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Die Zukunft der Verantwortung


Die Vergangenheit der Verantwortung ist kurz. Erst im 19. Jahrhundert tauchte der Begriff auf, erst im 20. wurde er geläufig. Er verdrängte den Begriff der Pflicht, der als Kennzeichnung dessen, was zu tun sei, nicht mehr angemessen erschien.

Er verdrängte ihn in der theologischen und philosophischen Ethik, in der Politik und in der Wirtschaft. Was der Christ der Welt politisch und sozial schuldete, war über Jahrhunderte der Gehorsam gegenüber Gottes Gebot gewesen. Im 19. Jahrhundert wurde, was Gottes Gebot in der nicht mehr ständisch gefügten, sich industrialisierenden und demokratisierenden, unübersichtlich werdenden Welt bedeute, immer fraglicher. Das politische und soziale Engagement des Christen konnte nicht mehr einfach der Erhaltung der brüchig gewordenen alten, sondern musste der Gestaltung einer neuen Ordnung des politischen und gesellschaftlichen Lebens gelten.

An die Stelle der alten, engen Vorstellung von der Pflicht, Gottes Gebot zu gehorchen, trat die neue, offene Vorstellung von der Aufgabe der politischen und sozialen Gestaltung in Verantwortung vor Gott. Für den Atheisten säkularisierte sich die Verantwortung vor Gott im 19. Jahrhundert zur Verantwortung vor der Geschichte, sei es einer Geschichte des Fortschritts, einer Geschichte der Klassenkämpfe oder einer Geschichte der Kämpfe der Rassen und Völker ums Überleben. Heinrich Heine, bei dem der Begriff der Verantwortlichkeit erstmals auftauchte, forderte den Menschen zu einem Leben "im Gefühl seiner ernsthaften Pflichten, seiner Verantwortlichkeit gegen Mitwelt und Nachwelt" auf.

In die Politik fand die Verantwortung im 19. Jahrhundert als Ministerverantwortung Eingang. Wenn der Minister das Gesetz brach, konnte er bestraft werden. Er hatte eine Rechtspflicht verletzt. Wenn er handelte, wo Politik nicht vorausgesehen und nicht gesetzlich geregelt werden konnte, konnte er keine Rechtspflicht verletzen. Hier, wo es nicht um das Befolgen und Brechen von Gesetzen ging, wurde das Reden von Pflichten als unpassend empfunden. Das Reden von Verantwortung passte besser zu den Spielräumen politischer Selbständigkeit und Eigenmacht, in denen der Minister für sein ungerechtes, unbilliges oder auch nur unkluges Handeln nicht vor Gericht gezogen werden konnte, aber dem Parlament Rede und Antwort zu stehen hatte oder, bei entsprechender Gestaltung der Verfassung und Stellung des Monarchen, sogar abgesetzt werden konnte.

Sowohl in der theologischen und philosophischen Ethik als auch in der Politik begegnete der Begriff der Verantwortung zunächst als Begriff der prospektiven oder Ex-ante-Verantwortung. Dieser Begriff, bei dem es um die Wahrnehmung von Aufgaben geht, die vor einem liegen, wird vom Begriff der retrospektiven oder Ex-post-Verantwortung unterschieden, bei dem es um das Einstehen für Geschehnisse geht, die sich bereits ereignet haben. In diesem zweiten Sinn begegnete der Begriff der Verantwortung zuerst in Wirtschaft und Industrie.

Hier war er die Antwort auf die grundlegende Veränderung der Arbeitswelt durch den Fortschritt der Technik und die Zunahme der Arbeitsteilung. Durch beides schoben sich zwischen das Handeln einer Person und das Eintreten einer Wirkung immer mehr vermittelnde Instanzen, Personen, Maschinen und Verfahren, die die Zurechnung der Wirkung zum Handeln der Person immer schwieriger machten. An die Stelle von Schäden, die eine Person durch ihr pflichtwidriges Handeln einer anderen zugefügt hatte, traten Schäden, die das Resultat eines komplizierten Zusammenspiels von pflichtwidrigem und pflichtgemäßem menschlichem Handeln, technischem Funktionieren und Versagen und überdies natürlichen Faktoren waren.

Die Bewältigung dieser Eisenbahn- und Bergwerksunglücke, Kesselexplosionen, Wasser- und Luftverseuchungen war nicht mehr über die Suche nach Einzelnen zu leisten, die die Schäden durch die Verletzung ihrer Pflichten verursacht hatten. Die Schäden mussten denen zugerechnet werden, die das komplizierte Zusammenspiel eingerichtet und überwacht beziehungsweise zu überwachen versäumt hatten, oder vielmehr dem Unternehmen, für das sie standen, und der Versicherung, die für das Unternehmen eintrat. Ähnlich wie der Minister konnten auch diese Verantwortlichen ihre Aufgabe nicht durch pünktliche Befolgung genauer Vorschriften erfüllen. Statt bürokratischer Pflichterfüllung waren Selbständigkeit und Eigenmacht, Kreativität und Initiative, Organisationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gefordert.

