Zivilgesellschaft und staatliches Gewaltmonopol
Zur Verschränkung von Gewalt und Zivilität
Es ist in der Debatte über Zivilgesellschaften seit langem üblich, darauf hinzuweisen, daß "Gewalt" ein Gegenbegriff zu Zivilität ist, daß sich
also die Zivilgesellschaft gerade über die Nichtexistenz von Gewalt oder
zumindest über den ständigen und weitgehend erfolgreichen Versuch
ihrer Einhegung definiert. Insofern ist es nur folgerichtig, wenn bei der
Aufzählung der Voraussetzungen einer gewaltfreien Zivilgesellschaft an
erster Stelle stets auch die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols
genannt wird: Zivilgesellschaft ist zwar als ein "gesellschaftlicher Raum"
zu begreifen im Sinne einer "plurale(n) Gesamtheit der öffentlichen Assoziationen, Vereinigungen und Zusammenkünfte [...], die auf dem freiwilligen Zusammenhandeln der Bürger und Bürgerinnen beruhen";[1] insofern ist sie nicht nur ein markt-, sondern insbesondere ein staatsferner Raum. Aber - so das nachvollziehbare Argument - ohne Staat beziehungsweise Nationalstaat und das entsprechende Gewaltmonopol ist Zivilgesellschaft gar nicht zu denken, weil ohne ein solches Monopol eine Stabilisierung innergesellschaftlicher Verhältnisse und damit ein friedliches Miteinander der Bürger und ihre Selbstorganisation nicht möglich wären.[2]
Die schon seit der friedenspolitischen Diskussion der Aufklärungszeit immer wieder betonte Nebenfolge dieser innerstaatlichen Befriedung - nämlich die Tatsache, daß es offensichtlich innenpolitisch befriedeten Gemeinwesen um so leichter fällt, die Gewalt in Form von Kriegen "nach außen" zu tragen - wird demgegenüber hingenommen, weil die Regulierung eines anarchischen Staatensystems prinzipiell zumindest möglich zu sein scheint: Immerhin hat das Westfälische Staatensystem über lange Phasen der Geschichte trotz aller Kriege und imperialen Versuchungen im wesentlichen funktioniert. Es scheint die politische Phantasie aber vielfach zu überfordern - und dies gilt gerade in Zeiten von Terrorismus und so genannten failed states -, sich Ordnungen vorzustellen, in denen nicht-staatliche Akteure auf Dauer friedlich interagieren, ohne daß die Ausübung von Gewalt von einer zentralen Stelle aus - vom Staat nämlich - monopolisiert oder zumindest kontrolliert wird.
Das staatliche Gewaltmonopol scheint also gewissermaßen eine unhintergehbare Voraussetzung einer jeden Theorie der Zivilgesellschaft
zu sein, selbst wenn man damit die Existenz eines potentiell gewaltanfälligen oder -fördernden Staatensystems in Kauf nehmen muß. Freilich ist die eigentümliche Verschränkung von Gewalt und Zivilität in den Debatten um die Zivilgesellschaft noch ein zu wenig reflektierter Zusammenhang,[3] zumal selbstverständlich auch die (innergesellschaftliche) Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols ein alles andere als gewaltloser Prozeß war. Eine bloße Entgegensetzung von Gewalt und Zivilität jedenfalls dient nicht dazu, die Voraussetzungen zivilgesellschaftlicher Strukturen aufzuhellen. Man wird deshalb nicht umhin können, Max Webers Verweis auf das legitime Gewaltmonopol als Konstitutionsmerkmal moderner Staatlichkeit nochmals näher zubeleuchten. Dies ist auch notwendig, weil sich schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts an Webers insistierende Rede von jenem Gewaltmonopol theoretisch durchaus bedeutsame, gerade für eine Theorie der Zivilgesellschaft relevante Fragen anschlossen, darunter solche, die von Weber - obwohl dies vielleicht möglich gewesen wäre - nie detailliert beantwortet worden sind,[4] und solche, die erst lange nach Webers Epoche angesichts veränderter Weltlagen wirklich ernsthaft diskutiert werden mußten:
Die Rede von dem "staatlichen Gewaltmonopol" ist erstens insofern unscharf, als dieses in unterschiedlichen historischen und geographischen Kontexten recht unterschiedlich institutionalisiert worden ist. Von welchem Gewaltmonopol ist also die Rede beziehungsweise welcher Staatstypus steht im Hintergrund, wenn man die Existenz des staatlichen Gewaltmonopols zu den Voraussetzungen einer intakten Zivilgesellschafterklärt? Anders formuliert: Bedarf die Zivilgesellschaft einerganz spezifischen Staatsform, um auch tatsächlich den friedlichen Umgang der Bürger untereinander sicherstellen zu können? Noch konkreter: Wie gewaltlos muß eine Zivilgesellschaft sein, um überhaupt funktionieren zu können? Weber hatte seine Staatsdefinition, auch seine Bemerkungen zum Gewaltmonopol, sehr stark aus den Konturen historischer Entwicklungen in Mitteleuropa abgeleitet. Seine Formulierungen sind als idealtypische zu begreifen, das heißt, die von ihm getroffenen Aussagen zur Staatsbildung sind verdichtete Beschreibungen von Prozessen, die in dieser Weise selbst in Europa nie ganz exakt zu finden waren und zudem immer unwahrscheinlicher wurden und werden, je weiter man sich aus dem mitteleuropäischen Kontext entfernt. Dieser Befund hat natürlich Folgen für den Begriff der Zivilgesellschaft, insofern - unterstellt man einen Zusammenhang von Gewaltmonopol und gewaltloser Zivilgesellschaft - dann auch zu erwarten ist, daß das Ausmaß der Gewalt in Zivilgesellschaften ganz generell stark variiert. Derartige Varianzen sollten zumindest in systematischer Hinsicht ein deutliches Warnsignal dafür sein, Gewalt und Zivilgesellschaft als zwei absolut polare Begriffe zu deuten, ein Argument, das auch bei der nächsten Frage zentral sein wird.
Zweitens hat die Rede vom Gewaltmonopol als Voraussetzung einer
funktionierenden - das heißt einer relativ gewaltlosen Zivilgesellschaft - zwar nicht notwendig, aber eben doch auch häufig die nachteilige Konsequenz, den historischen oder soziologischen Blick nur allzu schnell nach innen zu richten. Es geht dann nur mehr um die Gewaltlosigkeit in einer Gesellschaft. Demgegenüber wird - wie schon angedeutet - die zwischenstaatliche Gewalt ausgeblendet, obwohl seit der Frühen Neuzeit die Genese zivilgesellschaftlicher Strukturen in Europa historisch eng mit zwischenstaatlicher Gewaltanwendung verbunden war und zudem spätestens seit dem 19. Jahrhundert im Falle von Kriegen die jeweilig beteiligten Zivilgesellschaften an den Konflikten zumeist höchst aktiv partizipierten. Um nur ein Beispiel für den ersten Aspekt anzuführen: Die Entstehung von Assoziationen, Vereinen und Verbänden, von Phänomenen also, deren Existenz eine lebendige Zivilgesellschaft ausmacht, war nicht selten eine Reaktion auf den Druck des Staates, der - in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt - zur Mobilisierung von Ressourcen immer stärkere Forderungen an seine Bürger richtete, die vom Wehrdienst bis hin zur Steuerpflicht reichten.[5] Der Krieg ist von der Entstehung zivilgesellschaftlicher Strukturen also nicht scharf zu trennen. Deshalb sollte man sich bei der Thematisierung des Gewaltmonopols und einer vom Gewaltmonopol beschützten Zivilgesellschaft vor den in der Soziologie lange Zeit so beliebten "Ein-Gesellschafts-Modellen"[6] hüten, also vor der isolierenden Analyse von Einzelgesellschaften.[7] Verweigert man sich einer derart begrenzten und begrenzenden Betrachtungsweise und konzentriert sich statt dessen stärker auf die historische Genese von Zivilgesellschaften und deren Verwobenheit in kriegerische Auseinandersetzungen, werden Zweifel wach, ob Gewalt und Zivilität sich wechselseitig so stark negieren, wie dies häufig in den Debatten um die Zivilgesellschaft unterstellt wird.
