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Die Entmündigung

Wie der Staat seine Bürger korrumpiert

Wie viele Krippenplätze braucht das Land? 750 000 sagt Familienministerin Ursula von der Leyen: 30 Prozent aller deutschen Eltern könnten dann ihr Kind zur Krippe bringen. Vier Milliarden Euro wird der Bund ausgegeben haben, wenn im Jahr 2013 die Aufbauarbeit beendet ist.

Ist eine Kleinkindversorgungsquote von 30 Prozent in Ordnung? Wären 100 Prozent nicht besser? Oder würden womöglich 20 Prozent schon ausreichen, weil die Kleinen der übrigen Familien lieber anderes treiben, als sich in die Hände staatlichen Betreuungspersonals zu begeben? Niemand weiß das. Aber Frau von der Leyen gibt vor, es zu wissen. Sollte die öffentliche Hand nicht womöglich mehr als vier Milliarden Euro für das Bauprojekt ausgeben? Bisher gilt, dass je Kind mindestens vier Quadratmeter Tagesraum zur Verfügung stehen sollen. "Lächerlich wenig", sagt die Krippenplanungsbehörde. Ideal seien ein abgetrennter Ruheraum für den Mittagsschlaf, ein Essraum, in dem auch gemalt und gebastelt werden kann, und ein Spielzimmer mit Ecken zum Bauen, für Puppenspiele und zum Bilderbuchlesen. Summa summarum wären dann wohl acht Quadratmeter das Mindeste, was mit zusätzlichen zwei Milliarden Euro Investitionskosten zu Buche schlüge.

Die Beantwortung der Frage, wie viel Wurst, Käse und Windeln eine Kleinfamilie wöchentlich braucht, würden die Bürger nur ungern Ursula von der Leyen überlassen. Bei den einfachen Gütern des täglichen Bedarfs verlassen sie sich lieber auf den Markt. Bei der Nachfrage nach der Dienstleistung Kinderbetreuung indessen begeben sie sich ohne Murren in die Hände staatlicher Krippenplaner. Als zur Ergänzung flächendeckender Kinderbetreuungseinrichtungen über ein staatliches Betreuungsgeld ("Herdprämie") diskutiert wird, ausgezahlt an jene Bedürftigen, die keinen Krippenbedarf spüren, sind auch Konservative der Meinung, der Staat könne nicht endlos Wohltaten verteilen. Direkte Finanzhilfen für die Familien von 300 oder gar nur 150 Euro seien schwer aufzubringen. Doch gäbe die Mutter ihr Kind in die Krippe, wäre das dem Staat bedenkenlos im Monat 1000 Euro und mehr wert.

Aufgabe des Wohlfahrtsstaates ist offenbar nicht nur die Umverteilung. Selbst dort, wo ihm die Transferleistungen schwerfallen, hält er am Anspruch der Daseinsvorsorge fest oder aber weitet ihn – wie bei den neuen Krippen – sogar noch aus. Ginge es lediglich um Umverteilung, müsste der Widerspruch auffallen: Wenn 300 Euro schwer finanzierbar sind, dann doch wohl erst recht 1000 Euro. Aber ganz offensichtlich gehören die beiden Wohltaten in unterschiedliche öffentliche Budgetkategorien: Daseinsvorsorge ist etwas anderes als Transferleistung. Daseinsvorsorge ist die Sicherung menschlicher Grundbedürfnisse. Dazu zählen Schulen, Sparkassen, Schwimmbäder und neuerdings auch die Krippenbetreuung.