Es versteht sich, dass die beiden Begriffe der prospektiven und der retrospektiven Verantwortung miteinander verknüpft sind. Die ethische Verantwortung des Christen oder auch Atheisten für die Welt wie die politische Verantwortung des Ministers wurde zwar zunächst prospektiv gedacht, sie verwandelte sich aber, wenn ihr nicht genügt wurde, in eine retrospektive Verantwortung für das Ungenügen. Die Verantwortung derer, die das Zusammenspiel der Fabrik, der Eisenbahn oder des Bergwerks eingerichtet und überwacht hatten, kam zwar zunächst als retrospektive Verantwortung für das Unglück, das aus schlechtem Einrichten und Überwachen resultierte, in den Blick, wurde damit aber auch zur Verantwortung für gutes Einrichten und Überwachen.

Die vierstellige Relation, die den Verantwortungsbegriff kennzeichnet, ist ohnehin in allen Fällen die gleiche: Jemand (zum Beispiel der Minister) ist für etwas (prospektiv für die gerechte, billige und kluge beziehungsweise retrospektiv für die ungerechte, unbillige und törichte Politik) vor jemandem (dem Parlament) nach Maßgabe von Normen (dem Gebot, Gerechtigkeit und Billigkeit zu befördern und Klugheit walten zu lassen) verantwortlich.

Diese im 19. und 20. Jahrhundert aufgekommenen Verantwortungsbegriffe und -themen prägen die Diskussion noch heute. Auch das heutige Thema der Verantwortungsüberforderung hat seinen Anfang im 19. Jahrhun dert. Sören Kierkegaard hatte den Begriff der Verantwortung in die Philosophie eingeführt und den Menschen umfassend für sein Leben verantwortlich gemacht, das gelungene wie das misslungene, das selbst gewählte wie das nicht selbst gewählte. Friedrich Nietzsche stellte zwar, um den Menschen von der überkommenen Moral zu befreien, die These von der Unverantwortlichkeit des Menschen auf, sprach ihm damit aber die nicht kleinere, sondern größere Verantwortung für das Leben in Freiheit zu. Es deutete sich an, dass eine Überforderung darin liegt, die Verantwortung des Menschen mit seinen im Zeitalter der Industrie und Demokratie wachsenden Einfluss- und Wirkungsmöglichkeiten einfach mitwachsen zu lassen.

Die heutige Verantwortungsdiskussion steht zum einen im Zeichen der weiter gewachsenen und weiter wachsenden Wirkungsmöglichkeiten menschlichen Handelns, die Gefahren und Risiken freigesetzt haben und freisetzen, die über bisherige Gefahren und Risiken weit hinausgehen. Der Mensch kann heute seine Umwelt, sein Klima, seinen Planeten zerstören. Die Diskussion steht zum anderen im Zeichen der Ausdifferenzierung und der Globalisierung der Gesellschaft und der veränderten Rolle des Staats. Die gesellschaftlichen Systeme, zum Beispiel die Systeme der Wirtschaft, der Politik und der Wissenschaft, funktionieren derart nach ihren eigenen Logiken, der Logik des Gelds, der Macht oder der Wahrheit, dass das, was die Gesellschaft zusammenhält, zwischen den Systemen verlorenzugehen droht. Der Verlust droht besonders, weil das System der Wirtschaft mehr als die anderen Systeme der Gesellschaft nicht mehr ein nationales System, sondern global geworden ist und weil der Staat, der traditionelle Sachwalter dessen, was die Gesellschaft zusammenhält, national beschränkt bleibt.

Wer soll die Verantwortung tragen, wenn aus systeminternen Prozessen Schäden resultieren, die nicht nur das System selbst, sondern auch und vor allem andere Systeme oder die Gesellschaft als Ganze treffen? Die Frage stellt sich, ob es sich um große und größte anzunehmende Unfälle, Umwelt- oder Klimaschäden, Wirtschafts- oder Finanzkrisen handelt.

Ein Artikel im New Yorker verglich kürzlich die Erschütterung der Finanzmärkte mit der Erschütterung der Millennium Bridge in London am Tag ihrer Einweihung. Minuten nach ihrer Eröffnung begann die Brücke zu schwingen und zu schwanken und musste geschlossen werden. Die Untersuchung ergab, dass die Architekten und Ingenieure nicht bedacht hatten, dass der zufällige Gleichschritt einiger weniger Fußgänger die Brücke leicht schwingen lässt und dass die anderen Fußgänger ihren Schritt auf dieses leichte Schwingen abstimmen, dadurch den Gleichschritt verstärken, die Brücke heftiger schwanken und letztlich bersten machen. Die Fußgänger handeln vernünftig, das Ergebnis ist unvernünftig – der Artikel wollte illustrieren, wie auch bei der Finanzmarktkrise rationales Verhalten Einzelner zur irrationalen Katastrophe führen konnte. Ein hübsches Bild, bei dem man geneigt ist, die Fußgänger für die Bankkunden zu nehmen, die verantwortlichen Architekten und Ingenieure für die verantwortlichen Banken und die Stadt London, die die Brücke schloss und umbauen ließ, für den Staat, der die Finanzmärkte retten musste. Aber nein, der Artikel sah die Banken in der Rolle der vernünftigen Fußgänger und den Staat in der Rolle der Architekten, Ingenieure und der Stadt London zugleich.