Wenn Zivilgesellschaft drittens auch ein normatives Konzept sein soll (und so wird es häufig verwendet), wenn man sich im Unterschied zu dem dieser Frage gegenüber indifferenten Max Weber also eine lebendige Zivilgesellschaft wünscht, aber gleichzeitig eine solche Zivilgesellschaft ein intaktes staatliches Gewaltmonopol voraussetzt, wird man sehr schnell in derzeitige Globalisierungsdebatten verstrickt: Wie ist es um die Zukunft der Zivilgesellschaft bestellt, wenn gleichzeitig der das legitime Gewaltmonopol garantierende Staat oder Nationalstaat angeblich wiederum durch ebenjene Globalisierungstendenzen zunehmend an Stabilität, Macht und Autorität verliert? Glaubt man nicht allzu optimistisch an das Entstehen einer globalen Zivilgesellschaft (was immer auch das sein soll), eröffnet sich zumindest die Frage, ob jetzt und in der Zukunft - und damit im Unterschied zur Vergangenheit - die Dialektik von Gewalt und Zivilität eine andere sein wird? Ob sich zivilgesellschaftliche Strukturen jenseits bisheriger staatlicher Konstellationen überhaupt verwirklichen lassen?
Der Zusammenhang zwischen Zivilgesellschaft, Gewalt und staatlichem Gewaltmonopol ist also keineswegs geklärt, vielmehr wird sich zeigen, daß das Verhältnis zwischen diesen drei hier genannten Aspekten ein höchst komplexes ist. Vor allem wird deutlich, daß Gewalt und Zivilität nicht einfach Gegenbegriffe sind, sondern daß Zivilität historisch gesehen eher das (oft auch kontingente) Ergebnis von immenser vergangener Gewaltanwendung war - eine Einsicht, die im Hinblick auf die zukünftige Stabilisierung noch nicht befriedeter Weltregionen schwierige Entscheidungen erwarten läßt.
1. Die Spezifik der gewaltsamen Institutionalisierung des staatlichen Gewaltmonopols
Die Herausbildung des staatlichen Gewaltmonopols in West- und Mitteleuropa ist hinreichend untersucht, auch wenn selbstverständlich unterschiedliche Interpretationen zu einzelnen Aspekten dieses durchaus diskontinuierlich verlaufenen Prozesses vorliegen.[8] Mit wenigen Worten und damit grob vereinfachend darf man jedenfalls behaupten, daß sich seit dem Mittelalter nicht zuletzt auf der Basis kriegerischer Dynamiken eine Art Ausscheidungsrennen zwischen höchst differenten Herrschaftseinheiten entwickelt hatte, das spätestens in der Epoche des Absolutismus zu einer deutlich verringerten Zahl dieser selbständigen Einheiten und zu einer Art Monopolstellung des Territorialstaates als einer spezifischen, durchaus auch rechtlich eingehegten Herrschaftsform führte.[9] Mit der diesen Konzentrations- und Zentralisierungsprozeß begleitenden Entmachtung von adeligen oder anderen selbständigen Herrschaftsträgern, also mit deren "Verstaatlichung", waren die Voraussetzungen für den Aufbau eines relativ stabilen staatlichen Gewaltmonopols gegeben, auch wenn dessen effektive Durchsetzung bis ins späte 19. Jahrhundert dauern sollte, was etwa der staatlicherseits geführte Kampf gegen das Duell zeigt.[10] Nun war diese Etablierung des staatlichen Gewaltmonopols, die unangefochtene und im Prinzip unanfechtbare Stellung des Territorialstaates und seines ausschließlichen Rechtes der Gewaltausübung, in Mittel- und Westeuropa zwar nicht notwendig, wohl aber eben auch nicht ganz zufällig begleitet von einem säkularen Rückgang innergesellschaftlicher Gewalt, der - beginnend in der Frühen Neuzeit - bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts anhielt und sich an den Zahlen zu Mord und Totschlag relativ sicher ablesen läßt.[11] In den meisten west- und mitteleuropäischen Gesellschaften ist dieser Trend - soweit es die Datenlage dokumentiert - nicht nur auf dem platten Lande, sondern sogar stärker noch in den Städten zu beobachten, trotz der gleichzeitig stattfindenden Kommerzialisierung oder Industrialisierung, die in der sozial- wie populärwissenschaftlichen Literatur nicht selten als Auslösefaktoren von Gewaltdynamiken identifiziert werden. Die Entwicklung zentralstaatlicher Strukturen war also begleitet von sich immer stärker verbreitenden Lebensverhältnissen, in denen sich lebendige zivilgesellschaftliche Strukturen mit ihrem Geflecht von Assoziationen, Vereinen, Parteien und anderen Organisationen auch deshalb dauerhaft etablieren konnten, weil die Bedrohung durch interpersonale Gewalt abnahm und ein vertrauensvoller Umgang der Bürger untereinander zumindest möglich wurde. Ob sich diese Strukturen tatsächlich dann auch einstellten, hing freilich ganz entscheidend von anderen Faktoren ab - politischen und wirtschaftlichen vor allem. An dieser Stelle ist selbstverständlich sofort anzumerken, daßdieser säkulare Rückgang interpersonaler individueller Gewalt keinesfalls ein linearer Prozeß gewesen ist. Es gab immer wieder historische Phasen, in denen die Gewalt zunahm, etwa dann, wenn wirtschaftliche Krisen oder Kriege soziale Verwerfungen hervorriefen. Anzufügen ist auch, daß zwar die Gewalt der Bürger untereinander abnahm, keinesfalls aber die von staatlicher Seite ausgeübte Gewalt gegen andere Staaten und gerade auch gegenüber den "eigenen" Bürgern,wie etwa die Geschichte der Weltkriege und Genozide im 20. Jahrhundert deutlich macht. Die ambivalenten Wirkungen des Staates dürfen also insgesamt nicht aus dem Blick verloren werden, hatte Thomas Hobbes sein Staatsmodell doch nicht zufällig auf den Namen eines mythologischen Ungeheuers getauft.[12]Die folgenden Ausführungen sind somit selbstverständlich nicht im Sinne einer Apologie des Staates zu verstehen. Aber der Zusammenhang zwischen den beschriebenen staatlichen Zentralisierungsprozessen einerseits und dem (innergesellschaftlichen interpersonalen) Gewaltrückgang andererseits ist offenkundig: Er ist allerdings auch nur sehr vorsichtig zu formulieren (deswegen die obige Rede von "begleitet", nicht: "verursacht"), weil man von der Existenz fester territorialstaatlicher Strukturen nur bedingt auf das in der Zivilgesellschaft vorhandene Gewaltniveau schließen kann. Die Entmachtung von selbständigen Herrschaftsträgern mag zwar den Ausbruch von offen gewaltsamen politischen und sozialen Konflikten zwischen Eliten und ihren Gefolgschaften unmöglich machen, bietet aber an sich noch keine Gewähr dafür, daß das Alltagsverhalten der Menschen untereinander in weitgehend gewaltlosen Bahnen verläuft. Deshalb hat etwa Dieter Senghaas[13] zu Recht immer wieder darauf hingewiesen, daß ein bestehendes Gewaltmonopol allein noch kein niedriges innergesellschaftliches Gewaltniveau garantiert. Vielmehr muß dafür mindestens auch die Bereitschaft der Gesellschaftsmitglieder existieren, eventuelle Konflikte mit anderen als gewaltsamen Mitteln auszutragen - ein Aspekt, der zumeist in Anlehnung an Norbert Elias mit dem Begriff der Affektkontrolle umschrieben wird. Diese Affektkontrolle mittels Sozialdisziplinierung - von Elias[14] in der Tendenz richtig, wohl aber auch nur sehr einseitig beschrieben - wurde in der west- und mitteleuropäischen Geschichte in verschiedenen Epochen mit durchaus unterschiedlichen Mitteln erzielt, wobei die Frage, ob dieses Resultat intendiert worden war oder nicht, hier vernachlässigt werden kann. Jedenfalls ist dabei das Zeitalter der Glaubenskriege ebenso wichtig gewesen wie das 19. Jahrhundert, also jenes zweite konfessionelle Zeitalter, wie es gelegentlich apostrophiert wurde, das mit der allgemeinen Steuerpflicht, der allgemeinen Schulpflicht und der allgemeinen Wehrpflicht vor allem die ohnehin gewaltanfällige männliche Bevölkerung einer massiven und vor allem neuartigen Disziplinierung unterwarf, die zudem durch ähnlich gelagerte Mechanismen in den industriellen Produktionsstätten verstärkt wurde.[15] Das Ergebnis des Zusammenwirkens solcher Institutionen war dann ein im Vergleich zu früheren Epochen relativ friedliches Miteinander der Menschen, eine Dämpfung oder Sublimierung von Aggressionen in einem lange Zeit ungekannten Ausmaß. Verwendet man dieses Argument der Affektkontrolle zur Erklärung des säkularen Gewaltrückgangs, so ist freilich nicht zu übersehen, daß die in diesen Erklärungskontext einzubeziehenden Institutionen, welche ganz offensichtlich die Affekte beeinflußten, nicht selten wiederum staatliche Institutionen gewesen sind.
