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Wer um Vertrauen wirbt, weckt Misstrauen

Politische Semantik zwischen Herausforderung und Besänftigung


Wir mögen es nicht mehr hören, das V-Wort. Überall treibt es sein Unwesen: Die Finanzkrise, heißt es, sei eine Vertrauenskrise, Vertrauen sei verspielt worden und müsse zurückerobert werden. Banken werben gezielt um das Vertrauen ihrer Kunden und versprechen ihnen neue Sicherheit. Ihresgleichen trauen sie aber nicht und leihen einander kein Geld.

Man wundert sich: Wie wandert ein Begriff, den wir gemeinhin für "Nahverhältnisse" benutzen, in relativ anonyme und unpersönliche Strukturen ein? Von Vertrauen sprechen wir, wenn es um Beziehungen in der Familie, zwischen Freunden und Kollegen geht. Vertrauen gilt zudem als unverzichtbar in professionellen Beziehungen, zwischen Arzt und Patient, zwischen der Rechtsanwältin und ihren Klienten.

Aber wie steht es mit dem "textilen Vertrauen", um das ein kleines Signet in Kleidungsstücken wirbt und im Gegenzug "geprüfte Sicherheit" verspricht? Hier handelt es sich dezidiert nicht mehr um Vertrauen zwischen Personen, sondern um eine Werbestrategie, die meine Kaufentscheidung beeinflussen möchte.

Werbung betreiben auch Politiker. Wir erinnern uns an Wahlplakate, auf denen Helmut Kohl bei Wählern und Wählerinnen um "Vertrauen" für seine Politik nachsuchte, wir erinnern uns auch an das große Poster, das Gerhard Schröder in staatsmännischer Pose abbildete: am großen Schreibtisch, von einer Lampe erleuchtet und darunter nur das Wort "Vertrauen". Es hat mich sofort an die Stalin-Propaganda erinnert: Stalins Lampe im Kreml brannte immer, als Signal, dass er auch nachts wachsam war, sich keine Ruhepause gönnte im steten Einsatz für sein Volk und Land (ähnliche Geschichten waren über Bismarck und Wilhelm I. in Umlauf).

Also auch Politiker buhlen um das Vertrauen ihrer Wähler. Gesine Schwan, wir erinnern uns, hat sich in ihrem ersten Anlauf auf das Bundespräsidentenamt vor vier Jahren auf das Thema "Vertrauen" verlegt und es nach allen Richtungen ausgedeutet – als zentrale Ressource politischer Legitimität und Handlungsfähigkeit, aber auch als etwas, das Politiker bindet und in die Verantwortung nimmt. Und vielleicht erinnern wir uns auch noch an den Kalauer von Antje Vollmer, die Schröder bei seiner Entscheidung 2005, die Vertrauensfrage zu stellen, alles "zutrauen", aber ihm nicht unbedingt "vertrauen" wollte.

Vertrauensfrage und Misstrauensvotum – diese beiden Begriffe zeigen, dass Vertrauen tief in die Verfassungsstruktur der Bundesrepublik eingelassen ist. Der Bundeskanzler darf, so legt es Artikel 68 des Grundgesetzes fest, den Bundestag bitten, "ihm das Vertrauen auszusprechen" und sich auf diese Weise des parlamentarischen Rückhalts seiner Politik versichern. Umgekehrt erlaubt es Artikel 67 dem Parlament, dem Bundeskanzler sein Misstrauen auszusprechen. Das durfte schon der Weimarer Reichstag und machte davon reichlich Gebrauch. Die "Väter und Mütter" des Grundgesetzes hatten daraus gelernt und ließen nur einen "konstruktiven" Gebrauch zu: Nur dann, wenn sich die Abgeordneten mehrheitlich auf einen neuen Regierungschef einigen können, darf der alte, dem man nicht mehr vertraut, abgewählt werden.