Systemtheoretisch ist das auch richtig. Während Architekten und Ingenieure auf das Ganze von Statik, Ästhetik und Benutzbarkeit zu achten haben und der Staat Gefahren für die Benutzer wie für die Allgemeinheit abzuwehren hat, wollen Fußgänger lediglich vorankommen und setzen Fuß vor Fuß. Wie die Fußgänger daran interessiert sind, möglichst ungehindert Fuß vor Fuß zu setzen, sind die Banken daran interessiert, möglichst unreguliert Geschäft um Geschäft, Gewinn um Gewinn zu machen. Und wie die Fußgänger die Architekten, Ingenieure und die Stadt London verantwortlich machen, machen die Banken den Staat verantwortlich: Er hätte eben mehr regulieren müssen oder weniger deregulieren dürfen.

In der systemfunktional ausdifferenzierten Gesellschaft gehorchen die Banken der Logik des Finanzsystems, wie andere der Logik ihres Systems gehorchen. Im Rechtssystem bearbeiten Richter, Staats- und Rechtsanwälte Fall um Fall so, dass dem Recht genügt wird; für die Herzinfarkte, Magengeschwüre und Depressionen, die jemand wegen eines Urteils erleidet, werden sie nicht verantwortlich gemacht. Im Wissenschaftssystem forschen Wissenschaftler, um das Wissen zu mehren; ob sie dafür verantwortlich sind, dass die Kernspaltung zum Bau der Atombombe und die Genforschung zur Manipulation von Genen benutzt wird, wurde zwar diskutiert, wird aber letztlich verneint. Der Schriftsteller wird nicht dafür verantwortlich gemacht, dass der Selbstmord in seinem Roman Teenager zum Selbstmord animiert, und der Filmregisseur nicht für den Amoklauf des Schülers, der seinen Film über einen amoklaufenden Schüler gesehen hat – das Kultursystem orientiert sich an der sinnstiftenden und kommunikationsfördernden Qualität seiner Produkte, nicht an deren sozialen Wirkungen.

Das heißt nicht, dass es in der systemfunktional ausdifferenzierten Gesellschaft keine Verantwortung gäbe. Es gibt die Verantwortung für das Funktionieren im System, für die verlässliche Wahrnehmung der beruflichen Rolle, die jemand im System spielt. Der Richter ist dafür verantwortlich, dass seine Entscheidungen das Recht zur Geltung bringen, der Wissenschaftler für methodisch korrekte Forschung und der Künstler dafür, dass seine Werke wenn nicht Sinn stiften und Kommunikation fördern, dann immerhin unterhalten. Wer seine berufliche Rolle im Finanz- und Wirtschaftssystem spielt, ist für den ökonomischen Erfolg der Bank oder des Unternehmens verantwortlich. Um diese Kernverantwortungen legen sich Randverantwortungen; der Richter hat die Parteien, der Wissenschaftler die Mitarbeiter und der Künstler das Modell mit Respekt zu behandeln, und dem Banker und dem Unternehmer dürfen die Arbeitnehmer und die Kunden nicht gleichgültig sein. Aber diese Randverantwortungen stehen im Schatten der Kernverantwortungen; Erfolg misst sich daran, ob den Kern-, nicht ob den Randverantwortungen genügt wird.

Es gibt in der systemfunktional ausdifferenzierten Gesellschaft noch eine andere Verantwortung, die mit außerberuflichen Engagements vielfacher Art einhergeht. Polizisten trainieren Hand- und Fußballjugendmannschaften, Apotheker dienen in der freiwilligen Feuerwehr, Handwerker und Lehrer sind Kirchengemeinderäte, Jugendliche unterstützen Dritte-Welt-Aktionen und Rentner helfen jungen Familien, denen die Großeltern fehlen. Reiche fördern bestehende oder gründen neue Stiftungen und unterstützen NGOs, die manchmal sogar Politik und Gesellschaft verändern.

Es handelt sich um Verantwortung als Liebhaberei – mit der Verantwortung im System hat sie ebensowenig zu tun wie Golf- oder Tennisspielen. Sie kann denn auch mit einer ganz und gar verantwortungslosen Wahrnehmung der Rolle im System einhergehen. Unternehmer haben als "robber barons" Menschen ruiniert und zugleich Museen und Institute gestiftet, und Bernard L. Madoff war ein verlässlicher Mäzen. Nicht dass das die Verantwortung als Liebhaberei diskreditieren würde. Die Beispiele der "robber barons" und Madoffs zeigen aber an, wie entfernt die Verantwortung als Liebhaberei von der Verantwortung im System ist.

Auf die Frage, wer für die Schäden verantwortlich ist, die Krisen und Katastrophen eines Systems in anderen Systemen und in der Gesellschaft als Ganzen verursachen, ist die Verantwortung als Liebhaberei keine Antwort. Beides ist und schafft keine Verantwortung für das, was die Gesellschaft zusammenhält. Aber eine Instanz für diese Verantwortung kommt in der Systemtheorie auch nicht vor. Die Systemtheorie vertraut auf das Mit- und Gegeneinander der Systeme, deren Anpassungs- und Entwicklungsfähig- keit und einen evolutionären Prozess, in dem die Systeme, wie von einer unsichtbaren Hand geleitet, sich auf die kommenden Herausforderungen einstellen.

