Europäische Erinnerungspolitik Revisited

Thomas Manns Albtraum (oder zumindest einer seiner politischen Albträume) war bekanntlich, dass es dereinst ein deutsches Europa anstatt eines europäischen Deutschland geben würde. Aus Sicht manch wacher Beobachter scheint diese Schreckensvision zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts wahr zu werden – nur unter ganz anderen Vorzeichen als bei Mann: Heute fürchtet man nicht ein aggressiv-nationalistisches Deutschland, sondern eines, das Europa sein Modell der Vergangenheitsbewältigung und damit letztlich einen “negativen Nationalismus” aufdrängen will – und das dadurch ganz nebenbei, mit gutem Gewissen und besten Absichten, auch eine Art Umverteilung der Lasten der Vergangenheit durchsetzt.

Skeptisch-humorvoll sprach Timothy Garton Ash bereits vor einigen Jahren von einer “Deutschen Industrie-Norm” in Vergangenheitsbewältigung, welche nun europaweit den Umgang mit Geschichte standardisieren sollte. Weniger humorvoll sehen es führende amerikanische Neokonservative: In ihren Augen verbirgt sich hinter den scheinbar hochmoralischen europäischen Versuchen, die eigene Vergangenheit kritisch zu betrachten, eine ganz einfache machtpolitische Logik. So behauptet beispielsweise der dezidierte EU-Kritiker Jeremy Rabkin, Nationalstolz sei in Deutschland eine schwierige Sache und würde deshalb in ganz Europa bewusst abgeschwächt, um die Integration mit Deutschland nicht zu gefährden.1 Die Bundesrepublik ist somit eine Art permanenter Therapiefall, den es schonend zu behandeln und nicht mit ausgeprägtem nationalem Selbstbewusstsein seitens seiner Partner zu verstören gilt.

Entwicklungen vor und während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007, wie beispielsweise die Initiative zu einer neuen europäischen Rahmenentscheidung gegen Rassismus (und Holocaustleugnung), haben diesen Verdachtsmomenten und Befürchtungen neue Nahrung gegeben – und es ist wohl keine Übertreibung zu behaupten, dass auch in der Bundesrepublik die Stimmung sich eher gegen eine expansive Erinnerungskultur gewendet hat: schnell sieht man hier Gutmenschen am (kontraproduktiven) Werk, wenn nicht gleich über eine “Diktatur der Erinnerung”, grassierenden Moralismus in der Politik oder gar eine kollektive Zwangsneurose geklagt wird.2 Noch am harmlosesten ist der Vorwurf, die Deutschen hätten es sich im ständigen Gedenken inzwischen behaglich eingerichtet; und das Geheimnis der Erinnerung sei in der Tat die Erlösung – nämlich der Deutschen von jedwedem Schmerz über die Taten ihrer Väter und Vorväter.

Viele Europäer wiederum denken nur ungern an die Erfahrung mit den bilateralen Sanktionen gegen Österreich im Jahre 2000 zurück. Damals schien die EU endlich den oft bemühten “Anderen” gefunden zu haben, gegen den die Gemeinschaft ihre Werte definieren konnte: Der “Andere” erschien in Gestalt Jörg Haiders, und es schmerzte diejenigen, welche die Möglichkeit eines “negativen Gründungsmythos” für die EU in der Erinnerung an den Holocaust aufscheinen sahen, umso mehr, dass man der Alpenrepublik am Ende einen gesamteuropäischen “Persilschein” ausstellen und die Sanktionen kleinlaut aufheben musste.3 Die Idee einer europaweiten Erinnerungspolitik schien spektakulär widerlegt worden zu sein.