Jenseits solcher Verfahrensregeln der parlamentarischen Demokratie ließe sich fragen, warum man hier überhaupt von "Vertrauen" beziehungsweise "Misstrauen" redet. Immerhin sind das hoch emotionale Begriffe – Begriffe zudem, die auf persönliche Nahbeziehungen verweisen. Was haben sie in einer Verfassung zu suchen, die das Verhältnis zwischen den politischen Kräften und Institutionen regelt? Nirgendwo sonst tauchen im Grundgesetz oder in der Weimarer Verfassung ähnlich emotionale Begriffe auf; gerade deshalb sticht das "Vertrauen" beziehungsweise "Misstrauen" ja besonders hervor. (Es fehlt übrigens in den Verfassungen des 19. Jahrhunderts.)

Woher kommt diese emotionale Infusion? Meine These ist, dass sie ein wichtiges, gleichwohl umstrittenes Element parlamentarischer Demokratie darstellt. Das mag auf den ersten Blick überraschen, denn es passt nicht zu dem Bild, das wir uns von dieser Regierungsform machen. Sie präsentiert sich als Ausbund von Sachlichkeit und Nüchternheit. Ihr Politikstil sei der des "grauen Anzugs", so die Münsteraner Historikerin Barbara Stollberg-Rilinger: langweilig, berechenbar, ordnungsgemäß. Aber selbst wenn das Prunkvolle und Zeremonielle, das vormoderne Politik gekennzeichnet hat, weitgehend verschwunden ist – die Gefühle und Leidenschaften sind es nicht. Im Gegenteil: Gerade die partizipatorische Demokratie öffnet ihnen Tor und Tür. Eben deshalb warnte der liberale Politiker und Jurist Carl Welcker schon 1838 im Staats-Lexikon davor, Frauen politische Rechte zu geben: Sie seien aufgrund ihrer Schwäche und ihres "sanfteren Sinns" gar nicht in der Lage, aktiv an den "oft leidenschaftlichen Wahl- und Parlamentskämpfen" teilzunehmen!

Leidenschaften, starke Gefühle – heute nennt man sie blass nur noch Emotionen – begleiten den Prozess der Parlamentarisierung und Demokratisierung und sind aus ihm nicht wegzudenken. Sie werden erzeugt, besänftigt, aufgepeitscht. Aber es gibt sie auch in milderer Form, sozusagen als Basso continuo. Vertrauen ist dafür ein gutes Beispiel. In Großbritannien hatte John Locke bereits im ausgehenden 17. Jahrhundert von einem "government by trust" gesprochen. Diese Regierung des Vertrauens – oder durch Vertrauen – beruhte im Wesentlichen auf der Vertrauensbeziehung zwischen Volk und Parlament, zwischen Wählern und Gewählten, zwischen Bürgern und ihren Repräsentanten. Eine solche Beziehung, führte Edmund Burke hundert Jahre später aus, gründete in einer "communion of interests, and a sympathy in feelings and desires".

Wir lassen es dahingestellt, ob es solche gemeinsame Interessen, Gefühle und Wünsche zwischen dem Volk und seinen Repräsentanten tatsächlich gab. Das restriktive britische Wahlsystem erteilte damals nur wenigen Privilegierten das Recht, Vertreter ins Parlament zu schicken. Dass sie diesen Männern vertrauten und vertrauen konnten, ist anzunehmen, schließlich stammten sie aus derselben sozialen Schicht, kannten sich oft von Angesicht zu Angesicht und hielten engen Kontakt. Die zunehmende Inklusion und das allgemeine Wahlrecht entzogen dem politischen System diese Basis persönlichen Vertrauens.

Trotzdem kam der Vertrauensbegriff nicht aus der Mode. Für Deutschland müsste man sagen: Er kam erst in Mode. Anders als in England war Vertrauen hier bis weit ins 19. Jahrhundert hinein keine gängige Münze der politischen Kultur. Erst im Vormärz, und dann vor allem um 1848 tauchte er auf. Überall wimmelte es auf einmal von "Vertrauensmännern" (damit waren entweder die von den Bürgern gewählten Abgeordneten gemeint oder jene, die den Kontakt zwischen beiden herstellten). Vorher war "Treue" das zentrale Wort gewesen, das die politische Kommunikation bestimmte. "Treue" gelobten die Untertanen ihrem Herrscher, umgekehrt versicherte Letzterer seine "Treue" gegenüber seinem Volk.