Aber nicht nur in der Systemtheorie, sondern auch in der Wirklichkeit der Systeme kommt die Instanz für den Zusammenhalt nicht vor. Der Staat ist überfordert, nicht nur als Nationalstaat durch globale Herausforderungen, sondern auch weil er mehr und mehr Aufgaben der Daseinsvorsorge, der Infrastrukturgestaltung und -erhaltung, der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung abgibt und damit auch mehr und mehr an Steuerungskraft verliert. Mit der Entstaatlichung geht der Niedergang der Volksparteien einher; je punktueller die Verantwortung des Staats wird, desto punktueller wird auch die Wahrnehmung von Politik durch Parteien und Bürger.

Bei der Jugend zeigt sich die Veränderung besonders deutlich. Sie ist nicht weniger bereit als früher, Verantwortung zu übernehmen. Aber während ihr Interesse früher dem galt, was die Gesellschaft zusammenhält, und sie in die Parteien führte, gilt es heute diesem und jenem "single issue". Nicht einmal das, was ihre Lebens- und Ausbildungswelt zusammenhält, kann noch auf das frühere und schon früher nicht große Interesse rechnen; statt für Studenten- und Hochschulpolitik übernehmen die Studenten lieber Verantwortung für eine originelle Liebhaberei.

Wer ist verantwortlich für die Abwehr der Gefahren und Risiken beziehungsweise für die Schäden, die Krisen und Katastrophen eines Systems in anderen Systemen und in der Gesellschaft als Ganzen verursachen? Sind die Systeme verantwortlich? Der Gedanke liegt nahe, weil eine solche Systemverantwortung dem Systemvertrauen korrespondieren würde, ohne das das Zusammenleben in der systemfunktional ausdifferenzierten Gesellschaft nicht gelingt. Keiner kann das Funktionieren der hochspezialisierten, hochkomplizierten Systeme, auf das er angewiesen ist, selbst kontrollieren. Dass es im Rechtssystem mit rechten Dingen zugeht, dass Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Forschungen korrekt gewinnen und berichten und dass Ärzte auf der Höhe der medizinischen Wissenschaft und Technik behandeln – wer mit den Systemen zu tun hat, kann sich unter Bekannten umhören und im Internet recherchieren und statt dieses Rechtsanwalts jenen und statt des einen Arztes einen anderen wählen. Aber die Wahl des richtigen Rechtsanwalts und Arztes, Architekten und Beraters bei der Bank bleibt Glückssache, und spätestens beim Gericht und beim Labor hört die Wahlfreiheit auf und kann nur noch vertraut werden.

Es gibt auch Ansätze von Systemverantwortung. Der Staat des 19. und 20. Jahrhunderts hat mit der Einführung der Haftung von Unternehmen plus Versicherungen und mit der Schaffung von Solidargemeinschaften Systemverantwortung institutionalisiert. Weitere Ansätze von Systemverantwortung realisieren sich in den Kammern der freien Berufe, den kassenärztlichen Vereinigungen, dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der Deutschen Banken, der Selbstverwaltung der Universitäten, dem Deutschen Presserat und manchem anderen. Aber die Gefahren und Risiken, für die diese überkommenen Ansätze die Systeme in die Verantwortung nehmen, sind die Gefahren und Risiken von gestern, nicht von heute.

Bleibt die Verantwortung für das, was die Gesellschaft zusammenhält, also an den Einzelnen hängen? Sie bleibt nicht an ihnen hängen, die Einzelnen können sie abwehren, und das empirisch untersuchte Arsenal der Strategien der Verantwortungsabwehr erweist sich als reich: So schlimm sind die Probleme unserer Gesellschaft nicht – es besteht kein Grund zur Aufregung; wenn jeder seine Aufgabe erfüllt (gemeint ist: wenn jeder in seinem System funktioniert), läuft die Gesellschaft – ich erfülle meine Aufgabe; in unserer Gesellschaft gibt es für alles Zuständigkeiten, auch für das, was die Gesellschaft zusammenhält – sie liegt bei der Politik und den Parteien und den Kirchen, aber nicht bei mir; wer anderen bei ihren Problemen hilft, hilft ihnen nur scheinbar – sie müssen lernen, sich selbst zu helfen.

Eine empirische Untersuchung der ethischen Einstellungen von Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung zeigt auf, wie diese grob skizzierten Strategien benutzt werden. Die befragten Führungskräfte sprachen viel über das Gewissen, dem sie sich in erster Linie verpflichtet fühlten, kennzeichneten es aber als eine subjektive Instanz, die auch nur einen subjektiven Maßstab für Gut und Böse biete – Gewissensentscheidungen seien Gefühlssache. In zweiter Linie fühlten sie sich der Rechtsordnung verpflichtet, die den objektiven Maßstab für Gut und Böse bietet.