Unabhängig davon, ob man bei der Erklärung des säkularen Gewaltrückgangs eher auf die staatlichen Zentralisierungsprozesse oder auf die Mechanismen der Affektkontrolle oder - was wesentlich sinnvoller wäre - auf beide Aspekte abhebt, wird man nicht umhinkönnen, staatliche oder vom Staat geschaffene Ordnungen zwar nicht als einzige, so doch als zentrale Elemente in einer diesbezüglichen kausal argumentierenden Skizze zu identifizieren. Mit Blick auf das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft und im Bewußtsein, daß bei der Verwendung des Zivilgesellschaftskonzepts selbstverständlich keine allzu scharfe Trennlinie zur staatlichen Sphäre gezogen werden sollte,[16] läßt sich dies Zwischenresultat auch so akzentuieren: Beim Prozeß der innerzivilgesellschaftlichen Einhegung der Gewalt ist diese Zivilgesellschaft eher das Objekt staatlichen Handelns gewesen. Alle hier natürlich nur kursorisch dargestellten, historischen oder makrosoziologischen Argumente, die für sich mit einer gewissen Plausibilität beanspruchen können, den säkularen Gewaltrückgang zu erklären, stellen sich in der Regel nicht die Frage, wie und ob überhaupt spezifische Strukturen der Zivilgesellschaft selber zu einer Reduktion des Gewaltniveaus geführt haben. Allenfalls ist zu konstatieren, daß in diesen Ansätzen und Argumenten die Zivilgesellschaft - jene Sphäre der Selbstorganisation jenseits von Markt, Staat und Privatleben - eine indirekte Rolle spielt, nämlich im Rahmen der aus der Zivilgesellschaft heraus erhobenen Forderungen an den Staat, der daraufhin mit seinen sozialdisziplinierenden Maßnahmen durchaus nicht immer im Interesse der Mitglieder der Zivilgesellschaft initiativ wurde. So zielten Forderungen nach gesellschaftlicher und politischer Teilhabe nur selten darauf ab, Gewalt in der Zivilgesellschaft zu reduzieren. Aber die staatlichen Antworten auf diese Forderungen beispielsweise in Form der Errichtung schulischer oder sozialstaatlicher Institutionen entfalteten disziplinierende Wirkungen und führten schließlich indirekt doch dazu, daß sich Konflikte in der Gesellschaft zunehmend in friedlichen Bahnen bewegten. Somit wird man bei der Frage nach der Befriedung innergesellschaftlicher Verhältnisse letztlich häufig auf den Staat verwiesen, der für die Gewaltreduktion ganz offensichtlich entscheidend war.
Damit soll keineswegs behauptet werden, die Zivilgesellschaft selber habe zur Gewaltreduktion nichts beigetragen. Nur ist es meines Erachtens jedenfalls bisher nicht überzeugend gelungen, besagten Trend zur Gewaltreduktion mit ebendiesen Strukturen der Zivilgesellschaft in einen engen Zusammenhang zu bringen, der also die quasi-definitorischen Bestandteile der Zivilgesellschaftlichkeit in den Mittelpunkt rückt und deren mögliche pazifizierende Auswirkungen ohne wesentlichen Rückgriff auf staatliche Strukturen thematisiert.
Das Argument läßt sich im Rahmen einer kurzen Diskussion der Ausführungen von Senghaas zu dem von ihm so genannten "zivilisatorischen Hexagon" verdeutlichen. Dieses Modell, das durch insgesamt sechs miteinander verschränkte Merkmale einer friedlichen nationalen wie internationalen politischen Gemeinschaft charakterisiert ist, benennt als Voraussetzungen einer funktionierenden und damit relativ gewaltfernen Zivilgesellschaftlichkeit neben den von mir bisher reflektierten Merkmalen eines effizienten staatlichen Gewaltmonopols und der Affektkontrolle der Gesellschaftsmitglieder unter anderem noch Rechtsstaatlichkeit, demokratische Teilhabe, Verteilungsgerechtigkeit und eine konstruktive politische Konfliktkultur.[17] Daß solche Gegebenheiten wichtig für ein friedliches Zusammenleben sind, dürfte niemand bestreiten. Weil sie aber Voraussetzungen von Zivilgesellschaftlichkeit darstellen, kann man nicht einfach annehmen, sie selbst seien auch durch die Zivilgesellschaft generiert. Um es vereinfachend zu formulieren: Ein lebendiges Assoziationswesen als Hauptelement jener Sphäre zwischen Staat, Markt und Privatleben schafft nicht automatisch demokratische, rechtsstaatliche oder sozialstaatliche Bedingungen, obwohl es auf deren Existenz möglicherweise langfristig angewiesen ist. Einfach das Gegenteil zu unterstellen, käme dem Einschwenken auf eine doch ziemlich krude funktionalistische Position gleich. Die Diskussion um Robert Putnams Thesen zum "Sozialkapital" hat aber gerade gezeigt, daß man sich vor einer solchen Argumentation hüten sollte.[18] Denn nicht die Zivilgesellschaft an sich ist es, durch die verständlich wird, warum Demokratisierungstendenzen vorangetrieben werden oder eben auch scheitern. Allenfalls läßt sich sagen, daß es bestimmte Machtverhältnisse in der Zivilgesellschaft sind, die in bezug auf Demokratisierung günstige oder ungünstige Konstellationen darstellen. Demokratisierungsprozesse - so das hier aus meiner Sicht überzeugend vorgetragene Argument -[19] sind stets auch Machtprozesse. Also hängt es fast immer von kontingenten Konfigurationen ab, ob sich aus einem lebendigen Assoziationswesen erfolgreiche Kämpfe um bürgerliche, politische oder soziale Rechte entwickeln. Wichtige Bedingungen für eine weitgehend gewaltfreie Zivilgesellschaft wie beispielsweise Rechtsstaatlichkeit und Demokratie mögen damit zwar aus der Zivilgesellschaft heraus erkämpft und so im Staat verankert worden sein. Gleichwohl bleibt fraglich, ob man zur Erklärung dieser Demokratisierungserfolge nicht besser auf Konfliktkonstellationen zwischen staatlichen Akteuren einerseits und nichtstaatlichen Eliten sowie gesellschaftlichen Klassen andererseits zurückgreift anstatt auf ein wie auch immer verfeinertes Konzept der "Zivilgesellschaft", der "politischen Kultur" oder des "Sozialkapitals".[20] Nur damit kann die Neigung vermieden werden, bereits in derartige Konzepte unterzubringen, was eigentlich mit ihnen zu explizieren wäre: Eine schon immer demokratisch strukturierte, gewaltarme und tolerante Zivilgesellschaft "erklärt" nur allzu oft eine demokratische staatliche Verfassung, wobei unklar bleibt, warum die Zivilgesellschaft selbst denn so demokratisch, gewaltarm und tolerant war. Die Tautologie ist mit Händen zu greifen.