Daseinsvorsorge ist ein anderes Wort für staatliche Planwirtschaft, es klingt nur besser. Tatsächlich wird bei den Krippen der Marktmechanismus suspendiert. Administratoren, Pädagogen und Politiker jeder Couleur füllen die Lücke und überbieten sich in vorausschauendem Wissen über die Bedürfnisse oder die Betreuungsansprüche deutscher Eltern. Handelt es sich wirklich um ein Marktversagen, welches den Staat dazu nötigt, in die Bresche zu springen? Im Normalfall (also für Wurst, Käse und Windeln) gilt die Grundregel der Marktwirtschaft: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Anders gesprochen: Wo eine Nachfrage ist, da wird es über kurz oder lang auch zu einem privaten Angebot kommen. Lange Wartelisten, so heißt es, seien der Beweis dafür, dass die Kinderbetreuung – aus wissenschaftlich noch nicht zureichend erforschten Gründen – nach anderen als den Marktgesetzen funktioniere. Denn sonst müsste die Nachfrage doch über kurz oder lang auch ein privates Angebot nach sich ziehen, und die Wartelisten würden verschwinden.

Diese Argumentation beruht auf falschen Voraussetzungen. Der Markt versagt nicht. Aber es mangelt an der Zahlungsbereitschaft der Eltern. Sie wollen zwar, aus Gründen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ihre Kinder von anderen an anderem Ort betreuen lassen. Sie wollen dafür aber nichts oder nur wenig zahlen, weil sie der Meinung sind, die Kinder selbst seien schon ein Preis, durch dessen Zahlung sie der Gesellschaft Nutzen stiften. Wo aber der Kunde sich kollektiv weigert zu zahlen, wird jede unternehmerische Aktivität zum mörderischen Risiko. Nicht der Markt versagt, sondern die Kunden weigern sich zu zahlen. Kein Wunder, dass eine private Krippenindustrie in Deutschland nicht blühen kann.

Ob diese Argumentation zutrifft, das lässt sich nicht belegen. Einiges spricht indessen dafür, dass eine repräsentative Umfrage unter Eltern ihre mangelnde Zahlungsbereitschaft zutage fördern würde. Trifft das zu, dann müsste die Probe aufs Exempel in einer Kontrollregion genau jenen Betrag bar an die Eltern auszahlen, der andernorts mit staatlichem Geld in der staatlichen Krippenindustrie verbaut wird. Erst dann ließen sich begründete Aussagen über ein Marktversagen machen. Genau dieses Experiment verweigert die Politik. Nicht, weil sie Marktversagen fürchtet. Sondern weil sie Bürgerversagen erwartet. Wer wollte ausschließen, dass der Untertan das ihm in guter Absicht vom Staat bar überlassene Krippengeld für weniger gute Zwecke ausgibt, fragt der Sozialstaat. Statt in Kinderbetreuung zu investieren müsse man befürchten, die gutgemeinten Mittel würden am Ende in Schnaps und Zigaretten verkonsumiert. Wo der Bürger zu versagen droht, muss der Staat ran, damit er wie ein guter Vater seine Kinder vor Verirrungen bewahrt.

Der Staat traut seinen Bürgern nicht. Daseinsvorsorge ist die Staatstheorie des aufgeklärten Paternalismus. "So lebt der moderne Mensch nicht nur im Staat, sondern auch vom Staat", schrieb Ernst Forsthoff, der konservative Staatsrechtler und Freund Carl Schmitts: "Der Verlust des beherrschenden Lebensraums und der mit ihm gegebenen Daseinsreserven setzt ihn dem Staat aus. Er weiß sich vom Staat abhängig und trägt an den Staat das Bedürf nis nach Sicherung und Gewährleistung seiner Existenz heran, das er in seinem labilen Individualbereich nicht mehr befriedigt findet."[1]

Das Diktum von der "Staatsbedürftigkeit der Gesellschaft" kommt den Paternalisten des Wohlfahrtsstaates gerade recht, liefert es doch die Legitimation zur Entmündigung der Bürger und ihrer auf Spontaneität beruhenden Vergesellschaftung. Denn der Staat kann jetzt so tun, als hätten die Bürger selbst in ihrer Labilität ihn zu Hilfe gerufen: Der Paternalismus beruft sich auf den Grundsatz der Subsidiarität. Wo der Bürger sich selbst nicht mehr zu helfen weiß, ist hilfsweise die Unterstützung des Staates nötig. Eine daseinsvorsorgende Politik, die sich die These von der Staatsbedürftigkeit seiner Bürger zu eigen macht, gibt sich guten Gewissens die Erlaubnis, die Gesellschaft zu unterminieren und die Freiheit der Individuen zu ersticken.