Statt viele dieser bekannten Episoden und Kritikpunkte zu wiederholen, möchte ich in diesem Essay auf einige grundsätzlichere Fragen zurückkommen: Erstens, was soll “europäische Erinnerungskultur” oder “europäische Erinnerungspolitik” eigentlich heißen? Genauer, und sowohl aus methodologischer als auch aus normativer Perspektive gefragt: Wie lässt sich der Wunsch nach einer europaweiten kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit eigentlich rechtfertigen?4 Und, weiter gefragt: Wenn es sich hier nicht um ein besonders groß dimensioniertes, kontinentales quasi-nationales Gedächtnis gehen soll, was ist dann das Besondere an “europäischer Erinnerung”? Als mögliche Antworten sollen in diesem Zusammenhang drei normative Modelle diskutiert werden: Zum einen die von Jean-Marc Ferry vorgeschlagene Vision einer “zivilisierten gegenseitigen Öffnung” (aber auch Konfrontation) der verschiedenen politischen Kulturen in Europa5; zum anderen die Möglichkeiten und Grenzen einer transnationalen Erinnerungs- und Ermahnungspolitik, und zum dritten genuin paneuropäische Erinnerungen als Legitimation von Politik.

Was heißt: Europäische Erinnerungspolitik? Und wozu soll sie gut sein?

Vor dem Einstieg in eine normative Diskussion muss erst einmal grundsätzlich geklärt werden, was “europäisches Gedächtnis”, “europäische Erinnerungskultur” oder “europäische Erinnerungspolitik” überhaupt heißen könnten. Was letztere angeht, hat bereits vor einigen Jahren Jürgen Habermas die ganz spezifische Frage aufgeworfen: “Gibt es historische Erfahrungen, Traditionen und Errungenschaften, die für europäische Bürger das Bewusstsein eines gemeinsam erlittenen und gemeinsam zu gestaltenden Schicksals stiften?”6

Theoretisch ließe sich ein solches Bewusstsein wohl auf drei verschiedene Arten “stiften”: Erstens könnte man an eine kritische Auseinandersetzung eines jeden Landes mit seiner eigenen Vergangenheit unter Ausrichtung an gemeinsamen europäischen Normen denken. Empirisch ist es gar nicht unplausibel anzunehmen, dass sich derartige gemeinsame europäische Normen bereits herausgebildet haben: Nicht im Sinne der vielgefürchteten “Gleichmacherei” von nationalen Traditionen, sondern als geteilte kritische Haltung gegenüber der je eigenen, ganz spezifischen Vergangenheit und als bewusste Distanzierung von traditionellem Nationalismus – kurz gesagt, im Sinne einer Vereinheitlichung von Praktiken und selbstkritischen politischen Positionierungen, nicht im Sinne einer Gleichmacherei von historisch-kulturellen Inhalten. Deswegen wäre es auch treffender, hier von “post-nationalistischen” statt von “post-nationalen” politischen Kulturen zu sprechen; denn das Nationale verschwindet nicht einfach aus dem Blickfeld oder wird gar unterdrückt – es wird vielmehr aus anderer Perspektive mit kritischen Augen betrachtet. Hier mag man auch an die Habermassche Idee denken, wonach die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit dazu beitragen könne, “die moralischen Erinnerungen der Politik in Erinnerung” zu rufen.

Es scheint mir kein Wunschdenken, dass sich nicht nur bereits eine Reihe pan-europäischer Normen herausgebildet haben, sondern dass de facto der Nachweis einer derartigen post-nationalistischen Grundeinstellung zumindest informell zur Vorbedingung eines EU-Beitritts geworden ist.7 Jede Geschichte, so ließe sich zuspitzen, ist beitrittsfähig – aber nicht jede Art von Geschichtsbetrachtung, Geschichtsdenken oder Geschichtsgefühl.