Kurz gefaßt ergibt sich aus den bisherigen Überlegungen, daß es zur Aufhellung der Bedingungen von Zivilität und zur Erklärung einer relativ gewaltarmen Zivilgesellschaft durchaus ratsam ist, sich zunächst und vielleicht sogar in erster Linie Staatsbildungsprozesse und deren spezifische Formen anzusehen. Dies läßt sich gerade durch den europäisch-amerikanischen Vergleich plausibilisieren.
Staatsbildung erfolgte in Nord- wie Südamerika unter zum Teil völlig anderen Vorzeichen, das heißt das Verhältnis Staat - Zivilgesellschaft unterschied sich erheblich, was Folgen für die Gewalt in den dortigen Zivilgesellschaften hatte. Auch hier ist es - um die These vorwegzunehmen- kaum hilfreich, zuallererst auf die Selbstorganisationsfähigkeit der Gesellschaft und ihre damit einhergehenden Strukturen hinzuweisen, wenn man sich für Fragen der Gewalt in der Zivilgesellschaft interessiert.
So hat Peter Waldmann[21] mit Blick auf Lateinamerika in verschiedenen Veröffentlichungen stets darauf aufmerksam gemacht, daß dort zwar das europäische Staatsmodell imitiert wurde, die in Europa mit dem Staatsbildungsprozeß einhergehenden Begleiterscheinungen allerdings ausblieben. Sein Argument ist implizit eines der Pfadabhängigkeit und lautet grob formuliert: Das wenig erfolgreich umgesetzte Gewaltmonopol und das Ausbleiben der Sozialdisziplinierung ist der Tatsache geschuldet, daß die Länder Südamerikas genau zu dem Zeitpunkt unabhängig und souverän wurden, als sich der "von den europäischen Staaten ausgehende Zentralisierungs- und Disziplinierungsschub"[22] dort bemerkbar zu machen begann, ein Schub, den Lateinamerika in vollem Ausmaß also gar nicht mehr mitbekam. Die Regionen Lateinamerikas wurden dann zu Beginn des 19. Jahrhunderts sogar quasi durch die Krise des spanischen Staates in die Unabhängigkeit gestoßen, weshalb eher von einem sich plötzlich herausbildenden Machtvakuum die Rede sein müßte als von einer wirklich entschlossenen Unabhängigkeitsbewegung - im Unterschied etwa zu den englischen Kolonien in Nordamerika.[23] Die Folge davon war, daß - zumal die freiheitlich-republikanischen Wurzeln der Staatsgründung prägend blieben und im Unterschied zu Europa außenpolitische Konflikte weitgehend fehlten - elementare Formen der auch später in Europa beobachtbaren Zentralisierung und zumeist staatlich induzierten Disziplinierung ausblieben. Waldmanns Verweis auf die mangelnden außenpolitischen Konflikte ist sicherlich etwas zu stark vereinfacht und deshalb zu relativieren. Wie Miguel Angel Centeno gezeigt hat, waren Kriege in der Frühphase der lateinamerikanischen Geschichte sogar relativ häufig, wobei freilich die Form der Kriegsführung in Lateinamerika eine ganz andere als in Europa war - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Centeno betont deshalb den Unterschied zwischen totalen und begrenzten Kriegen: Die in Europa oft mit vollem Einsatz ausgefochtenen Kriege führten a) vergrößerte Staatskapazitäten durch eine rücksichtlose Extraktion von Ressourcen aus der Zivilbevölkerung, b) eine Zentralisierung von politischer Macht und eine Schwächung regionaler Identitäten, c) eine stärkere emotionale Bindung der Bevölkerung an staatliche Institutionen und schließlich d) eine Transformation von herrschaftsunterworfenen Subjekten in Bürger herbei.[24] Die im lateinamerikanischen Kontext während des 19. Jahrhunderts ausgetragenen Kriege seien dagegen eher begrenzte Konflikte gewesen, so brutal sie auch geführt worden sind. Die Folge davon ist eine wesentlich weniger stringente Mobilisierung von Ressourcen gewesen, weshalb es insgesamt nicht zu einem Neuaufbau starker staatlicher Strukturen kam und die Bindung der Bürger an den Staat anders, nämlich schwächer ausfiel als in Europa. So paradox es klingt: Die Unabhängigkeitskriege beseitigten die koloniale Ordnungnicht, sie schwächten sie nur: "The armed effort was small enough so as to not require the militarization of society throughout the continent."[25] Die Konsequenz daraus war dann - und hier ist Waldmann wieder voll zuzustimmen -, daß der Staat in Lateinamerika weder eine uneingeschränkte Steuerhoheit erlangte noch das Gewaltmonopol auch nur annähernd durchzusetzen vermochte. Die Legitimität der Zentralgewalt fand sich stets - von welchen Gruppen auch immer - massiv in Frage gestellt, und zwar durchaus mit Waffengewalt.[26] Die Zivilgesellschaft in Lateinamerika blieb als Resultat dieser Entwicklung enorm gewaltbehaftet, was nicht nur die Auseinandersetzung zwischen organisierten politischen und sozialen Gruppen betraf, sondern ebenso das Alltagsverhalten der Menschen. Wenn das vergleichsweise hohe Gewaltniveau in Lateinamerika erklärt werden soll, ist also nicht zuallererst auf eine je unterschiedliche Selbstorganisationsfähigkeit der dortigen zivilgesellschaftlichen Akteure oder einer irgendwie von Anfang an vorhandenen Struktur der Zivilgesellschaft zu verweisen, sondern eher auf das Ausbleiben staatlicherseits vorangetriebener Zentralisierungs- und Disziplinierungsmechanismen.[27]
Der lateinamerikanische Staat bietet dem Betrachter also ein paradoxes Bild, das Waldmann mit der so merkwürdigen wie gelungenen Formulierung vom "anomischen Staat" umschrieben hat: Die revolutionäre Institutionalisierung des Staates führte zwar nicht zu einem - im europäischen Sinne - tatsächlich erfolgreich durchgesetzten staatlichen Gewaltmonopol. Dennoch haben sich die Staaten in Lateinamerika als erstaunlich stabil erwiesen. Verschiebungen von Grenzen und zwischenstaatliche Kriege waren im 20. Jahrhundert selten. Diese Tatsache verweist nochmals darauf, daß die staatlichen Strukturen außerhalb West- und Mitteleuropas eben ganz anders ausfallen, als es nach Webers idealtypischen Formulierungen zum modernen Staat und zum legitimen staatlichen Gewaltmonopol zu erwarten wäre. Gleichzeitig ist auch klar, daß diese andere, lateinamerikanische Form der Staatlichkeit im Hinblick auf die Zivilgesellschaft erhebliche Nebenfolgen zeitigt: Der "anomische Staat" hat eine Zivilgesellschaft zum Pendant, die höchst gewaltbesetzt ist. Aus sich heraus ist sie nicht oder doch nur sehr schwer in der Lage, die Bedingungen für ein vergleichsweise friedliches Zusammenleben zu schaffen, nachdem im 19. Jahrhundert der für West- und Mitteleuropa übliche Zentralisierungs- und Disziplinierungspfad nicht eingeschlagen worden war.