Diese Rituale, die im mittelalterlichen Verhältnis von Lehnsherr und Vasall wurzeln, setzen sich auch im 19. Jahrhundert noch fort; wir finden sie vor allem im Verhältnis zwischen Bürgern und monarchischem Staatsoberhaupt. Als dieses Verhältnis 1918 zerbricht, empört sich der Berliner Germanistikprofessor Gustav Roethe über die "hässlichen Treulosigkeiten" und meint damit zum Beispiel den Beschluss städtischer Verwaltungen, Hohenzollernbilder aus den Schulräumen zu entfernen. Er geißelt den Treuebruch, den das Volk mit der Revolution begangen habe, und verweist damit auf ein zentrales Kennzeichen der Treue: ihre Unverbrüchlichkeit. Treue ist absolut und unendlich. Sie endet nicht einmal mit dem Tod oder der Abdankung des Kaisers; die "Bande des Herzens", so Roethe, seien "unlöslich".

Das ist mit dem Vertrauen anders. Vertrauen ist an Bedingungen geknüpft, und es kann entzogen werden. Wenn der Vertrauensnehmer sich nicht an sein Versprechen hält, wenn er den "interests", "feelings" und "desires" der Vertrauensgeber nicht entspricht, kann es ihm passieren, dass er in die Wüste geschickt wird – oder eben abgewählt und abgesetzt. Das ist das Prinzip der modernen Repräsentativverfassung, wie sie der Staatsrechtler Johann Bluntschli 1867 beschrieb. Bürger wählen in dem Bewusstsein und im "persönlichen Vertrauen" darauf, dass der Gewählte ein "würdiger Repräsentant des Volkes" sei. Die Wahl konstituiert damit ein "freiwilliges Vertrauensverhältniß" – freiwillig auf beiden Seiten. Und ein Verhältnis auf Zeit: Nach drei, vier oder fünf Jahren wird es neu besichtigt und je nach Ergebnis entweder fortgesetzt oder abgebrochen.

Vertrauen, wie es die politische Kultur des modernen Parlamentarismus fasst, ist damit, im Gegensatz zur Treue, begrenzt und reversibel. Es muss regelmäßig neu justiert werden, geprüft und gemessen, erneuert oder aufgekündigt. Es ist zudem einseitig: Die Bürger vertrauen ihren Repräsentanten, umgekehrt wird kein Schuh daraus. Das ist bei der Treue ähnlich, auch hier sind nur die Untertanen treu. Obwohl der Monarch ebenfalls von seiner Treue zum Volk spricht, ist eine Untreue, ein Verrat auf seiner Seite schlechterdings kaum denkbar (außer in der klassischen Situation der Französischen Revolution, als Ludwig XVI. seinem Volk die kalte Schulter zeigte und sich 1791 ins Ausland absetzen wollte).

Auch Vertrauen ist zunächst und prinzipiell eindimensional: Wähler vertrauen Politikern Macht an, aber Politiker kommen ohne Vertrauen in ihre Wähler aus. Allenfalls könnte man behaupten, dass der Konstitutionalismus als solcher einen einmaligen Vertrauensakt darstellte: Der bis dato absolut herrschende Fürst gibt Macht ab, vertraut den Bürgern Macht an, im Vertrauen darauf, dass sie mit dieser Macht verantwortungsbewusst umgehen und seinen Großmut mit ihrem Vertrauen honorieren. Darauf spielten sächsische Bürger an, als sie den König in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts zu politischen Reformen drängten: "Vertrauen erweckt wieder Vertrauen", hieß ihr "Losungswort". 1848 wurden die Forderungen drängender und ultimativer. In der preußischen Nationalversammlung prägte der Königsberger Demokrat Johann Jacoby den Begriff des "Vertrauensstaates", und ein anderer Abgeordneter präzisierte: "Im allgemeinen hat man in dem früheren Staate immer vom Volke Vertrauen verlangt. Jetzt kann es wohl so weit sein, daß das Volk nach oben hin Vertrauen erwarten und verlangen darf." Es dauerte dann noch etliche Jahrzehnte, bis dieses Vertrauen von oben tatsächlich gewährt wurde. Dass der Vertrauensakt 1918/19 nicht ohne Spannungen vor sich ging, zeigen die damaligen Verfassungsdebatten. Viele Politiker beschworen die politische Unreife der Bevölkerung, die sich oft von "obrigkeitlichen Gesichtspunkten und Überzeugungen" leiten lasse, so der liberale Staatsrechtler Hugo Preuß. Vor allem auf der Rechten war das Vertrauen in die Urteilskraft der Wähler gering ausgeprägt, während linksliberale Abgeordnete wie Ernst Siehr von der Deutschen Demokratischen Partei der Meinung waren, "daß man dem deutschen Volk Vertrauen zeigen soll, dann wird das Volk dieses Vertrauen auch rechtfertigen".