Gleichzeitig ist die Annahme nicht unplausibel – wenn auch spekulativ – dass die Zugehörigkeit zur EU die Konfrontation mit der eigenen Vergangenheit etwas weniger schwierig macht: Wer eine sichere Bleibe in einem gemeinsamen Haus Europa gefunden hat, kann auch einmal eine Auseinandersetzung im eigenen Wohnzimmer oder gar mit seinen Nachbarn riskieren – ohne dass gleich allzu viel auf dem Spiel steht. Das schützende Dach EU macht somit kritische Erinnerungspolitik innerhalb der Mitgliedsstaaten weniger bedrohlich – und wenn es überhaupt einen “Mehrwert” gibt, den die EU zur paneuropäischen Vergangenheitsbewältigung beisteuert, dann ist er wohl hier zu finden.

Eher problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch die oft unausgesprochene Hintergrundannahme von universellen Normen, welche schon auf irgendeine Weise vorgegeben sind und nicht erst ausgehandelt werden müssen. Es ist weder plausibel anzunehmen, dass solche Normen (oder Werte) einfach aus der Geschichte “abgeleitet” werden können, noch dass Geschichte gleichermaßen als emotionsgeladene Illustration für Werte und Normen dienen sollte.8 Das Verhältnis von Werten und Erfahrungen ist viel komplexer als es manche Metapher nahelegt, und genuine öffentliche Auseinandersetzungen sind in ihren Ergebnissen nicht vorher bestimmbar. Nicht jeder Historikerstreit geht gut oder auch nur glimpflich aus.

Nichtsdestotrotz: Dieses normative Modell individueller Vergangenheitsbewältigung vor dem Hintergrund geteilter Normen ist empirisch kein Hirngespinst und mit einer Reihe guter Gründer rechtfertigbar. Nur, um auf die anfangs aufgeworfene Frage nach grundlegenden Unterscheidungen zurückzukommen, geht es bei all dem nicht um ein “europäisches Gedächtnis” an sich oder um eine gemeinsame Erinnerung, sondern um geteilte und in gewisser Weise “europäisierte” Praktiken, die sich auf ganz unterschiedliche Traditionen und Gedächtnisinhalte beziehen. Außerdem ist dieses Modell nicht auf Europa beschränkt – was auch gar nicht wünschenswert wäre, was aber auch heißt, dass sich aus ihm eben keine differentia specifica Europeae ergibt, wie es mancher wohl gerne hätte.

Zweitens lässt sich zumindest als theoretische Möglichkeit europäischer Erinnerungspolitik die kritische Auseinandersetzung mit den Vergangenheiten anderer Nationen oder politischer Gemeinschaften denken. Auf den ersten Blick mag dies völlig absurd erscheinen: Warum sollten sich Staatsmänner und -frauen beispielsweise für die Untaten ihrer Nachbarstaaten entschuldigen? Oder sich auch nur kritisch mit den Vergangenheiten anderer beschäftigen? Sollten etwa die Deutschen nun kritisch an das Vichy-Regime erinnern? Die Tschechen sich für den britischen Kolonialismus entschuldigen?

Bekanntlich sind solche Szenarien jedoch längst Teil der politischen Wirklichkeit Europas zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts. Man denke beispielsweise an Frankreich, wo die Nationalversammlung 2001 eine Resolution verabschiedete, derzufolge der historische Status dessen, was Türken Armeniern angetan haben, als Völkermord festgeschrieben wurde; 2006 zog man mit einem Gesetzesentwurf nach, der das Leugnen dieses Völkermords mit bis zu einem Jahr Gefängnis und 45 000 Euro Strafe bestrafen würde.

Lässt sich ein solches Vorgehen rechtfertigen? Ist dies nicht eine “negativ-republikanische” Lehrenerteilung ohne Grenzen, um einen Begriff von Peter Niesen aufzugreifen, der eine Form von wehrhafter Demokratie mit spezifischem historischen Bezug (eben “negativ-republikanisch”) von einer eher universellen, anti-extremistischen Form liberal-demokratischer Wehrhaftigkeit unterscheidet?9 Handelt es sich hier nicht um eine Art internationale Schulmeisterei, die sich immer leicht als Heuchelei entlarven lässt und deswegen langfristig mehr schadet als nutzt? Ging es in Frankreich nicht offenbar darum, sich die Stimmen der armenischen Minderheit zu sichern – und gleichzeitig den Beitritt der Türkei zur EU langfristig unwahrscheinlicher zu machen?