Doch die Bürger rebellieren nicht. Im Gegenteil. Sie haben sich längst an ihre Entmündigung durch den vorsorgenden Staat gewöhnt. Denn alle Kränkung ermöglicht einen sekundären Krankheitsgewinn: Was der Staat übernimmt, muss der Bürger nicht selbst verantworten. Nur noch das, was alimentiert wird, lohnt sich anzufangen. Und immer dort, wo es etwas vom Staat gibt, gibt es auch Mitnahmeeffekte. Etwa beim Klimaschutz. Von bislang 700 auf 2600 Millionen Euro werden im laufenden Jahr die staatlichen Mittel für den Klimaschutz aufgestockt, damit Deutschland zur "energieeffizientesten Region der Welt" (Michael Glos) werde. Flugs steigen die Bürger auf ihre Einfamilienhäuser und sanieren die Dächer. Viel zu lange schon wurden sie systematisch korrumpiert, die Hand aufzuhalten. Ein kostenloser Krippenplatz, ein gebührenfreies Studium und eine subventionierte Altersvorsorge: allemal wird die Erwartungshaltung genährt, dass der Staat die Sache übernimmt oder wenigstens etwas drauflegt.

Dafür darf der Staat dann aber auch die Bedingungen diktieren. Nicht Studenten und Professoren steuern Lehre und Forschung, sondern die föderale Kultusbürokratie im Verein mit den nationalen Geldverteilungsstellen wie beispielsweise der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Nicht die Menschen entscheiden frei, wie sie für das Alter sparen wollen. Der Staat legt die Bedingungen des Riester- und Rürupsparens fest und definiert, welche Anlageformen zugelassen sind. Riester und Rürup wurden auf diese Weise unbeabsichtigt zum grandiosen Förderprogramm für Banken und Versicherungen. Wenn der Staat zugleich seinen Bürgern verbietet, sich nach Erreichen des Renteneintrittsalters die mit Steuersubventionen und Zulagen zusammengesparte Summe im Ganzen auszahlen zu lassen und stattdessen diktiert, das Ersparte nur als Leibrente zu verbrauchen, so schimmert auch hier der Säuferverdacht durch: Weil zu befürchten ist, dass der Bürger den öffentlich subventionierten Sparbetrag statt zum monatlichen Lebensunterhalt zur einmaligen Weltreise missbrauchen und, verarmt zurückgekehrt, anschließend abermals dem Staat als Sozialhilfeempfänger auf der Tasche liegen könnte, muss ihm die Verfügung über seine Ersparnisse entzogen werden. Nur por tionsweise soll er sein Geld entnehmen dürfen, so lange, bis ihm die letzte Stunde schlägt.

Die Kosten seiner Entmündigung hat der Bürger selbst zu übernehmen. Wozu ist er schließlich Steuer- und Beitragszahler? Und wenn der staatliche Paternalismus allzu sehr über die Stränge schlägt, werden die Finanzierungslasten auf nachkommende Generationen verschoben. Diese können sich nicht wehren und brauchen nicht gefragt zu werden, ob sie sich die Wohltaten auch wünschen würden. Auf diesem Weg ist die Verschuldung jedes Bundesbürgers zwischen 1950 und heute von 190 auf 1800 Euro angewachsen. Auf rund 150 Milliarden Euro summieren sich die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, die Bund, Länder und Kommunen ihren Untertanen zuteil werden lassen. Darin enthalten ist zum Beispiel die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Zugmaschinen (jährlich 90 Millionen Euro) ebenso wie der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Zahntechniker (jährlich 400 Millionen Euro).