Das Zusammenspiel dieser beiden Verpflichtungen bringt erstaunliche Resultate. Bei den moralisch besonders zu verurteilenden Handlungen, die aus einer Liste moralisch umstrittener Handlungen auszuwählen wa- ren, führten Ladendiebstahl, kriegsrechtswidrige Gefangenenerschießung, Werksdiebstahl und Krankfeiern und galten Steuerverkürzungen und Preisabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen als moralisch akzeptabel. Neben der beruflichen Verantwortung wurde die Verantwortung für die Familie betont und dann auch für die Freunde; als im Leben besonders wichtig wurden Friede und Freiheit genannt, die Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung und die Freiheit der Staats- und Gesellschaftsordnung. Konflikte zwischen den Anforderungen des Berufs und denen des Gewissens wurden selten und seltener als bei einer früheren Untersuchung empfunden, sei es, weil die berufliche Situation der persönlichen Gewissensentscheidung mehr Raum gibt, sei es, weil das persönliche Gewissen opportunistischer geworden ist. Übereinstimmung bestand, dass einem nichts geschenkt werde und dass man sich nach der Decke strecken müsse – als eigene Erfahrung und als Ermahnung für andere. Immer wieder machten sich Führungskräfte den Vorwurf, sie seien zu weich und ließen es an der nötigen Härte gegenüber ihren Untergebenen fehlen. Im Ergebnis sieht die Untersuchung weniger materialistische über nichtmaterialistische Orientierungen dominieren als vielmehr individuumsbezogene über individuumstranszendierende; sie spricht von einem neuen Egoismus gerade der jüngeren Führungskräfte.

Das mag weder der beruflichen Verantwortung gerecht werden, die Führungskräfte im System haben, noch der, die sie gewissermaßen als Liebhaberei außerhalb des Systems wahrnehmen. Es zeigt aber an, dass die berufliche Verantwortung auf das Funktionieren im System und gemäß der Logik des Systems reduziert ist. Sie blickt nicht über die Grenze des eigenen Systems und gilt nicht dem, was die Gesellschaft zusammenhält und was das eigene System bei anderen Systemen und in der Gesellschaft anrichtet. Dass es um eine entsprechende übergreifende Verantwortung schlecht bestellt ist, zeigt noch ein weiteres Stück Empirie, die Berufsprestigeskala, die von Allensbach jährlich erstellt wird. An ihrem Ende finden sich Politiker, Gewerkschaftler, Journalisten und Manager – die Berufe, bei denen die Gesellschaft einen Sinn für das Ganze erwartet, aber vermisst. An ihrer Spitze stehen Ärzte, Pfarrer, Professoren, Grundschullehrer und Unternehmer – bei ihnen findet die Gesellschaft diesen Sinn eher. Dazu kommt, dass bei den Berufen am Ende nicht einmal für die berufliche Verantwortung gilt, was Arnold Gehlen treffend als Voraussetzung für Verantwortung benannt hat: dass jemand die Folgen seines Handelns öffentlich abgerechnet bekommt. Politiker stürzen vielleicht über Parteispenden, nicht sozialversicherten Putzfrauen und nicht gehörig sortierten Bonusmeilen, aber nicht über ihrer Politik, und Manager kriegen ihren Bonus, auch wenn sie versagt haben, und begegnen alsbald als Manager des nächsten Unternehmens.

Die übergreifende Verantwortung wird nicht nur dadurch abgewehrt, dass man sich ihr entzieht. Sie wird außerdem nach unten weitergereicht.

Zu den Faktoren, die für den Zusammenhalt einer Gesellschaft sorgen, gehört zentral, dass Menschen Arbeit haben, von ihrer Arbeit leben können und in ihrer Arbeit ihre Würde erfahren. Wenn es hierfür eine übergreifende Verantwortung gibt, dann liegt sie gewiss nicht nur, aber auch bei Mana gern, Unternehmern und Aktionären. Tatsächlich hat sich im öffentlichen Diskurs aber der Konsens herausgebildet, der Wettbewerbsdruck sei nie zu groß, das Kostenmanagement nie zu radikal und der Gewinnanspruch nie zu hoch. Entsprechendes Wirtschaften gehorche nur den Sachzwängen der globalen Märkte; es sei ohne Alternative und entziehe sich damit einer moralischen Beurteilung unter dem Gesichtspunkt der Verantwortung. Mäßigung könne nicht von Managern, Unternehmern und Aktionären, sondern müsse von Arbeitnehmern verlangt werden. Sie seien für ihre Arbeitslosigkeit verantwortlich, weil sie falsch oder schlecht qualifiziert, zu wenig flexibel, zu wenig mobil, nicht hinreichend leistungsorientiert, zu teuer seien. Weil sie, modern gesprochen, vor ihrer Verantwortung für das eigene Humankapital versagten und nicht verstünden, dass sie sich selbst besser managen und vermarkten müssten.

Dasselbe Muster des Weiterreichens von Verantwortung findet sich bei der Diskussion der Finanzmarktkrise. Zu dem Argument, der Weg in die Krise sei nach immanenten Gesetzlichkeiten abgelaufen, denen die Akteure hätten gehorchen müssen, weshalb sie nicht verantwortlich zu machen und moralisch zu verurteilen seien, kam das andere Argument, die Hypothekenschuldner, Darlehensnehmer und Käufer schlechter Papiere seien selbst verantwortlich; wenn jemand gierig gewesen sei, dann seien sie es gewesen.