Diese Einwände und Verdachtsmomente sind schwer von der Hand zu weisen, und die Reaktion auf den Gesetzesentwurf der Assemblée Nationale war bekanntlich äußerst negativ – nicht nur in der Türkei, sondern auch bei vielen Mitgliedsstaaten der EU. Nichtsdestotrotz sollte gerade die Tatsache, dass “negativer Republikanismus sans frontières” inzwischen einen so schlechten Ruf hat, dazu ermutigen, noch einmal mit etwas mehr Distanz auf die Möglichkeiten und Grenzen internationaler Ermahnungs- und Erinnerungspolitik zu blicken:

Zuerst sollte nicht ganz vergessen werden, dass gewisse historische Wahrheiten nun einmal einfach wahr sind – unabhängig davon, wer sie ausspricht. Und, auch ganz primitiv gesagt: Manchmal muss halt jemand eine unangenehme Wahrheit zuerst aussprechen – und es ist immer noch besser, wenn dies von außen geschieht, als wenn es gar nicht geschieht. Zudem muss nicht alles gleich Gesetz werden – Resolutionen können ihren Dienst als Denk- und Erinnerungsanstöße erfüllen, anstatt inakzeptable Meinungen gleich mit drakonischen Strafen zu ahnden. Selbstverständlich schließt dies nicht aus, dass man sich auch immer über Geschichtsinterpretationen streiten kann – ob nun ehrlich-produktiv oder heuchlerisch – und dass gerade äußerst flexible Definitionen, wie beispielsweise die offizielle Definition von “Genozid”, leicht für Streit sorgen können, ohne dass man den Parteien offensichtlich bösen Willen unterstellen müsste.

Zweitens sollte in Erinnerung gebracht werden, dass andere zu beschämen immer mit beträchtlichen Risiken verbunden ist – ob nun international oder innerhalb einer nationalstaatlichen Öffentlichkeit.10 Deswegen ist die Tatsache einer nationalistischen Gegenreaktion auf eine Ermahnung von außen auch nicht automatisch ein Gegenargument. Es geht doch gerade um eine solch bewusste Einmischung in “innere Erinnerungsangelegenheiten” – und zwar mit dem Ziele, einen Aspekt einer jeweiligen politischen Kultur, nämlich den liberaldemokratischen, zu stärken: Gedächtnisstützen sind zwangsläufig auch immer politische Stützen. Politische Kulturen von Nationalstaaten sind ja nie homogen, sondern durch eine ganze Reihe von inneren Spaltungen und Spannungen geprägt (man denke beispielsweise an die Rede von den dos Españas). Insofern ist es auch ganz wirklichkeitsfremd zu meinen, nur naive Gesinnungsethiker und verantwortungslose Gutmenschen würden quer durch Europa eine Spur von nationalistischen Ressentiments hinterlassen. Bezeichnend ist, dass zur gleichen Zeit, als in Frankreich heftig um den Gesetzesentwurf der Nationalversammlung gestritten wurde, Christoph Blocher die Türkei besuchte und offenbar Verständnis für die türkischen Nationalisten signalisierte. Blocher ging als Justizminister gar so weit, die Schweizer Gesetze über Genozidleugnung (und die Schweizer “Antirassismus-Strafnorm”) zumindest indirekt zu kritisieren.11

Dies zeigt deutlich, dass “Erinnerungspolitik von außen” in diesem Sinne eigentlich gar nicht international, sondern immer schon genuin transnational ist. Das bedeutet an sich noch nichts Gutes (oder Schlechtes) – intellektuelle und wissenschaftspolitische Modeerscheinungen hin oder her – aber es sollte doch denjenigen zu denken geben, welche meinen, bei europäischer Erinnerungspolitik stünden sich homogene Nationalstaaten als politische Akteure gegenüber. Alle möglichen Kollisionen von Normen und Werten innerhalb und zwischen Ländern, und zwischen Ländern und der EU und dem Europarat, sind denkbar. Aber wer transnationale Politik will – sprich: Koalitionen und Konflikte über Ländergrenzen hinweg und auch auf supranationaler Ebene – der muss dann auch Auseinandersetzungen mit Nationalisten zuhause und anderswo einkalkulieren.