Das viele staatliche Geld, das in die Daseinsvorsorge fließt, gleicht einem unübersichtlichen Förderzoo. Hier eine Maßnahme, dort eine Subvention. Und irgendwo dazwischen noch ein Steuerprivileg. Das setzt die Merklichkeit der Förderung herab. Zwischen Ehegattensplitting, beitragsfreier Mitversicherung, Kinderzulage für die Riesterrente und Dienstmädchenprivileg kann man rasch den Überblick verlieren. Wenn aber die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung gar nicht erst ins Bewusstsein tritt, wird der Bürger seine eigene Leistungsfähigkeit überschätzen. Weder über die Kosten (Steuern, Abgaben) noch über die Leistungen (Subventionen, Institutionen der Daseinsvorsorge) hat er einen korrekten Überblick. Der Staat verweigert ihm die Transparenz des öffentlichen Preis-Leistungsverhältnisses. Allein die demokratische Mehrheitsentscheidung genügt ihm als anmaßende Legitimation paternalistischer Bürgerbeglückung.

Politik ist die "Festlegung kollektiv als erwünscht unterstellter Zustände" (Michael Wohlgemuth). Wobei der Verlust an individueller Selbstbestimmung kaum mehr als bedeutsam in Rechnung gestellt wird. Die Bürger wehren sich nicht. Im Gegenteil. Sie bestrafen jene Politiker, die ihnen zu mehr Selbstverantwortung und Gebrauch ihrer Freiheit raten und ihnen die alle Lebenslagen absichernde Vorsorge dosiert entziehen wollen. Korruption, lange genug praktiziert, wirkt wie eine Droge. Sie macht süchtig. Ihr Entzug führt zu schweren demokratischen Störungen. Kein politischer Akteur darf dazu raten – er triebe sonst seine Partei in ihren Untergang. "Der Wohlfahrtsstaat ist den Bürgern unter die Haut gegangen, hat ihr Denken, Handeln und Fühlen geprägt. Er ist ein Seelenbildner, der sich den Menschen nach seinem Bilde erschaffen hat. Die Bürger haben längst die staatliche Sicht der Dinge übernommen. Ihre existentialistische Grammatik ist durch und durch welfaristisch geprägt", so der Kieler Philosoph Wolfgang Kersting in seinem Berliner Vortrag "Freiheit und Gesellschaft" vom Oktober 2007.

Dass es so weit kommen konnte, ist Ergebnis einer mehr als hundertjährigen Entmündigungsgeschichte. Schon in den Anfängen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung war die "kollektive Massenbestechung" (Hans Rosenberg) das mehr oder weniger offen eingestandene Ziel der neuen Wohltaten für Arbeiter und Bürger. Allenfalls auf der ideologischen Oberfläche ging es um soziale Gerechtigkeit und Absicherung gegen die Fährnisse der modernen Industriegesellschaft. Die zwischen 1883 und 1898 initiierte Sozialversicherung, gewiss der Gründungsakt des vorsorgenden Sozialstaats in Deutschland, wurde ohne Umschweife auch von seinen Erfindern als entmündigendes Verfahren zur Herstellung von Untertanenloyalität apostrophiert. Gegenüber kritischen Einwänden, dass durch die Pazifizierungspolitik seiner "Revolution von oben" der Staatseinfluss immens aufgewertet werde, gestand Bismarck ganz offen ein, man dürfe seine Sozialpolitik auch als "Staatssozialismus" charakterisieren: "Dieser Staatssozialismus paukt sich durch."[2] In vertraulicher Rede beschrieb er sein Kalkül noch genauer: "Wer eine Pension hat für sein Alter, der ist viel zufriedener und viel leichter zu behandeln, als wer darauf keine Aussicht hat."