War schon das Vertrauen in die Bürger nicht unbegrenzt (aber unter den gegebenen Verhältnissen alternativlos), setzten die Verfassungsarchitekten auch hinter das Vertrauen der Bürger ein großes Fragezeichen. Auf der einen Seite schätzten sie es als wertvolle Legitimationsquelle und Bedingung politischer Integration. Auf der anderen Seite wussten sie, dass ein solches Vertrauen nicht voraussetzungslos sein konnte. Es bedurfte der Garantien und ging Hand in Hand mit Prüfungen und Kontrollen. Unter heutigen Politikwissenschaftlern ist es gang und gäbe, das System der parlamentarischen Demokratie als System institutionalisierten Misstrauens zu bezeichnen. 1919 vermied man diesen Begriff, ging sogar deutlich auf Distanz.

Der SPD-Abgeordnete Simon Katzenstein rechtfertigte sich vor der Nationalversammlung für seinen Vorschlag, einen Ausschuss zur Kontrolle der Reichsregierung zu bilden, mit aufschlussreichen Worten: "Glauben Sie doch nicht, daß es aus einem Mißtrauen in dem üblichen Sinn des Wortes hervorgeht, wenn wir dafür eintreten, diesen vorgeschlagenen Ausschuß einzusetzen! Mißtrauen ist wahrhaftig keine demokratische Tugend. Ich gebe ruhig zu, daß Mißtrauen im allgemeinen die Eigenschaft des Sklaven ist, der niedergedrückt ist, der nicht fähig ist, die Dinge selbständig zu entscheiden, und dessen einzige Waffe gewissermaßen der Außenwelt gegenüber und seinen Unterdrückern gegenüber das Mißtrauen ist. So denken wir nicht. Das Wesen der Demokratie soll darin bestehen, daß jeder im Volke mitarbeitet, daß er sich seiner Rechte bewußt ist, und daß aus dieser Wahrung seiner Rechte und aus der Geltendmachung seiner Rechte durch Bestellung seiner Vertrauensleute das Vertrauen als Blüte hervorwachse."

Hier finden wir dreierlei: das Unbehagen gegenüber Misstrauen, die positive, geradezu emphatische Wertschätzung von Vertrauen, und die Vorstellung, dass dieses Vertrauen gebildet werden müsse, dass es nicht einfach da sei, sondern sich erst aufbaue, begleitet von Erfolgskontrolle in Form parlamentarischer Kontrollinstrumente. Für Abgeordnete und Politiker ist das befristete Wählervertrauen ein Kapital, mit dem sie so oder so wirtschaften können. Es kann Zinsen tragen und sich vermehren, oder aufgebraucht werden – auch dies übrigens ein wichtiger Unterschied zur Treue, die entweder ganz oder gar nicht existiert; es gibt nicht "ein bisschen Treue", aber wohl "ein bisschen Vertrauen".