Drittens, und letztens, wäre als europäische Erinnerungspolitik eine Art europaweiter Konsens über die Bedeutung spezifischer geschichtlicher Ereignisse und Entwicklungen vorstellbar, bei dem gewisse Bilder und Interpretationen mehr oder weniger verbindlich festgelegt würden.12 Diese Vision scheint auf den ersten Blick Orwellsche Züge zu tragen – man denkt an europäische Deutungseliten, welche aus Brüssel Geschichtsinterpretationen dekretieren und von oben herab Schulbücher, Fernsehdokumentationen und Festtage harmonisieren. Zumindest kommt der Verdacht auf, es könnte sich letztlich um ein “Euro-nationbuilding” handeln – also den Versuch, aus dem neunzehnten Jahrhundert sattsam bekannte Nationalstaats-Bildungsprozesse einfach auf supranationaler Ebene zu kopieren. Doch sind sich fast alle Teilnehmer an der Europadiskussion einig, dass eine solche Nationswerdung Europas nicht wünschbar – und wohl auch gar nicht möglich ist. Die Zeiten, da man “die Massen” mit standardisiertem Schulunterricht und Wehrdienst “nationalisieren” konnte, sind lange vorbei.

Darüber hinaus stellen sich hier jedoch auch grundsätzliche ethische Bedenken ein. Avishai Margalit hat die Position vertreten, dass nur enggestrickte ethische Gemeinschaften – wie beispielsweise Familie und Nation – eine Pflicht hätten, nicht zu vergessen; während andererseits die Menschheit als solche lose “moralische Verpflichtungen”, aber keinen globalen Erinnerungsimperativ habe.13 Hier gilt es jedoch, eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen individuellen Massenerinnerungen und kollektivem Gedächtnis zu treffen (wobei diese Unterscheidung nicht einfach der bekannten zwischen kommunikativem und kulturellem entspricht).14 Individuelle Erinnerung an selbst miterlebte Ereignisse ist zu unterscheiden von kollektivem Gedächtnis oder auch “geteilter Erinnerung” als einer Art “Rahmenerzählung”, in der Aussagen immer schon politisch und potentiell instrumentalisierbar sind und die jederzeit von entrepreneurs de mémoire zu guten oder weniger guten Zwecken mobilisierbar ist. Gleichzeitig gilt aber auch, dass Aussagen und Ansprüche in diese Erzählungen bis zu einem gewissen Grade unter dem Vorzeichen einer Rawlsschen öffentlichen Vernunft (“public reason”) debattiert werden können – was bei individuellen Erinnerungen an eigens Erlebtes offensichtlich nicht ohne weiteres der Fall ist.15 Kollektives Gedächtnis ist also nicht automatisch liturgisch, ritualisiert oder sakralisierend, noch helfen bei seinem Verständnis Analogien mit der Individualpsychologie: Gesellschaften als ganzes haben kein Unbewusstes, und gesellschaftliches Erinnern ist keine Vorbedingung für soziales “Heilen”.

Nun müssen genuin transnationale kollektive Erinnerungen nicht erst von cleveren PR-Managern der Brüsseler Bürokratie erfunden werden. Im Gegenteil: Man denke beispielsweise an den Bosnienkrieg, in dessen erster Phase streng separierte nationale Erinnerungen (an die historischen Verbindungen Frankreichs und Großbritanniens zu Serbien, und die von Deutschland und Österreich zu Kroatien) eine wichtige Rolle spielten – bis fast allen deutlich wurde, dass letztlich Europa als ganzes in der Gegenwart versagt hatte. Die Erinnerung an und vor allem auch die geteilte Scham über dieses kollektive Versagen waren dann zweifelsohne ein motivierender Faktor bei dem Aufbau gemeinsamer europäischer Streitkräfte – zumindest bei den europäischen Eliten.