Allenfalls verwunderlich ist, wie rasch der Widerstand gegen die sozialpolitisch erzwungene "staatsfreundliche Gesinnung" im späten 19. Jahrhundert erlosch. Die Linke ließ sich ohne großes Zögern den revolutionären Schneid abkaufen, und selbst die Liberalen stemmten sich nur kurze Zeit gegen eine Politik, die sie als Rückkehr zu einer mühsam abgebauten Staatsomnipotenz attackieren mussten. Einzig die Christen des katholischen Zentrums hielten eine gewisse Zeit die Furcht am Leben, dass eine staatliche Sozialpolitik die christliche Pflicht zur Nächstenliebe aushöhle und dem ohnehin zu mächtigen säkularisierten Staat noch mehr Eingriffsrechte verleihen werde. Doch rasch hatte auch die christlich organisierte Nächstenliebe und Diakonie begriffen, dass es besser sei, den Sozialstaat für die eigenen Interessen zu nutzen, anstatt ihn um der christlichen Freiheit willen zu bekämpfen. Denn die anschwellenden Umverteilungsströme des Sozialstaates waren bestens geeignet zur Finanzierung einer im Ausbau befindlichen karitativen Wohltäterindustrie. Gerne ließen sich auch die Christen instrumentalisieren zur Entmündigung der ihrer Hilfe bedürftigen Bürger. Aus der Armenfürsorge des Evangeliums wurde eine paritätische Wohltäterindustrie.

Selbst das konservative Bürgertum arrangierte sich gerne mit der staatlichen Bevormundung, misstrauten die Besitzenden im Grunde doch immer schon ihren Nachbarn und wähnten, diese könnten es mit der Vorsorge nicht allzu ernst nehmen und würden ihnen deshalb später auf der Tasche liegen. Der staatlich verordnete Versicherungszwang, ein gewaltiger Eingriff in die bürgerliche Freiheit, kam den Konservativen gerade recht. Die Bürger gewannen Ruhe, Sicherheit und Gleichheit. Und opferten dafür ihre Freiheit.

Im historischen Bündnis des späten 19. Jahrhunderts haben Sozialisten, Liberale, Christen und Konservative gemeinsam ihre Ängste an den Staat delegiert, den sie mit viel Geld, sozialer Zwangsgewalt und Hoheitsrechten über die menschliche Glückseligkeit auszustatten bereit waren. Bismarcks "Revolution von oben" hatte es nicht schwer sich durchzusetzen. In dem Maße, in dem die Politik den Bürgern ihre Freiheit nahm, waren diese auch gerne willig, sie herzugeben. Von Widerständen wird nicht berichtet. Das korrupte Bündnis ist allemal schnell geschlossen. Jedermann fühlt sich als "kleiner Staatsrentner" und glaubt, er sei für den Verzicht auf die Autonomie reichlich entschädigt worden.

Dabei ist die Erfindung des Wohlfahrtsstaates bei Lichte betrachtet ein ziemlicher Anachronismus. Darauf hat der Freiburger Ordoliberale Wilhelm Röpke in seinem heute vergessenen Traktat Jenseits von Angebot und Nachfrage schon 1957 hingewiesen. Sicherlich, schreibt Röpke, habe die organisierte Staatshilfe zugunsten der wirtschaftlich Schwachen ihren guten Sinn und Ursprung in einer bestimmen Periode der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, nämlich jener zwischen der alten und der heutigen hochentwickelten Industriegesellschaft. "Heute aber – und das ist das Paradoxe – wird im modernen Wohlfahrtsstaat das System der staatlich organisierten Massenfürsorge just in jenem Moment auf die Spitze getrieben, da in den wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern jene Zwischenzeit weitgehend überwunden ist und damit die Möglichkeiten der freiwilligen Selbst- und Gruppenhilfe unvergleichlich besser geworden sind."[3] Müssten also nicht eigentlich Wohlstand und Freiheit korrelieren und der demütigende Wohlfahrtsstaat im Maße anhaltenden Wachstumserfolges schrumpfen?