Aber das Weiterreichen funktioniert nicht wirklich. Vielleicht lernt der Käufer schlechter Papiere, seiner Bank nicht mehr zu trauen und Bundesschatzbriefe zu kaufen. Was soll der Arbeitslose lernen, für den es keine Arbeit gibt? Nach einer Weile richtet er sich im System Hartz IV ein. In diesem System hat er seine Rolle und nimmt sie auch verlässlich wahr; er kommt mit dem aus, was er kriegt, und vielleicht verdient er, weil er keine Steuer zahlen muss und also auch keine Steuer hinterziehen kann, stattdessen ein paar Euro schwarz. Die übergreifende Verantwortung, die an ihn weitergereicht wird, kommt auch bei ihm nur noch als kleine Münze der Verantwortung für das Funktionieren im System an. Was er anrichtet, indem er sich auf diese Verantwortung beschränkt, interessiert ihn ebenso wenig wie die, die sie an ihn weitergereicht haben. Der Hartz-IV-Empfänger ist der Bruder des Managers, der nur seine berufliche Rolle verlässlich wahrnimmt. Auf treffende Weise hat mir das eine Bemerkung eines Arbeitslosen übers Schwarzarbeiten illustriert: Der Staat müsse das Schwarzarbeiten eben schärfer kontrollieren, meinte er – wie die Banker, die zur Finanzkrise bemerken, der Staat müsse eben die Finanzmärkte stärker regulieren.

Vom Versagen vor der übergreifenden Verantwortung war bisher beim Wirtschaftssystem die Rede. Es zeigt sich nicht nur bei ihm. Das politische System erzeugt Akteure, bei denen als Ziel oft nur erkennbar ist, dass sie aufsteigen oder, einmal aufgestiegen, oben bleiben wollen; im Rechtssystem reüssieren Richter, deren arbeits- und zeitsparende Deals eine Variante von Korruption sind und das Vertrauen in Recht und Gerechtigkeit schwächen; an den Universitäten interessieren Professoren sich nur für die reputations- und gehaltsmehrende Forschung und nicht für die Lehre und schon gar nicht dafür, was aus den Studenten wird; und für das Fernsehen zählt nur noch die Quote – Beispiele des Versagens finden sich überall.

Dennoch gibt es einen guten Grund, beim Wirtschaftssystem anzusetzen. Die Systemtheorie kennt unter den Systemen, aus denen sich die Gesellschaft konstituiert, ein jeweils führendes. Nicht dass dieses System die anderen Systeme hierarchisch beherrschen würde. Aber mit seiner Komplexität, Veränderungs- und Anpassungsfähigkeit sei es der Komplexität der Welt besser gewachsen als die anderen. Daher dominierten seine Probleme die Probleme der anderen Systeme, seine Möglichkeiten zeichneten den anderen Systemen ihre Möglichkeiten vor, an seiner Rationalität und Sprache orientierten die anderen Systeme ihre Rationalität und Sprache. In unserer Zeit identifiziert die Systemtheorie die Wirtschaft als das führende System; sie habe die Politik abgelöst, um vielleicht eines Tages von der Wissenschaft abgelöst zu werden. Die Probleme, die die Gesellschaft dominierten, seien in unserer Zeit die Probleme der Wirtschaft.

Die prägende Kraft des Wirtschaftssystems ist vielfach sichtbar. Dass weder Wissenschaft noch Kultur, noch Religion eine der Wirtschaft vergleichbare Lobby haben, ist nicht neu. Neu ist eine leise Ökonomisierung der Gesellschaft. Wissenschaft muss heute für sich werben und sich verkaufen; wie beim Fernsehen auf die Quote wird beim Film auf den Blockbuster und beim Buch auf den Bestseller gesetzt; die Kirchen lernen, sich als Wettbewerber auf dem Markt der Lebenssinnangebote zu verstehen und zu verhalten. Die Einführung von Leistungsanreizen in Verwaltung und Justiz soll Engagement und Flexibilität erhöhen, unterstützt bei den Beschäftigten aber auch die Grundhaltung des Vorteilskalküls, die die Beschäftigten in der Wirtschaft geneigt macht, nicht den Nutzen des Kunden, sondern die eigene Provision und den eigenen Bonus zu maximieren.

Wie der Arbeitnehmer sich zum Arbeitskraftunternehmer wandeln muss, muss jeder, der in der Arbeitswelt Erfolg haben will, unternehmerische Qualitäten zeigen. Er muss qualifiziert, kreativ, innovativ und initiativ sein, muss seine Ellenbogen benutzen und Netzwerke knüpfen, muss auf Enttäuschungen, Misserfolge und Ungerechtigkeiten geschmeidig reagieren. Zur Ökonomisierung der Gesellschaft gehört auch, dass mit der Akzeptanz der Sachzwänge der globalen Märkte als Grund für die Alternativlosigkeit der heimischen Finanz- und Wirtschaftssituation auch der Rest der Gesellschaft als alternativlos gesehen und akzeptiert wird. Wo es keine Alternativen gibt, kann eine übergreifende Verantwortung auch nichts ausrichten; sie wird entbehrlich, und es bleibt nur die Verantwortung für das Funktionieren im System.