In den nordamerikanischen Kolonien Englands stellte sich die Situation zwar anders als in Lateinamerika dar; allerdings unterschied sie sich durchaus auch von der Konstellation in Europa - und dies nicht zuletzt wiederum im Hinblick auf den Zusammenhang von Gewalt und Zivilgesellschaft. Daß es nicht nur in den englischen Kolonien, sondern in den späteren Vereinigten Staaten von Amerika häufig der Staat beziehungsweise staatliche Instanzen waren, die mit massiver Gewalt gegen die eigenen Bürger, gegen die Zivilgesellschaft vorgingen, ist ein kaum zu bestreitendes geschichtliches Faktum. Kriminologisch gesprochen ist Vater Staat oft der Täter gewesen. Doch sollte dieser Befund nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich Gewalt durchaus auch staatsfern ereignete, also ohne staatliche Beteiligung ausgeübt wurde, was sich nicht zuletzt in der Geschichte der us-amerikanischen Zivilgesellschaft zeigt. Darauf hat Michael Mann jüngst in seinem imposanten Werk "The Dark Side of Democracy"[28] hingewiesen. Mann beschreibt in erster Linie von staatlicher Seite vorangetriebene "ethnische Säuberungen" - vom Genozid an den Hereros über die Verbrechen an den Armeniern, von der Vernichtung der europäischen Juden über die gigantischen Verbrechen Stalins bis zum Genozid in Ruanda. Er macht aber auch und genauso bestimmt darauf aufmerksam, daß die Pioniere in den britischen Siedlerkolonien - ob auf dem Gebiet der heutigen USA oder in Australien - gegenüber der indigenen Bevölkerung eine enorme Gewalttätigkeit entwickelten und sie fast "auslöschten" - und zwar weitgehend unabhängig von staatlicher Unterstützung. Es sind beispielsweise die amerikanischen Siedler gewesen, die fast unkontrolliert durch eine Regierung, die eher zurückhaltend agierte, zu den schlimmsten Exzessen neigten. Eine trennscharfe Gegenüberstellung von grausamer Staatsgewalt hie und friedlichen Akteuren der "Zivilgesellschaft" dort wäre angesichts solcher Tatbestände geradezu grotesk.
Die häufig staatsferne und höchst gewaltsame Landnahme verweist freilich schon auf die spezifische Form des Staatsbildungsprozesses in den Vereinigten Staaten - wiederum mit signifikanten Rückwirkungen auf das inneramerikanische Gewaltniveau, das stets höher war und blieb als in vergleichbaren westlichen Staaten.[29] Wie Jürgen Heideking[30] zu Recht herausgestellt hat, ist das us-amerikanische Staatsmodell geradezu als Gegenentwurf zum damaligen zentralistischen beziehungsweise absolutistischen Staat umgesetzt worden. Die Staatsgründung stellte eine "selbst gewählte partielle 'Rückständigkeit'" dar.[31] Die fast religiös anmutende Verfassungsverehrung bildete das funktionale Äquivalent für den abgelehnten "starken Staat" - mit der Folge, daß die für moderne Staatlichkeit anscheinend so typischen staatlichen Zentralisierungs- und Bürokratisierungstendenzen wesentlich langsamer voranschritten als in Mitteleuropa. Da das Militär in der amerikanischen Gesellschaft bis zum 20. Jahrhundert eine relativ geringe Rolle spielte, nahm der Prozeß der Disziplinierung einen durchaus anderen Verlauf, zumal auch die gesellschaftlichen Strukturen in einer spezifischen Hinsicht anders ausfielen als in Europa oder in Teilen Kanadas. Dort prägten aristokratische und andere Eliten das soziale Leben, indem sie direkt oder indirekt regelnd und regulierend eingriffen und dabei sozialdisziplinierende Wirkungen erzielten. Derartige Effekte fehlten in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Unterschied zu Kanada oder zu Australien sind die USA aus einer Revolution hervorgegangen. Die alten Eliten, die zu England hielten, mußten emigrieren, weshalbenorm schnell eine sich demokratisierende Gesellschaft entstand, deren Werte- und Institutionenstruktur um ein vielfaches brüchiger und wandelbarer war als alles, was in den anderen damaligen europäischen Gesellschaftenvorherrschte - eine Gesellschaft, die sich rasch umwälzte, und bei der allenfalls der Markt rationales Verhalten erzwang. Demgegenüber hatte sich in Europa und teilweise auch in anderen Siedlergesellschaften ein eng geknotetes Beziehungsnetz zwischen den gesellschaftlichen Eliten entwickelt. Dieses Netz, das friedliches und rational kalkulierbares Verhalten förderte, sollte dann auf die unteren Schichten ausstrahlen und führte auch dort zur Kontrolle der Emotionen, zur Selbstdisziplinierung. In den USA hingegen fehlten diese stabilen Elitestrukturen, ihre disziplinierenden Wirkungen waren schwächer. Wenn man so will, ließe sich das von Beginn an in Vergleich zu Europa, aber auch im Vergleich zu Kanada und Australien,[32] sichtbar höhere innergesellschaftliche Gewaltniveau in der Gesellschaft der USA genau dadurch erklären, zumal der amerikanische Staat etwa im Hinblick auf die Verbreitung von Schußwaffen nie derart restriktiv sein Gewaltmonopol durchsetzte, wie dies im 19. Jahrhundert in Europa der Fall war. So kam es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Gruppen, etwa zwischen halbprivaten oder privaten Polizeien einerseits und Streikenden andererseits in einer für westeuropäische Verhältnisse kaum denkbaren Form. Man glaubte, das Gesetz selbst in die Hand nehmen zu können. Tendenzen zur Selbstjustiz manifestieren sich am eindringlichsten in der Praxis des Lynchens, die sich in jenen Einzelstaaten[33] am längsten hielt, wo die staatliche Administration am schwächsten ausgebaut war. Aber auch das Ausmaß der "nicht-politischen", kriminellen Gewalt lag und blieb im Vergleich zu anderen industrialisierten Gesellschaften enorm hoch.[34]
Man könnte den Zusammenhang zwischen Zivilgesellschaft und staatlichem Gewaltmonopol in den USA auch analog zum Verhältnis von Staat und Religion betrachten. Beobachter der aus europäischer Sicht merkwürdigen Trennung von Staat und Religion haben häufig darauf hingewiesen, daß sie in den USA unter völlig anderen Vorzeichen verlief: Während die Trennung von Staat und Konfession in Europa staatlicherseits durchgesetzt wurde, um die politische Sphäre von religiösen Leidenschaften zu befreien, sei diese Separierung in den USA erfolgt, um die Religionsausübung in der Zivilgesellschaft vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Zweifelsohne wurde in beiden Fällen eine Trennung erfolgreich vollzogen, doch zeitigte sie höchst unterschiedliche Ergebnisse.[35] In ähnlicher Weise kann dann auch das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft beschrieben werden: Während in Mittel- und Westeuropa die Staatsbildung erst die Strukturen der Zivilgesellschaft schuf, insofern es nicht zuletzt der Staat war, der half, die Strukturen der ständischen Gesellschaft zu beseitigen,[36] waren in den USA zivilgesellschaftliche Elemente bereits vor und relativ unabhängig von der Staatsbildung vorhanden: hier hatte der Staat bezüglich seiner disziplinierenden Eingriffe einen geringeren Stellenwert als in Mittel- und Westeuropa - mit wichtigen Folgen für das insgesamt doch wesentlich höhere Gewaltniveau in der us-amerikanischen Zivilgesellschaft.