Anstatt aber den Staatssozialismus bald wieder sein zu lassen, ist der Sozialstaat den rückwärts gewandten Weg seines weiteren Ausbaus gegangen. Röpke nennt drei Stufen: Am Anfang stand der Gedanke der Fürsorge, die sich selbst überflüssig zu machen und so schnell wie möglich zu verschwinden hätte. Dann kam die Idee auf, dass die Staatshilfe zur Dauereinrichtung werden sollte, wenn auch eine solche, die nur in wohldefinierten Fällen wirksam werden durfte. "Schließlich wird dann in unseren Tagen das revolutionäre Prinzip herrschend, das den Staat zu einem Tag und Nacht arbeitenden Pumpwerk der Einkommen macht, mit seinen Röhren und Ventilen, seinen Saug- und Druckströmen."

Für absurd hält deshalb der ausgebaute Wohlfahrtsstaat schon den Gedanken, der beste Sozialstaat sei jener, der keine staatliche Wohlfahrt nötig habe. Dass Eigenvorsorge vor Fremdvorsorge geht, ist längst nicht mehr selbstverständlich. Könnte sonst die Empörung so heftig ausfallen darüber, dass die (ohnehin staatlich subventionierten) Riesterersparnisse auf die ebenfalls staatliche Grundsicherung angerechnet werden? Die Bürger haben sich längst an Umverteilung und Daseinsvorsorge gewöhnt. "Das aber heißt nichts anderes, als dass den Massen gutenteils das Geld aus der linken in die rechte Tasche praktiziert wird, auf dem Umwege über den Staat und mit den gewaltigen Leistungsverlusten dieses Umwegs", schreibt Röpke. Frédéric Bastiats sarkastisch-schöne Definition gilt noch immer: "Der Staat ist die große Fiktion, nach der jedermann sich bemüht, auf Kosten jedermanns zu leben."

Der Anachronismus dieser Freiheitsvergessenheit fällt bloß nicht auf, weil die Erfindung des Wohlfahrtsstaates in jedem Geschichtsunterricht als Fortschrittsgeschichte verkauft und seine entmündigende Wirkung übersehen wird. "Oder ist es etwa ein Fortschritt, wenn wir den Kreis der als wirtschaftlich unmündig zu Behandelnden immer weiter ziehen?", fragt Röpke. Tatsächlich ist es nicht selbstverständlich, aber gleichwohl mit Gründen rekonstruierbar, warum das Menschengeschlecht den Weg des Ausgangs aus seiner "selbstverschuldeten Unmündigkeit" abgebrochen hat, um sich in die abhängige Obhut staatlicher Daseinsvorsorge zu begeben. Der Sozialstaat ist ein Staat der Knechtschaft. Ihn aber vor dem Hintergrund der europäischen Aufklärung als obrigkeitshörigen Rückfall einer einmal begonnenen Autonomiegeschichte zu interpretieren, steht bis heute unter extremem politischen Unkorrektheitsverdacht.

In Vergessenheit geraten ist dabei, dass nicht nur die Engländer und Schotten, sondern auch die Deutschen über eine liberale Tradition verfügen, die im Namen der individuellen Freiheit und gesellschaftlichen Gesittung hochgradig skeptisch gegenüber dem fürsorgenden Staat ist und dessen Anspruch auf die Beförderung der menschlichen Glückseligkeit als Demütigung vehement zurückweist. "Eine Regierung, die auf dem Prinzip des Wohlwollens gegen das Volk als eines Vaters gegen seine Kinder errichtet wäre, d. i. eine väterliche Regierung (imperium paternale)", schreibt Immanuel Kant in Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, "wo also die Untertanen als unmündige Kinder, die nicht unterscheiden können, was ihnen wahrhaftig nützlich oder schädlich ist, sich bloß passiv zu verhalten genötigt sind, um, wie sie glücklich sein sollen, bloß von dem Urteile des Staatsoberhaupts und, dass dieser es auch wolle, bloß von seiner Gütigkeit zu erwarten: ist der größte denkbare Despotismus".