Mit dem Wirtschaftssystem wird auch dessen Verantwortungskultur prägend. Sie hat eine Tradition, in der voraussehbare und vermeidbare schädigende Folgen des Handelns nicht negativ, sondern positiv zugerechnet werden. Unternehmer, die Investitionen wagen, dadurch Konkurrenten ruinieren und dadurch Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und Familien in die Armut treiben, handeln nicht verwerflich, sondern setzen sich erfolgreich durch. Das ist nicht selbstverständlich; die statische zünftische Wirtschaft des Mittelalters war so organisiert, dass Innovation und Konkurrenz verhindert und deren Gefahren und Schäden vermieden wurden. Es ist der Preis dafür, dass der Kapitalismus Innovation und Konkurrenz nicht wegen ihrer Gefahren und Schäden verhindert, sondern wegen ihrer Chancen fördert und dadurch eine enorme Dynamik und Produktivität freisetzt. Deren Nutzen ist unübersehbar.

Unübersehbar ist aber auch, dass der Kapitalismus eine Verantwortungskultur erzeugt hat, in der voraussehbare und vermeidbare schädigende Folgen wirtschaftlichen Handelns von den Betroffenen zu ertragen oder von Staat und Gesellschaft zu lindern sind, eine Kultur der Verengung der Verantwortung auf die Wahrnehmung der eigenen Rolle. Das Konzept der sozialen Marktwirtschaft hat versucht, diese Verantwortungskultur auf soziale Gerechtigkeit zu verpflichten. Aber seine Leuchtkraft hat abgenommen.

Die Gegenwart der Verantwortung ist gekennzeichnet durch eine große Bereitschaft zur Eigenverantwortung. Das Bewusstsein wächst, dass die Herausforderungen des Lebens aus eigener Kraft bewältigt werden müssen. Dies schlägt sich in der Berufs- wie in der Liebhabereiverantwortung nieder; es versteht sich für mehr und mehr Menschen, dass sie ihre beruflichen Rollen nicht mehr bürokratisch, sondern kreativ und initiativ ausfüllen und dass sie sich auch außerhalb des Berufs und ohne materielle Entlohnung engagieren müssen.

Von alledem mag man sich noch mehr wünschen. Aber das Problem der heutigen Verantwortungskultur ist nicht, dass es zu wenig Eigenverantwortung gäbe. Es ist der Mangel der übergreifenden Verantwortung, die dem gilt, was die Gesellschaft zusammenhält. Es ist dies eine prospektive und retrospektive Verantwortung, eine Verantwortung dafür, dass die großen Krisen, die unserer Gesellschaft drohen, nicht eintreten, und dass, wenn sie doch eintreten, die Schäden beseitigt werden. Dabei sind die großen Krisen die, die in oder von einem System verursacht werden, sich aber nicht nur auf dieses System, sondern auch auf andere Systeme und die Gesellschaft als Ganze verhängnisvoll auswirken. Diese Krisen sind groß auch insofern, als der Staat die Verantwortung für sie nicht mehr schultern kann.

Eine große Krise ist die Krise des Arbeitsmarkts, die nicht nur mal mehr und mal weniger Arbeitslose, sondern eine stetig wachsende Schicht von arbeits- und bildungsfernen und auch -unfähigen Familien hervorbringt, deren Reintegration in die Gesellschaft eine ebenso schwierige Krisenbewältigungsaufgabe ist wie die Integration integrationsunfähiger oder auch -unwilliger Migrantenfamilien. Eine große Krise ist die Bildungskrise, die zu viele falsch, schlecht oder nicht ausgebildete Absolventen hervorbringt. Eine große Krise wird in unserer alternden Gesellschaft vermutlich das Ansteigen der Krankheits- und Pflegekosten. Eine große Krise ist vielleicht schon die mediale Verwüstung von Kindern und Jugendlichen durch Fernsehfilme, Computerspiele und Internetangebote. Eine große Krise ist die Finanz- und Wirtschaftskrise.

Krisenzeiten sind Zeiten der Appelle an die Einzelnen. Deren Problem ist das Problem der Predigten, die nur die Menschen erreichen, die ohnehin im Gottesdienst sitzen. Darum muss man die Appelle nicht verachten und mag sogar versuchen, sie zu verschärfen.

Die Kultur der Verantwortung, die fehlt, ist eine Kultur der Verantwortung in den Systemen, die nicht nur jeweils dem Funktionieren des Systems und im System gilt und nicht nur dem Funktionsmodus des Systems gehorcht, sondern die die Wirkungen des systemimmanenten Handelns auf andere Systeme und die Gesellschaft als Ganze berücksichtigt – gewissermaßen eine Verantwortung, die den Horizont der Systemtheorie hinter sich lässt. Es ist eine Verantwortung, unter der Unternehmer nicht nur Gewinn machen, Politiker nicht nur aufsteigen, Richter nicht nur ihre Fälle erledigen, Professoren nicht nur ihre Reputation mehren, Lehrer nicht nur ihre Stunden durchstehen und Fernsehredakteure nicht nur Quote machen wollen.