Die Tatsache, daß die Zivilgesellschaft in den Vereinigten Staaten gerade auch im internationalen Vergleich höchst lebendig ist, bietet demnach keine verläßliche Garantie für deren Gewaltlosigkeit. Auch diese Beobachtung verweist nochmals darauf, daß die Zivilgesellschaft selber nur sehr vermittelt ihre eigene Gewalttätigkeit regulieren kann, oder umgekehrt formuliert: Das Verhältnis von (innergesellschaftlicher) Zivilität und Gewalt läßt sich am besten an Hand einer Analyse des jeweiligen Verhältnisses zwischen Staat und Zivilgesellschaft erhellen. Offensichtlich ist insbesondere die Form des Staatsbildungsprozesses ein Faktor, der entscheidenden Einfluß auf die Gewalt in der bürgerlichen Gesellschaft hat. Zu diskutieren ist nun, ob die Erklärungskraft zivilgesellschaftlicher Strukturen im Hinblick auf das Niveau zwischengesellschaftlicher Gewalt grundsätzlich anders einzuordnen ist.
2. Die Zivilgesellschaft im Kontext zwischengesellschaftlicher Gewalt
Wie schon angedeutet, birgt die an sich richtige These zur Abhängigkeit der Zivilgesellschaft von einem stabilen staatlichen Gewaltmonopol die Gefahr in sich, allzu schnell einen Blickwinkel einzunehmen, der die Existenz isolierter Einzelgesellschaften unterstellt. Schon was die Umstände der Genese von Zivilgesellschaften in Europa betrifft, ist aber zu fragen, inwieweit dieser Prozeß nicht entscheidend von der überseeischen Expansion begleitet war. Max Weber hatte bereits in seinen Rußland-Aufsätzen genau diesen Aspekt betont und in einer vorweggenommenen vernichtenden Kritik an der späteren Modernisierungstheorie behauptet, daß die überseeische Expansion zu den Voraussetzungen des Demokratisierungsprozesses inWesteuropa zählt.[37] Damit ist zweierlei mehr oder minder explizit ausgedrückt: Weder kann die europäische Entwicklung aus einer internen oder endogenen Dynamik heraus begriffen werden, noch ist zu erwarten, daß außerhalb Westeuropas die dort vollzogenen Entwicklungen einfach "nachgeholt" werden können. Wenn die hier referierte Webersche These richtig ist, wenn es also zutrifft, daß die gewaltsame europäische Expansion Grundvoraussetzung für die Etablierung demokratieähnlicher oder demokratischer Strukturen in Europa gewesen ist, dann wäre die prima vista so evidente Entgegensetzung von Zivilgesellschaft und (kolonialer) Gewalt systematischer zu reflektieren, als es bisher geschehen ist. Und tatsächlich mehren sich inzwischen Stimmen, diebehaupten, die wirtschaftliche Expansion Europas oder das vielzitierte "Wunder Europa"[38] sei ganz wesentlich vor dem Hintergrund kolonialer Ausbeutungsprozesse zu begreifen.[39] Unter dieser Perspektive sind die in Teilen Westeuropas entstandenen und auf ein Mindestmaß an Ressourcenreichtum angewiesenen, zivilgesellschaftlichen Strukturen nicht ohne die Berücksichtigung imperialer und kolonialer Kontexte zu verstehen.Aber nicht darauf soll im folgenden der Schwerpunkt gelegt werden. Vielmehr ist der Blick jetzt darauf zu richten, daß mit der Genese des europäischen Staates unterschiedliche Konzeptionen konkurrierten, in denen es um die theoretische Bestimmung des Verhältnisses von Zivilgesellschaft und Gewalt ging. Während für Thomas Hobbes[40] - dessen Schriften stets auch Erfahrungen des englischen Bürgerkriegs reflektieren - die Gewalt und die Gefahr der Gewalt in der bürgerlichen Gesellschaft so groß waren, daß sie offenbar nur mittels der Überwältigung eben jener Gesellschaft - eben mittels des Leviathan - eingedämmt werden konnten, waren die Prämissen bei späteren liberalen oder republikanischen Denkern ganz andere. Sie erkannten, daß der Staat nicht nur durch seine nach innen gerichtete Gewalt eine Bedrohung für die bürgerliche Gesellschaft darstellt. Vielmehr kann er gerade infolge der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols die Gewalt nach außen in Form der von ihm ausgelösten zwischenstaatlichen Kriege um so massiver ausüben, eine Gewalt freilich, die anschließend in aller Regel auf die bürgerliche Gesellschaft zurückschlägt. Immanuel Kant hatte bezüglich dieses Problems eine Lösung parat, als er 1795 in der Schrift "Zum ewigen Frieden"[41] behauptete, der Friede zwischen den Staaten könne dann und nur dann garantiert werden, wenn eine Welt von Republiken beziehungsweise von Demokratien bestünde, weil sich - so ließe sich Kant verstehen - republikanisch oder demokratisch regierte Völker wohl kaum gegeneinander[42] in einen Krieg verwickeln lassen würden. Gerade weil die Bevölkerungen derartiger Staaten stets die Last von Kriegen zu tragen hätten, würden diese es - sofern sie Teilhaber im politischen Geschäft wären - nie akzeptieren, für außenpolitische Abenteuer zu sterben. Kant lud mit dieser Gedankenkonstruktion der "Zivilgesellschaft" freilich eine enorme Aufgabe auf. Ihr wurde die außenpolitische Kontrolle des Staates zugemutet, eine Aufgabe, die gerade von jenen Theoretikern des "demokratischen Friedens",[43] die unmittelbar an Kant anschlossen, in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts genau so verstanden und begrüßt wurde. Prämisse war dabei, daß die Gewalt stets vom Staat ausgehe, nicht jedoch von einer wie auch immer ausgestalteten, aber in jedem Fall demokratisch verfaßten Zivilgesellschaft. Allerdings stellt sich auch hier die Frage, ob der Gegensatz von (demokratischer) Zivilgesellschaft und Gewalt in dieser Einfachheit zu halten ist. Die Dinge könnten komplizierter liegen.