Die Weimarer Verfassung gab Bürgern Gelegenheit, ihr Vertrauen auf doppelte Weise zu dokumentieren und einzusetzen. Dass sie Männer und Frauen ihres Vertrauens in den Reichstag entsandten, war das eine. Das andere betraf die Wahl des Reichsoberhaupts: direkt durch das Volk, nicht, wie es später das Grundgesetz vorsah, durch Delegierte. Als "Vertrauensmann der Volksmillionen" vereinigte der Reichspräsident große Macht auf sich (der SPD-Abgeordnete Molkenbuhr bezeichnete ihn als "Kaiserersatz"). Seine Wahl war demgemäß ein unerhörtes Politikum. 1925, nach dem frühen Tod des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert (der übrigens nicht vom Volk gewählt worden war, was ihm zeitlebens großes Unbehagen bereitete) stellte sich Otto Braun bewusst in dessen Tradition und präsentierte sich auf Wahlplakaten als Steuermann, der einen "festen Kurs für die Republik" vorgab. Vertrauen sollte durch Sicherheit und Kontinuität erworben werden. Paul von Hindenburg, der Kandidat der Rechten, winkte dagegen mit seinem Weltkriegsmythos als "Held und Retter Deutschlands". Im Unterschied zum Zentrums-Kandidaten Wilhelm Marx, der in seinem kurzen Ostergruß 1925 mehrfach von Vertrauen sprach, bediente Hindenburg dezidiert eine andere Semantik: die der Treue, der Pflicht, der Religion.

Diese Semantik intensivierte er 1932: "Er hält zu Euch: Haltet ihm die Treue", hieß es auf einem Wahlplakat. Hindenburg empfahl sich als "Treuhänder des ganzen deutschen Volkes", "in Treue als Führer Deutschlands", der das Land in "Ehre" aufrichte. Darin machte ihm jetzt Adolf Hitler starke Konkurrenz: Auch er winkte mit "Treue" als dem "Mark der Ehre" und versprach, "Treue, Glauben und Vertrauen" wiederherzustellen "durch das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern".

Gerade der Nationalsozialismus schöpfte hemmungslos aus dem Arsenal der Gefühle und übersetzte soziale Nahverhältnisse in politische Fernbeziehungen. Liebe und Vertrauen zum Führer nahmen fast sakrale Züge an und funktionierten direkt, ohne intermediäre Instanzen. Zugleich wurde die Gesellschaft mit Vertrauenssemantiken durchtränkt – Vertrauen, hieß es, bilde die "seelische Grundlage der Volksgemeinschaft". Bereits 1934 wurden die Betriebsräte der Weimarer Republik in "Vertrauensräte" umgetauft. Parallel dazu häuften sich Aufforderungen zum Misstrauen: Angebliche Volksfeinde und Volksschädlinge wie Juden, Kommunisten, Ausländer sollten "namhaft" gemacht sprich denunziert werden.

Interessant ist dabei Folgendes: Obwohl immerzu von Vertrauen die Rede ist, geht es genaugenommen um Treue. Die "Treupflicht zur Volksgemeinschaft" sei "die Grundlage aller Rechtspflicht", befanden nationalsozialistische Juristen im Handwörterbuch der Rechtswissenschaft von 1937. "Unsere Ehre heißt Treue" stand auf dem Koppelschloss der SS – Treue, die, anders als Vertrauen, unkonditional, unverbrüchlich, absolut war. Der Grundbegriff des NS-Staates war Treue, und Vertrauen wurde darin eingeschmolzen, seiner widerständigen, rückholbaren Kraft beraubt. Man mag fragen, warum der Begriff, solcherart umgedeutet, überhaupt überlebte. Meine Vermutung: Er war so positiv aufgeladen, so vielversprechend, dass man ihn nicht einfach preisgeben wollte.

