofern ist “deliberative
Demokratie” eher eine Komplementärveranstaltung, welche die Qualität
von Entscheidungsprozessen verbessern kann, aber keine Alternative zur
parlamentarischen Legitimation.

Direkte Demokratie: Deliberativen Verfahren mangelt es stets an
Attraktivität, wenn der öffentliche Austausch von Argumenten vom eigentlichen
Entscheidungsprozess abgetrennt bleibt, man also “miteinander
geredet” hat, es aber letztlich “um nichts geht”. Zur Ausfüllung der Legitimitätslücken
in supra- und transnationalen Verhandlungsdemokratien ist deshalb
auch das Instrumentarium direkter Demokratie vorgeschlagen worden
(vgl. Abromeit 1998), analog zu Volksentscheiden als Mittel gegen die
Erlahmung des Parlamentarismus auf nationaler Ebene. Solche Abstimmungen
sollen stattfinden, wenn die Autonomie einer regionalen Einheit
erheblich tangiert ist, beispielsweise bei grundlegenden Veränderungen der
Vertragsstruktur der Europäischen Union. Noch interessanter für die Legitimation
transnationaler Politikregimes ist der Vorschlag, hierbei auch
sektorale Volksentscheide mit analoger Vetofunktion zuzulassen; in solchen
werden die in Verhandlungen erzielten Ergebnisse einem “sektoralen
Demos” zur Prüfung vorgelegt und transnationale Politik-Netzwerke einer
politischen Kontrolle “von unten” unterzogen.

Wenigstens konzeptionell ist hier der Schritt getan von einer territorial
begründeten Legitimation nationalstaatlicher Politik hin zu einer sachlich
oder funktional fundierten Legitimation nicht-staatlicher Politik. Die in
Politik-Netzwerken tätigen Manager und Experten, Lobbyisten und Polit-Unternehmer, die grenzüberschreitende Politik produzieren, stehen
“Konsumenten” gegenüber, die mit effektiver Vetomacht ausgestattet sind,
womit die Postulate der Repräsentativität, Inklusivität und Transparenz
berücksichtigt sind und man im “sektoralen Demos” auch wieder ansatzweise
eine Kongruenz der Herrschaftsausübenden mit den von Herrschaft Betroffenen
ansteuert. Die Ableitung solcher Konzepte aus Ständeversammlungen
und neokorporatistischen Verhandlungssystemen ist unverkennbar,
denkbare Beispiele für solche Referenden über Sachentscheidungen
transnationaler Politik-Netzwerke wären die über eine EU-Richtlinie erlaubte
genetische Veränderung von Lebensmitteln und eine Palette ähnlicher
Fragen des Verbraucherschutzes. Der Teufel steckt freilich wie immer
im Detail: Wie grenzt man die sektorale “constituency” ab, wer ist von
sektoralen Entscheidungen überhaupt und mehr oder weniger betroffen,
welche Art von Vertretern werden in Politik-Netzwerke entsandt, fungieren
sie als eine Art “Wahlmänner-Gremium”, und wie kooperieren oder
konfligieren sektorale und territoriale Entscheidungsebenen?

Ausweg Weltbürgerföderation?

Fazit: Die demokratische Frage wirft im supra- und transnationalen Kontext
erhebliche und neuartige Probleme auf. Die einfache Übertragung von
Mechanismen und Prozeduren der direkten und repräsentativen Demokratie
von der nationalstaatlichen auf transnationale Entscheidungsebenen
ist unmöglich; und darauf zu hoffen, die Effektivität transnationalen Regierens
könne allein hinreichend Legitimation schaffen, käme demokratiepolitisch
einer Kapitulation nahe. Um konzeptionell und praktisch weiterzukommen,
muss man offenbar Abschied nehmen vom Denkmodell des
(auf seinem Gebiet) allzuständigen, durch gewählte Vertreter repräsentierten
Staatsbürgers und sich einstellen auf den in besonderen Politikbereichen
speziell zuständigen Unions- und Weltbürger, also Formen demokratischer
Legitimation entwickeln, die nicht mehr (allein) territorial, sondern
funktional oder sektoral begründet sind (vgl. dazu auch Frey 2001).

Dabei soll nationale Staatsbürgerschaft keinesfalls ersetzt oder gar abgeschafft
werden, sie muss aber um Aspekte weltbürgerlicher Beteiligung
ergänzt und in neuen Formen politischer Mitgliedschaft institutionalisiert
werden. Man kann dieses Denkmodell als “föderalistisch” charakterisieren,
insofern mehrere Ebenen und Verbindlichkeiten politischer Zugehörigkeit
subsidiär verschachtelt sind, aber nicht im Stil einer bundesstaatlichen
Territorialföderation, sondern als Wechselwirkung nationaler, regionaler
und sektoraler Mitwirkungs- und Mitentscheidungsebenen. Damit zeichnet
sich, schon auf der Modellebene, ein erheblicher Zuwachs an Komplexität
und eine unübersichtliche Überlagerung der Repräsentativorgane ab,
aber das schlichte Festhalten an der Hierarchie der Konkurrenzdemokratie
und der national definierten Staatsbürgerschaft wäre die falsche Reduktion
von Komplexität.