Obwohl es tatsächlich schwerfällt, Kriege zu benennen, die zwischen demokratischen Staaten geführt wurden, haben verschiedenste Vertreter in der Debatte um den democratic peace auch gezeigt, daß die Ursachen für die Seltenheit von Kriegen zwischen Demokratien kaum in bloßen zivilgesellschaftlichen Strukturen beziehungsweise in demokratischen Verfassungsstrukturen zu suchen sind. Das Mitspracherecht der Völker in außenpolitischen Belangen garantiert noch lange nicht, daß sie militärischen Abenteuern gegenüber abgeneigt wären und sich dadurch signifikant von nicht-demokratisch regierten Völkern unterscheiden würden. Man tut also gut daran, dem naiv-aufklärerischen Glauben an das Gute im "gemeinen Volk" mit Skepsis zu begegnen und die Funktionsweise von Demokratien nicht übermäßig zu idealisieren. Denn die Gegenüberstellung einer quasi-autonomen, von Regierungspropaganda unbeeinflußten Meinungsbildung der Öffentlichkeit mit einer kriegslüsternen Staatselite ist ebenso fragwürdig[44] wie die Unterstellung, daß die Mehrheit der Wähler und zivilgesellschaftlichen Akteure in der Vergangenheit ein großes Interesse für außenpolitische Belange hatte und damit im drohenden Kriegsfall tatsächlich kontrollierend eingreifen konnte. Selbst unter den Bedingungen globaler wirtschaftlicher und politischer Verflechtungen, die oft einseitig als Barriere gegen bewaffnete Auseinandersetzungen interpretiert worden sind, erweisen sich derartige Idealisierungen als irreführend. Denn Prozesse der Globalisierung wirken keineswegs ausschließlich pazifizierend, vielmehr haben sie in den letzten Jahrhunderten vielfach auch neue innergesellschaftliche Konflikte ausgelöst und das Bedürfnis nach Sicherheit, Schutz und Abschließung nach außen gesteigert. Der damit einhergehende Nationalismus wurde mitsamt fremdenfeindlicher Ressentiments schließlich zur akuten Bedrohung pluralistischer Demokratien, die gemeinhin ja als Garanten von Zivilgesellschaften gegenüber den Inhabern des Gewaltmonopols gelten.[45] Wenn dies in der Vergangenheit so war, bleibt also zu fragen, ob es den Zivilgesellschaften wenigstens in Zukunft gelingen wird, diese Last erfolgreich zu schultern. Doch ist nicht auszuschließen, daß noch andere Faktoren, die die Gewaltanwendung zwischen demokratischen Regime einschränken, wichtiger sind.
Aber die Friedensfrage stellt sich natürlich nicht nur im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Demokratien. Bekanntlich haben Demokratien - oft ausgestattet mit großem Sendungsbewußtsein - in der Vergangenheit gegen nicht-demokratische Regime durchaus Kriege geführt, nicht zuletzt um der Demokratie und demokratischer Zivilgesellschaften willen. Die Absicht, Zivilgesellschaften, real civil societies, außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen mit Gewalt herzustellen, wurde nicht nur oft artikuliert, sondern auch umgesetzt. Solche Unternehmungen sind manchmal geglückt, manchmal auch nicht. Der Ausgang von Versuchen zur gewaltsamen Etablierung von Zivilgesellschaften ist in der Vergangenheit ungewiß gewesen und wird es wohl auch in Zukunft sein. Angesichts der enormen Kosten im Falle des Scheiterns solcher Versuche liegt es nahe, die Zivilgesellschaft auf ihre Fähigkeit zu prüfen, tatsächlich auf politische Repräsentanten Einfluß zu nehmen und sie eventuell von Anläufen zum Demokratieexport abzuhalten. Insgesamt wird man nüchtern konstatieren müssen, daß diese Fähigkeit meistens gering war, ganz abgesehen von den Fällen, wo zivilgesellschaftliche Akteure selbst für Unterstützung der Außenpolitiker bei derartigen Abenteuern gesorgt haben. Man muß gar nicht auf George W. Bush und die ihn umgebenden "Falken" in der US-Administration hinweisen, um derartige Konstellationen in der Geschichte des Westens auszuweisen und die Skepsis gegenüber der vermeintlich prinzipiellen Friedfertigkeit von Zivilgesellschaften weiter zu unterfüttern. Sendungsbewußte Versuche eines gewaltsamen Aufbaus von Demokratie kennzeichneten bereits die Französische Revolution. Auch sind es nicht allein erfolgshungrige Generäle gewesen, die sich eine solche Position zu eigen machten, sondern gerade auch Theoretiker der demokratischen Zivilgesellschaft: Kein Geringerer als Thomas Paine versprach dem General der französischen Revolutionsarmeen, Marquis de La Fayette, seine Unterstützung, sollte es für Frankreich notwendig werden, dem 'deutschen Despotismus' zu begegnen und Freiheit in ganz Deutschland herbeizuführen, um Frieden und Sicherheit auf Dauer zu stellen.[46] Die Vertreter der demokratischen Zivilgesellschaft waren also nie davor gefeit, ihren Idealen auch mit Gewalt Nachdruck zu verschaffen.
Der Hinweis soll die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Strukturen für einen stabilen Frieden keineswegs herunterspielen. Zweifelsohne hat es signifikante, zivilgesellschaftliche Lernprozesse gegeben. Daß in Westeuropa heute noch einmal Kriege wie im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert geführt werden, ist kaum vorstellbar. Gerade aufgrund vielfältiger Gewalterfahrungen im 20. Jahrhundert hat sich in breiten Bevölkerungsschichten mittlerweile eine Abneigung gegen organisierte Gewalt fest verwurzelt. Dies sind zivilgesellschaftliche Errungenschaften, denen auch staatliche Akteure Rechnung zu tragen haben. Aber sie vermögen die Friedenserwartungen nur teilweise zu stillen - wie der von Edward Luttwak geprägte Begriff der "post-heroischen" Kriegsführung zeigt.[47] Es mag zwar richtig sein, daß die Bevölkerung in westlichen Demokratien nicht mehr bereit ist, im Falle von Kriegen große Menschenverluste in ihren eigenen Reihen zu dulden. Doch ändert eine solche Einstellung nichts an der Tatsache, daß Kriege geführt werden. Sie haben die Gestalt hochtechnologisch gerüsteter Auseinandersetzungen angenommen, deren mediale Repräsentation den Krieg zum "Zuschauersport" macht.[48] Die über das Fernsehen informierte Bevölkerung westlicher Staaten ist kaum mehr aktiv involviert, vielmehr verrichtet eine vergleichsweise geringe Anzahl von Berufssoldaten das Handwerk des Kriegs, nachdem die Wehrpflicht zunehmend an Bedeutung eingebüßt hat.[49] Von daher erscheint es zweifelhaft, ob zivilgesellschaftliche Strukturen derartige Kriege ernsthaft verhindern können, zumal in Situationen, wo die entsprechenden Kriegsziele nicht zu weit gesteckt zu sein scheinen.[50] Die Einhegung gesellschaftlicher Gewalt hängt also neuerlich von einer Faktorenkonstellation ab, in der die Zivilgesellschaft nur ein Element ist. Auch mit Blick auf zwischengesellschaftliche Konflikte fällt das Zusammenspiel von Zivilität und Gewalt folglich deutlich komplexer aus, als es Theoretiker der Zivilgesellschaft gewöhnlich einzuräumen bereit sind.