Das lässt sich auch in der DDR beobachten, die Vertrauen ebenfalls hochhielt und als Bindeglied zwischen Volk und Regierung beschwor. Hinter den Schwüren aber waberte abgrundtiefes Misstrauen – vor allem auf Seiten der Regierenden selber. Wie stark Vertrauen vom Staat her und nicht auf den Staat hin konzipiert wurde, zeigte sich, in einer luziden Momentaufnahme, im Jahre 1953. Drei Tage nach dem Juni-Aufstand schrieb Kurt Barthel, Erster Sekretär des Schriftstellerverbandes der DDR und ZK-Mitglied, im Neuen Deutschland, die demonstrierenden Bauarbeiter hätten das Vertrauen zerstört, das der sozialistische Staat in sie gesetzt habe. Sie hätten Schmach auf sich geladen, sollten sich schämen und anstrengen, die Scharte auszuwetzen. Denn: "Zerstörte Häuser reparieren, das ist leicht. Zerstörtes Vertrauen wieder aufrichten ist sehr, sehr schwer." Bertolt Brecht kommentierte das in Gedichtform: "Nach dem Aufstand des 17. Juni / Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbandes / In der Stalinallee Flugblätter verteilen / Auf denen zu lesen war, daß das Volk / Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe / Und es nur durch verdoppelte Arbeit / Zurückerobern könne. Wäre es da / Nicht einfacher, die Regierung / Löste das Volk auf und / Wählte ein anderes?"

Bei Barthel wird Vertrauen von oben nach unten "gewährt" beziehungsweise, nach dem 17. Juni, nicht mehr gewährt, wie im Absolutismus. Brecht dagegen, ansonsten gewiss kein lupenreiner Demokrat, erinnert an das klassische Vertrauensverhältnis des Konstitutionalismus: Einem einmaligen Vertrauensakt von oben folgt die immer wieder zu erneuernde Vertrauenswahl von unten. Letztere hat sich die DDR nie zugetraut, sondern stattdessen ein engmaschiges Misstrauensnetz gesponnen, gleichzeitig aber fortlaufend von Vertrauen gesprochen. Von daher ist es nur logisch, dass ihr Ende durch einen klassischen Vertrauenskonflikt besiegelt wurde: Es waren die offenkundigen Fälschungen der Kommunalwahlergebnisse, die die Protestbewegung im Mai 1989 in Gang setzten.

Und wie sah es mit der emotionalen Infusion parlamentarischer Demokratie in der Bundesrepublik aus? Auch hier gab es anfangs großes Misstrauen gegenüber dem Volk, das man für "autoritätsgläubig" hielt und dem man deshalb die Fähigkeit absprach, Vertrauen richtig, nämlich konditional-abwägend, limitiert und kontrollbewehrt einzusetzen. Dieses Misstrauen äußerte sich nicht zuletzt darin, dass das Grundgesetz dezidiert antiplebiszitär ausgerichtet war. Das betraf vor allem die Figur des Bundespräsidenten, der, ohnehin relativ machtlos, nicht mehr vom Volk direkt, sondern von der Bundesversammlung gewählt wird. Um seine Stellung wurde im Parlamentarischen Rat hart gerungen. Während manche FDP- und CDU-Abgeordnete für einen starken Präsidenten plädierten, der das Vertrauen des Volkes in die parlamentarische Demokratie durch seine persönliche "Glaubwürdigkeit" stärken würde, wandte sich der SPD-Politiker Carlo Schmid entschieden dagegen. Man solle das Volk, so sein Argument, "nicht in Versuchung führen, sich irgendeiner Autorität zuzuwenden, auf die es wieder einmal gläubig bauen könnte". Denn, so Schmid weiter, "Demokratie ist Funktion des Selbstvertrauens und nicht des Vertrauens auf andere".

Das war eine starke These, die von der Wirklichkeit der frühen Bundesrepublik nicht gedeckt war. Viel Selbstvertrauen zeigten die Bürger auf politischem Gebiet nicht; lieber verließen sie sich auf die Entscheidungen eines starken Kanzlers (der erste regierte immerhin vierzehn Jahre, länger als die Weimarer Republik gedauert hatte) und auf die väterliche Würde des Präsidenten: "Papa Heuss", von 1949 bis 1959 Bundespräsident, hätte, wäre dies sein Wunsch gewesen, eine dritte Amtszeit bekommen, und das Grundgesetz wäre geändert worden. Diese enorme Stabilität ging einher mit einer konsequenten Entemotionalisierung des politischen Vokabulars. Liebe, Treue, Ehre, Stolz – also jene Begriffe, die im und vom Nationalsozialismus inflationär benutzt wurden – kamen im politischen Wortschatz der jungen Bundesrepublik kaum vor. Auch der Begriff des Vertrauens wurde, obwohl in die Verfassung eingelassen, eher selten bemüht. Nicht nur machte der Bundestag kaum jemals Gebrauch von seinem Recht, der Regierung das Vertrauen zu entziehen. Auch Wahlen wurden gemeinhin nicht als emphatische Vertrauensakte inszeniert.