Kein Königsweg zur transnationalen Demokratie

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen können der mögliche Beitrag
und die Bedeutung der NGOs diskutiert werden. Eingangs wurde kritisch
festgestellt, dass sie erstens häufig formell oder informell an Entscheidungsprozessen
mitwirken, ohne sich einer Kontrolle durch die davon
Betroffenen zu unterziehen, dass sie zweitens bewegungs- oder organisationsintern
unter Mitgliedern und Anhängern selten ein repräsentatives
Meinungsbild erstellen und ihre Sprecher in der Regel nicht mit einem
Mandat ausstatten und dass sie drittens oft ohne Rückbindung an solche
Institutionen arbeiten, die mit dem Anspruch auftreten können, als Volksvertretungen
den Willen der Gesamtbevölkerung oder als Interessengruppen
Teile davon zu artikulieren. Diese Bewertungskriterien bleiben als
Messlatten bestehen; auch wenn man sie nicht im Sinne klassischer Repräsentativorgane
operationalisieren kann, stellen sie sehr wohl ein Kriterium
zur Selbstbewertung der NGOs dar, die den öffentlichen und Gemeinwohl-
Anspruch ihrer Interventionen nicht auf moralische Appelle und
kulturelle Selbstinzenierung beschränken dürfen, sofern sie den hohen
Anspruch aufrechterhalten wollen, mit ihrer Hilfe könne man weltgesellschaftlich
“mehr Demokratie wagen”. Die Legitimation privater Akteure
muss auch jenseits von “guter” Information und Expertise, Konsultation
und Dialog verankert sein; proklamierte Gemeinwohlorientierung und die
Ausrichtung an universalistischen Normen, welche die Konsistenz von

normativem Anspruch und praktischem Verhalten überprüfbar machen,
reichen in einem anspruchsvollen Design nicht aus. Die Mobilisierung von
Weltöffentlichkeit muss aber nicht die einzige und ultimative Funktion von
NGOs bleiben, sie können in einem weiteren, nicht-konventionellen Sinn
auch repräsentative Funktionen übernehmen. Wie dies geschehen kann,
soll abschließend an den drei eingangs aufgeworfenen Fragestellungen
konkretisiert werden:

– NGOs müssen, wo sie in Politik-Netzwerken an Entscheidungen mit
regionaler oder globaler Reichweite mitwirken, einer sektoral dimensionierten
“Wählerschaft” Rechenschaft ablegen, zu deren Konstitution sie
durch ihre eigene Netzwerkaktivität im Übrigen selbst beitragen. Auch
Stiftungen, Einrichtungen der politischen Bildung und Wählererziehung
sowie fachgebundene Foren können an der Bildung dieses demokratischen
Unterbaus mitwirken.

– An die skizzierten Modalitäten deliberativer Demokratie angelehnt,
müssen sich NGOs stärker um die öffentliche Erörterung ihrer Zielsetzungen
und Aktionspläne bemühen, auch jenseits der gewohnten Fachplena
und symbolischen Auftritte. Da es sich in der Regel um grenzüberschreitende
Problemlagen handelt, können hierbei die Möglichkeiten
virtueller Kommunikation genutzt werden, die in den NGOs bisher
noch erstaunlich wenig oder als bloße Mobilisierungsinstrumente genutzt
werden.

– Schließlich müssen NGOs ihre häufig anzutreffende, meist organisationshistorisch
bedingte Distanz gegenüber parlamentarischen Entscheidungsgremien
aufgeben und die Illusion beerdigen, man könne die
Organe von “global governance” (WTO e tutti quanti) jenseits rein
symbolischer Inszenierungen unvermittelt ansprechen und angreifen.
Diese Offenheit setzt umgekehrt eine Öffnung der parlamentarischen
Ausschüsse für Aktivitäten von NGOs voraus und könnte parlamentarischen
Repräsentationsfunktionen aufhelfen.

Mit solchen Initiativen könnte das formlos-utopische Konzept des “Weltbürgertums
“, das viele Globalisierungskritiker bisher symbolisch-affektiv
in Anspruch genommen haben, ein institutionelles Gerippe erhalten und
der bisher uneingelöste Anspruch “We are democracy” mit mehr Nachdruck
vertreten werden. Mit ihrer Hilfe entstünde eine Weltöffentlichkeit
in einem mehr als bloß appellatorischen, nämlich “demotischen” Sinne –
als wirkliche politische Weltgemeinschaft.

Literatur

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Darmstadt/Berlin; www.bundestag.de/gremien/welt/gutachten/vg10.pdf

Published 6 February 2003
Original in German

Contributed by Transit © Transit Eurozine

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