Hier zeigt sich auch, warum Margalits strikte Unterscheidung zwischen erinnernden enggestrickten Gemeinschaften und gedächtnisloser “loser” Moral nicht die Wirklichkeit trifft. Erinnerungsgemeinschaften sind kontingent und werden aufgrund ganz unterschiedlicher (und auch unvorhersehbarer) historischer Konstellationen geschaffen. Dies heißt nicht, dass sie beliebig “sozial konstruiert” oder destruiert werden können – Nationen, mit ihren lang institutionalisierten kulturellen Gedächtnissen lassen sich nicht plötzlich auf ganz andere Erzählungen “umstellen”. Aber genauso wenig sind Nationen inhärent, also unter allen historischen Umständen, “natürliche Erinnerungsgemeinschaften” – die Geometrie von politischer Aufmerksamkeit und Anteilnahme, welche eine ethisch aufgeladene Erinnerung von reinen Gedächtnisleistungen unterscheidet, ist variabel.

Dies soll nun nicht heißen, dass plötzlich allerlei gemeinsame – oder gar gleiche – Erinnerungen europaweit geteilt werden: Europas viele Gedächtnisse sind gespalten und werden es auch noch lange – vielleicht für immer – bleiben; vorerst haben wir es allenfalls mit einem europäischen “Geschichtsfluidum” (Michael Jeismann) zu tun. Es sind aber genug Gemeinsamkeiten und Ansatzpunkte in den jeweiligen kulturellen Gedächtnissen vorhanden, um eine produktive Erkundung von Gemeinsamkeiten und Differenzen in Gang zu bringen. Dieser Prozess kann dann wiederum zu einer Destabilisierung und “Dezentrierung” nationaler Erinnerungskulturen führen – ohne dass dadurch wichtige historische (und auch moralische) Unterschiede verwischt würden. Die Beschäftigung mit histoires croisées oder entangled histories lässt doch zumindest die Möglichkeit eines “überlappenden Konsens” (um einen weiteren Rawlsschen Begriff in die Diskussion einzuführen) in manchen zentralen Fragen historischer Selbstinterpretation aufscheinen – also einen Konsens, zu dem man vor dem Hintergrund ganz unterschiedlicher ethischer Ausgangspunkte und Traditionen finden kann, und welcher nicht umfassende national-kulturelle Selbstinterpretation automatisch in Frage stellt.16

Schluss

Eine gemeinsame europäische Erinnerungspolitik oder auch -kultur kann dreierlei heißen: Eine Angleichung von post-nationalistischen Praktiken des Erinnerns und der kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit; eine genuin transnationale Erinnerungs- und Beschämungspolitik, oder, weniger konfrontativ, eine gegenseitige Öffnung und Destabilisierung der politischen Kulturen; und schließlich ein gemeinsamer Vorrat von leidvollen kollektiven Erinnerungen und selbstkritischen Geschichtsinterpretationen in Europa. Diese drei Varianten schließen sich nicht gegenseitig aus, obwohl die beiden letzteren ohne die erstere kaum denkbar sind. Keine läuft notwendigerweise auf eine perfide Umverteilung der Lasten der Vergangenheit hinaus – auch wenn diese Gefahr ohne Zweifel besteht. Alle sind jedoch mit Risiken verbunden und müssen auf die Kraft öffentlicher Vernunft (im Sinne eines Rawlsschen “public reason”) vertrauen.