Aber der Appell an die Unternehmer, sich um die Ausbildung Jugendlicher zu kümmern, statt sich über schlecht ausgebildete Jugendliche zu beschweren, braucht die Verstärkung durch andere Unternehmer. Die öffentliche Entrüstung über absurde Managergehälter und -boni braucht die unterstützende Entrüstung von Managern. Die Lehre an den Universitäten wird nicht besser werden, wenn nicht die Professoren die Kollegen ablehnen, die sich aus der Lehre nichts machen und sich nicht um sie kümmern. Fernsehsendungen werden nicht an Niveau gewinnen, wenn unter den Redakteuren die Quote ohne Niveau nicht ähnlicher Herablassung begegnet wie jetzt das Niveau ohne Quote. Es gibt eine Kumpanei der Leistungsträger, bei der die, die vielleicht durchaus verantwortlich handeln, das unverantwortliche Handeln anderer als deren Privatsache ansehen. Also müsste der Appell an die unverantwortlich Handelnden zum Appell an die verantwortlich Handelnden verschärft werden. Aber die Aufkündigung der Kumpanei fällt so schwer wie das verantwortliche Handeln.

Die Aufkündigung der Kumpanei durch individuelle Kollegenschelte bleibt erspart, wo es gelingt, übergreifende Verantwortung durch Festlegungen und Einrichtungen verbindlich zu machen. Es gibt Ethikräte in Krankenhäusern und ethische Regeln für Mediziner in Praxis und Forschung. Es gibt ethische Regeln für Ingenieure. Es gibt Initiativen von Studenten, "honor codes" für das eigene Verhalten an der Universität auszuarbeiten, und wenn sie gelingen und nicht nur systemimmanente Verantwortung, sondern übergreifende Verantwortung zur Geltung bringen, werden sie auch Professoren in die Verantwortung entsprechender Selbstverständigungen und -festlegungen nehmen. Banken und Unternehmen könnten entsprechendes erarbeiten. Der Einwand ist stets, dass die, die verantwortlich handeln, keine schriftlichen Festlegungen brauchen, und dass bei denen, die unverantwortlich handeln, auch schriftliche Festlegungen nicht helfen. Aber Festlegungen und Einrichtungen setzen Maßstäbe und schaffen Verbindlichkeit; wenn die einen sie haben, fordert die Gesellschaft sie und das entsprechende Verhalten auch von den anderen.

Das alles bleibt weit entfernt von dem, was für die Bewältigung der großen Krisen der heutigen Zeit erforderlich ist. Es bleibt davon so weit entfernt, wie es im 19. und 20. Jahrhundert die überkommenen Festlegungen auf das waren, was die Angehörigen eines Berufsstands nicht nur ihren Klienten, sondern auch der Allgemeinheit schuldeten. Zur Bewältigung der großen Krisen seiner Zeit musste der Staat des 19. und 20. Jahrhunderts übergreifende Verantwortung mit der Einführung der Haftung von Unternehmen plus Versicherungen und mit der Schaffung von Solidargemeinschaften institutionalisieren. Er musste die Systeme in die Verantwortung nehmen; statt die gefahrenträchtigen und risikoreichen Unternehmensabläufe zu steuern, machte er die Unternehmen haftbar, statt für die wirtschaftenden Individuen das Recht und die Pflicht zum Schutz in individuellen Beziehungen zu regeln, organisierte er das Kollektiv der Wirtschaftenden als Solidargemeinschaft.

Es mag sein, dass das Scheitern des Staates bei der Regulierung der Finanzmärkte, aber auch bei der Gestaltung von Wissenschaft, Bildung und Ausbildung oder bei der Organisation des Gesundheitswesens, das dem Fehlen nicht nur der Kraft, sondern auch der Kompetenz zum Regulieren geschuldet ist, wieder nur durch die Institutionalisierung von Systemverantwortung überwunden werden kann. Das würde zum Beispiel bedeuten, der Wirtschaft Ausbildungs- und Arbeitsplatzkontingente zur internen Aufteilung zuzuweisen oder den Akteuren des Gesundheitssystems einschließlich der Pharmaunternehmen das Anhalten der Kostenspirale zu übertragen oder den Medien die Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Erziehung der Kinder und Jugendlichen zur Gewaltfreiheit aufzugeben oder die Banken zahlen zu lassen, wenn die Finanzmärkte kollabieren.

Neue Formen der Systemverantwortung könnten einzelne Unternehmen oder Banken ebenso ungerecht treffen, wie die alten Formen es tun, wenn sie den Gesunden für den Kranken und den Starken für den Schwachen eintreten lassen. Es läge an den Systemen, die Außenverantwortung in eine Innenverantwortung zu übertragen, bei der Ungerechtigkeiten vermieden oder akzeptiert werden, weil sie in solidarischer Gemeinschaft getragen werden. Es versteht sich, dass Systeme sich gegen die Institutionalisierung von Systemverantwortung wehren würden. Der Staat braucht für sie zwar nicht mehr Kompetenz, aber mehr Kraft, als er heute hat. Vielleicht wächst ihm, wenn die Lage wirklich verzweifelt wird, die Kraft der Verzweiflung zu.


 



Published 2010-11-03


Original in German
First published in Mekur 11/2010

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