Aber es gab einen anderen Begriff, der die Republik von Anfang an begleitete: Angst. Erst war es die Angst vor dem Kommunismus, kräftig geschürt von den "bürgerlichen" Parteien in ihrer Wählerwerbung. In den späten fünfziger Jahren tauchte die Angst vor dem Atomtod auf, seit den siebziger Jahren jagt dann eine Angst die andere: vor Atomkraftwerken, vor dem Waldsterben, vor dem Wettrüsten, vor der Klimaerwärmung. Dass diese Ängste ein spezifisch deutsches Phänomen seien, wird zwar immer wieder behauptet, ist aber noch nicht nachgewiesen.

Interessant für unseren Zusammenhang ist, dass der Umgang mit ihnen zwei gegenläufige Tendenzen zeigt: Einerseits führt Angst dazu, dass man, wie Carlo Schmid festgestellt hatte, sein Vertrauen in andere setzt – in einen Kanzler, einen Präsidenten, einen Oppositionsführer. Andererseits kann Angst das Selbstvertrauen stärken – und hat es getan. Die Bürgerbewegungen der siebziger und achtziger Jahre wurden von diesem Selbstvertrauen in eigene Handlungsmacht getragen. Erst damit, könnte man wieder mit Schmid argumentieren, sei die Demokratie zu sich selber gekommen.

Zugleich aber ist eines offenkundig: Eine durch starke Emotionen ausgelöste und von ihnen getragene Politisierung kann kaum auf Dauer gestellt werden. Jeder partizipatorische Aufschwung verliert irgendwann an Elan. Dauerhaftes, nie erlahmendes politisches Engagement ist von den meisten Bürgern nicht zu erwarten. Sie setzen dann ihr Vertrauen nicht (mehr) in sich selber, sondern wiederum auf andere, und so ist das Repräsentativsystem ja auch angelegt. Deshalb ist es kein Zufall, wenn wir seit den späten achtziger Jahren eine verstärkte Vertrauenswerbung in der Politik beobachten. Diese Vertrauenswerbung reagiert nicht so sehr auf ein manifestes Vertrauensdefizit oder gar ein ausgeprägteres Misstrauen von Seiten der Bürger. Vielmehr gibt sie, nach einer Phase bürgerschaftlicher Fundamentalpolitisierung, ein Votum ab für die Redelegation von Vertrauen in das politische Personal und die eingeübten Verfahren einer parlamentarischen Demokratie.

Ob diese Vertrauenswerbung funktioniert, werden spätere Historiker erkunden. Ich halte es mit Altbundeskanzler Helmut Schmidt, der kürzlich verlauten ließ, ein Politiker, "der sich bemüht, Vertrauen zu schaffen, der ist falsch gewickelt". Auf Nachfrage des Interviewers präzisierte er: "So wie er handelt oder nicht handelt, so wie er spricht, so wie er zuhört, kann Vertrauen entstehen. Ob es entsteht, das liegt nicht bei ihm. Wenn er anfängt, sich darum zu bemühen, dann läuft das möglicherweise auf Opportunismus hinaus." Will heißen: Wer den Vertrauensbegriff appellativ benutzt, ungeschminkt mit ihm wirbt, weckt bei Bürgern heute eher Misstrauen.


 



Published 2009-01-13


Original in German
First published in Merkur 01/2009

Contributed by Merkur
© Ute Frevert /Merkur
© Eurozine
 

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