Dies heißt aber auch: Europäische Erinnerungskultur ist nicht einfach eine Sache von Festtags- und Sonntagsreden. Sie ist integraler Bestandteil eines postnationalen (oder eben besser, wenn auch sprachlich noch unschöner: postnationalistischen) Prozesses, der die Nationalstaaten und nationale Unterscheide nicht abschafft, sondern politische Kulturen sowohl von außen wie von innen her in eine liberalere Richtung hin transformiert.17 Politische Versöhnungsgesten, Entschuldigungen, usw. sind selbstverständlich immer “symbolisch” – und dies bisweilen im schlechten Sinne. Aber sind eben auch gehaltvolle Signale; und ein politischer “Vergangenheitsbewältigungswille” ist ein wichtiger Gradmesser für die Präsenz genuin post-nationalistischer Positionen. Die EU ist zweifelsohne Teil dieser Entwicklung – doch ob die Union als solche Legitimität aus Vergangenheitsbewältigung beziehen kann, das ist zumindest fraglich.

Siehe Jeremy A. Rabkin, Law without Nations? Why Constitutional Government Requires Sovereign States, Princeton UP 2005, S. 250.

Siehe beispielsweise Ulrike Jureit, "Vom Zwang zu erinnern", in: Merkur, Jg. 61 (Februar 2007).

Statt vieler: Dan Diner, "Haider und der Schutzreflex Europas", in: Die Welt, 26. Februar 2000.

Die grundsätzliche Notwendigkeit von öffentlichen Rechtfertigungen im EU-Zusammenhang erklärt Glyn Moragn, The Idea of a European Superstate: European Integration and Public Justification, Princeton UP 2005.

Jean-Marc Ferry, La question de l'État européen, Paris 2000.

Jürgen Habermas und Jacques Derrida, "Nach dem Krieg: Die Wiedergeburt Europas", FAZ, 31. Mai 2003.

Jeffrey K. Olick und Brenda Coughlin, "The Politics of Regret: Analytical Frames", in: John C. Torpey (Hg.), Politics and the Past: On Repairing Historical Injustices, Lanham, Md. 2003, S. 37-62.

Zum Verhältnis von Werten und Geschichte siehe auch Hans Joas, Die Entstehung der Werte, Frankfurt a.M. 1999.

Peter Niesen, "Anti-Extremism, Negative Republicanism, Civic Society: Three Paradigms for Banning Political Parties", in: Shlomo Avineri und Zeev Sternhell (Hg.), Europe's Century of Discontent: The Legacies of Fascism, Nazism and Communism, Jerusalem 2003.

James Q. Whitman, "What Is Wrong with Inflicting Shame Sanctions?", in: Yale Law Journal, Jg. 107 (1998).

Blochers Vorgehen blieb nicht unwidersprochen. Siehe beispielsweise Daniel Jositsch, "Völkermord leugnen verletzt, Herr Blocher!", in: Tages-Anzeiger, 6. Oktober 2006.

Siehe in diesem Zusammenhang auch Henry Rousso, "Das Dilemma eines europäischen Gedächtnisses", in: Zeithistorische Forschungen / Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, Jg. 1 (2004).

Avishai Margalit, The Ethics of Memory, Harvard UP 2002.

Ich folge hier Timothy Snyder in "Memory of Sovereignty and Sovereignty over Memory: Poland, Lithuania, and Ukraine, 1939-1999", in: Jan-Werner Müller (Hg.), Memory and Power in Post-War Europe: Studies in the Presence of the Past, Cambridge UP 2002.

Siehe John Rawls, Political Liberalism, New York: Columbia UP, 1993.

Ebd.

Was auch zunehmend als die normativ attraktivste Vision der EU akzeptiert wird. Siehe beispielsweise Marcel Gauchet, "La Nouvelle Europe", in: La condition politique, Paris 2005, S.501; sowie Ulrich Beck und Edgar Grande, Das kosmopolitische Europa, Frankfurt a.M. 2004.

Published 18 October 2007
Original in German
First published by Transit 33 (2007)

Contributed by Transit © Jan-Werner Müller / Transit / Eurozine

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