Der paternalistische Wohlfahrtsstaat wird despotisch, was sich der Bürger, geht es nach Kant, nicht gefallen lassen darf: "Der Souverän will das Volk nach seinen Begriffen glücklich machen, und wird Despot; das Volk will sich den allgemeinen menschlichen Anspruch auf eigene Glückseligkeit nicht nehmen lassen, und wird Rebell." Es ist bekanntlich nicht nach Kant gegangen. Das Volk ist dem süßen Gift der Daseinsvorsorge erlegen und hat die Rebellion verschlafen.

Kant steht mit seiner Kritik am Glückseligkeit herstellenden Staat im 18. Jahrhundert längst nicht allein. "Beim Himmel! der weiß nicht, was er sündigt, der den Staat zur Sittenschule machen will", tobt Hölderlins Hyperion: "Immerhin hat das den Staat zur Hölle gemacht, dass ihn der Mensch zu seinem Himmel machen wollte." Die Sorge für das Wohlergehen der Menschen, welch bester Absicht auch immer sie entspringt, geht den Staat nichts an. Sicherheit ist die Bedingung der Möglichkeit des Freiheitsvollzugs, staatlicher Glücks- und Wohlstandsauftrag hingegen müsste die Freiheit einschränken. Keiner hat das so klar formuliert wie Wilhelm von Humboldt in seiner Frühschrift Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen (1792): "der Staat enthalte sich aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger und gehe keinen Schritt weiter, als zu ihrer Sicherstellung gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist". Während nämlich Sicherheit nötig ist, damit die Bürger in Freiheit ihre Zwecke verfolgen, Verträge abschließen und Eigentum bilden können, käme die Wohlstandswahrung unweigerlich in Konflikt mit der menschlichen Freiheit, zu deren Lasten sie ginge: Alle Gesetze und Ermunterungen zum Behufe des Wohlstandes müssten die Freiheit beschränken.

Vor dem sezierenden Blick Humboldts verfällt alle staatliche Familien-, Bildungs- oder Religionspolitik. Mit seinem Plädoyer für einen Minimalstaat müsste Humboldt sich heute von Ursula von der Leyen als Verfassungsfeind kriminalisieren lassen, und selbst in der FDP würde er sich ein Ausschlussverfahren wegen libertärer Umtriebe einhandeln. In Ehe und Familie, meint der preußische Aufklärer nämlich, solle der Gesetzgeber tunlichst sich nicht einmischen, sondern diese der bloßen Neigung der Geschlechter überlassen. Das sei schon aus begrifflichen Gründen nötig, müsse doch ein Gesetz immer befehlen, somit Zwang ausüben, was der freien Neigung der Liebe per se schon widerspricht. "Daher dünkt mich, sollte der Staat nicht nur die Bande freier und weiter machen, sondern... überhaupt von der Ehe seine ganze Wirksamkeit entfernen und dieselbe vielmehr der freien Willkür der Individuen und der von ihnen errichteten mannigfaltigen Verträge... gänzlich überlassen." Wo es um Liebe (Ehe, Kinder, Erziehung) geht, Verhältnisse der Neigung also, muss der Staat, der nur den Zwang des Gesetzes kennt, stören.

Ähnlich problematisch wie eine staatliche Familienpolitik findet Humboldt deshalb auch die Idee eines öffentlichen Bildungswesens und damit auch den staatlichen Schulzwang. "Überhaupt soll die Erziehung nur, ohne Rücksicht auf bestimmte, den Menschen zu erteilende bürgerliche Formen, Menschen bilden; so bedarf es des Staats nicht." Homeschooling ist bekanntlich heute in Deutschland verboten und wird polizeilich unterbunden. Humboldt hingegen benutzt den Korrumpierbarkeitsverdacht gegen die Schulpflicht: Die Staatsschule führe dazu, dass die Eltern die Verantwortung für die Aufzucht der Kinder an den Staat delegieren, wofür diese einen hohen Preis zahlen: Statt zu freien und gebildeten (im wörtlichen Sinne) Menschen werden sie zu Staatsbürgern, zu Untertanen also, gemacht. Der Bürger ist ein Mensch, der seine Freiheit dem Staat geopfert hat, somit einer, der sich anpasst.

Humboldt fürchtet zutreffend, dass der Mensch nur allzu gerne zu solcher Anpassung bereit ist: "Er glaubt sich der Sorge überhoben, die er in fremden Händen sieht, und genug zu tun, wenn er ihre Leitung erwartet und ihr folgt." Aus freien Bürgern werden Leistungsempfänger. Das ist eine hellsichtige Vorwegnahme der heutigen Hartz-IV-Welt. Ein Staat, der sich anheischig macht, das Glück seiner Bürger, sei es direkt oder indirekt, zu beeinflussen, wird rasch totalitär. Ein Staat, der seine Bürger in vermeintlich guter Absicht lenken will (und sie dabei freilich gerne mit allerlei Strafsteuern abzockt), überschreitet seine Kompetenz und unterdrückt die Freiheit.

Die amerikanische Verfassung garantiert aus gutem Grund das "Streben nach Glück". Sie erklärt sich aber nicht zuständig für das Glück der danach Strebenden. Streben nach Glück ist nichts anderes als die Garantie der Freiheitsrechte: Es geht um die Bedingung der Möglichkeit, dass Bürger ihre eigenen Ziele zu ihrem Glück verfolgen können. "The pursuit of happiness", durch die Verfassung garantiert, ist das Gegenteil staatlich garantierten Glücks.

"Das 20. Jahrhundert wird das Jahrhundert des Staates sein", prophezeite Benito Mussolini im Jahr 1932. Alles spricht dafür, dass sich daran im 21. Jahrhundert nichts ändern wird. Anstatt den Einfluss des Leviathans zu begrenzen, sind allenthalben, so Wilhelm Röpke, der "Krebsfraß des Staates und die Konzentration seiner Macht" zu beobachten, "sichtbar im Übergewicht seines Haushaltes, die Freiheit und Ordnung der Gesellschaft und Wirtschaft bedrohen". Jegliche Kritik daran wird als unsozial geächtet, heute mehr als noch vor fünf Jahren. Wer im Namen der Freiheit die korrumpierende Funktion des Wohlfahrtsstaates beklagt, wird im Namen der Moral an den Rand der Gesellschaft verbannt. Das Pathos der Aufklärung wird als Stimme der Reaktion geächtet.

Die Grenzziehung staatlicher Wirksamkeit stellt für die Menschen heute eine Zumutung dar. Sie verlangt den Abschied von der "obrigkeitsethischen Anhänglichkeit" (Wolfgang Kersting), die den Sozialstaat als etwas Gutes betrachtet und ihm jene Weisheit und Allzuständigkeit andichtet, die Kinder bei ihren Eltern vermuten. Die Zumutung der Freiheit setzt die Menschen dagegen einem wettbewerblichen Entdeckungsprozess aus, der sich gerade durch seine Nichtplanbarkeit jeglicher Vorausschau entzieht. Das ist ungemütlich. Die Offenheit der Kontingenz und das Risiko zu scheitern sind in einer solchen Welt zweifellos groß. Doch die positive Kehrseite ist längst nicht nur das Risikoversprechen des Freiheitsgewinns, sondern, quasi im Befreiungsakt mitgegeben, der erfahrbare Stolz, den ein Leben ohne anmaßende staatliche Demütigung bedeuten kann. Mit ihrem Leben und mit ihrem Geld können die Bürger Besseres tun, als sich dem Fürsorgestaat zu unterwerfen.


 

  • [1] Ernst Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft. München: Beck 1971; vgl. auch Berthold Vogel, Die Staatsbedürftigkeit der Gesellschaft. Hamburg: Hamburger Edition 2007.
  • [2] Zitiert nach Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band. München: Beck 1995; vgl. dazu insgesamt das Kapitel Wehlers über Bismarcks Sozialpolitik.
  • [3] Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage. Bern: Haupt 1979.


Published 2008-03-06


Original in German
First published in Merkur Nr. 706, März 2008

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