3. Die Zivilgesellschaft vor dem Problem der Globalisierung?
Die vielfach und in zum Teil sehr unterschiedlichem Gewande vorgetragenen Thesen zur Globalisierung[51] stellen insbesondere für eine normativ verstandene Theorie der Zivilgesellschaft eine brisante Herausforderung dar, weil - wie ganz zu Beginn dieses Textes betont - die Existenz eines intakten staatlichen Gewaltmonopols die (zumeist nur stillschweigend unterstellte) Voraussetzung einer funktionierenden Zivilgesellschaft ist. Verliert der Staat angesichts von Globalisierungstendenzen an Macht und Einfluß, wird dessen Gewaltmonopol zumindest teilweise in Frage gestellt. Daraus resultiert das Problem, daß friedliche Binnenverhältnisse, auf welche die Zivilgesellschaft angewiesen ist, nicht mehr so ohne weiteres garantiert werden können. Das Argument ist nicht von der Hand zu weisen, wobei allerdings auch hier eine differenzierte Diskussion not tut. Selbstverständlich sind uns Weltregionen bekannt, in denen die Rede von einer Zivilgesellschaft schon deshalb keinen großen Sinn mehr ergibt, weil dort Staaten mehr oder minder zusammengebrochen sind, ein legitimes staatlichen Gewaltmonopol fehlt und aufgrund weit verbreiteter Alltagsgewalt sowie bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen ein geordnetes und vor allem friedliches Miteinander der Menschen in einem politischen oder halbpolitischen Kontext kaum mehr möglich ist. Der in diesem Kontext geprägte Terminus der "Gewalt- märkte"[52] deutet schon begrifflich darauf hin, daß eine (zivilgesellschaftliche) Sphäre jenseits von Staat, Markt und Privatleben in diesen Regionen nicht mehr vorzufinden ist. In Afrika und Asien gibt es mit anderen Worten Gebiete einer nur mehr existenten Parastaatlichkeit,[53] was schlagend vor Augen führt, wie sehr alle Zivilität funktionierender staatlicher Strukturen und eines durchgesetzten Gewaltmonopols bedarf.[54]Daneben sind Regionen wie in Mittel- und Südamerika anzuführen, wo das Gewaltmonopol - wie gesehen - durchaus nicht konsequent durchgesetzt werden konnte, gleichwohl aber staatliche Strukturen von einer gewissen Stabilität und Dauerhaftigkeit vorliegen. Inwieweit hier von zivilgesellschaftlichen Strukturen auszugehen ist, inwieweit sich Bürger selbst organisieren können ohne Angst vor Gewalt, hängt jeweils ganz entschieden von den lokalen Bedingungen ab. Nicht zuletzt existiert die Welt der OECD, wo die Voraussetzungen für funktionierende Zivilgesellschaftlichkeit angesichts weitgehend geklärter, allerdings auch deutlich unterschiedlicher Gewaltverhältnisse wesentlich solider erscheinen. Dennoch würden Globalisierungstendenzen - so die häufig aufgestellte Prognose - fast zwangsläufig dazu führen, daß überall Entstaatlichungsprozesse greifen. Damit würde sich die Welt insgesamt schleichend einem Zustand nähern, der jetzt schon in Teilen Afrikas und Asiens erreicht ist. Langfristig wären die Voraussetzungen von Zivilität überhaupt zerstört. Auf diesen Befund einer schier unaufhaltsamen Globalisierung mit ihren Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft(en) sind grundsätzlich zwei Antworten gegeben worden und auch möglich, die hier nur kurz angedeutet sein sollen. Die eine Antwort teilt die Diagnose einer im wesentlichen ökonomischen und kulturellen Globalisierung, die langfristig die Grundlagen des Staates und einer nationalen Zivilgesellschaft untergräbt, hofft aber quasi eine Art funktionales Äquivalent in weltgesellschaftlichen Strukturen zu finden, wobei in diesem Zusammenhang nicht selten auch von einer globalen Zivilgesellschaft gesprochen wird. Hier sind so unterschiedliche Autoren wie Ulrich Beck und Martin Albrow einerseits und John W. Meyer andererseits zu nennen.[55] An deren Argumentation ist aber zumindest eine kritische Frage zu richten: Wie tragfähig ist die Rede von einer Weltgesellschaft und globalen Zivilgesellschaft, wenn Regionen existieren, in denen beispielsweise die Anerkennung der Menschenrechte schon deshalb in Frage gestellt ist, weil es aufgrund einer nur vorhandenen Parastaatlichkeit keinen Garanten für deren Befolgung gibt? Natürlich kann die Welt über Menschenrechte und Gewaltlosigkeit kommunizieren und angesichts eklatanter Fälle auch (normativen) Druck ausüben; aber damit ist über die institutionelle Umsetzbarkeit dieser Voraussetzungen von Zivilgesellschaftlichkeit gerade in den Regionen, wo der Staat nicht funktioniert, noch nichts gesagt. Ob international unterstützte und tätige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hier einspringen und leisten können, was der Staat leistet(e), nämlich die Gewährleistung von Minimalstandards an Sicherheit, scheint außerordentlich fraglich. Man kommt also sehr schnell wieder zu der Einsicht, daß ein noch so wohlmeinendes Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure wie dasjenige von NGOs ohne staatliche Unterstützung wohl kaum langfristige Folgen zeitigt. Damit steht dann plötzlich wieder das state-building auf der Tagesordnung, obwohl es theoretisch mit dem Verweis auf Globalisierungstendenzen eigentlich schon verabschiedet worden war.
Die andere Antwort - und sie scheint mir die sinnvollere zu sein - kritisiert zunächst einmal die Globalisierungsdiagnose in ihrem Universalitätsanspruch, bezweifelt die generelle Entstaatlichungsthese und gerät somit auch nicht - wie dies bei der ersten Antwortstrategie der Fall ist - in widersprüchliche Diskussionslagen. Hier wird insgesamt bestritten, daß der vor allem in den 90er Jahren verkündete Abschied vom Nationalstaat die Realität widerspiegele,[56] eben weil wesentliche Strukturen und Institutionenkomplexe des Westfälischen Systems weiterhin bestehen.[57] Solche Fortexistenzen lassen sich sogar am Beispiel der Europäischen Union zeigen, die ja häufig geradezu als das Demonstrationsobjekt für die These vom Ende des Nationalstaates gilt. Denn bemerkenswert ist doch, wie wenig die Staaten innerhalb der EU an Kernkompetenz zugunsten der supranationalen Ebene abgetreten haben, also an Kompetenzen im Bereich der inneren wie äußeren Sicherheit, den Feldern, die das Gewaltmonopol unmittelbar berühren. Gegenwärtig ist weder eine zielführende Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU in Sicht - die auf der Basis des Maastricht-Vertrages von 1992 unternommenen Anstrengungen haben diesbezüglich eher Ankündigungs- als Vollzugscharakter -, noch ist derzeit ernsthaft ein Kompetenztransfer im Rahmen polizeilicher Ermittlungsarbeit etwa von der nationalen auf die EU-Ebene geplant.[58]
Die nationalstaatlichen Interessen und Verantwortungsbereiche werden sogar innerhalb der Europäischen Union weiterhin argwöhnisch gehütet. Solche Vorbehalte sind im übrigen durchaus zu begrüßen, denn angesichts der "Abkoppelung" der EU "von der nationalstaatlich orientierten öffentlichen Meinung"[59] und der nach wie vor bestehenden demokratischen Defizite der EU wäre es außerordentlich problematisch, wenn gerade einer der Kernbereiche staatlicher Macht, also das Institutionengefüge zur Gewährleistung innerer Sicherheit, der demokratischen Kontrolle weitgehend entzogen wäre.
Insofern ist vor allem unter normativen Gesichtspunkten ein besonders pessimistischer Blick auf die Zukunft von Zivilgesellschaften nicht angebracht. Solange intakte nationalstaatliche Strukturen bestehen und sich die Diagnose eines generellen Schwundes staatlicher Kapazität als unzutreffend erweist, werden auch nationalstaatlich verfaßte Zivilgesellschaften existieren können. Man muß also keineswegs auf eine diffuse Welt- oder globale Zivilgesellschaft hoffen. Freilich wird das Bild je nach Weltregion stark variieren, und es bleibt abzuwarten, ob in bestimmten Regionen angesichts geschwundener staatlicher Kapazitäten überhaupt die Voraussetzungen von Zivilgesellschaftlichkeit greifen oder bestehen können. Wenn nicht, dann wird man zumindest langfristig mit der normativ höchst unangenehmen und schwierig zu beantwortenden Frage konfrontiert, mit welchen, womöglich sogar gewaltsamen Mitteln sich Ansätze eines Gewaltmonopols, mithin auch die Voraussetzungen einer funktionierenden Zivilgesellschaft aufbauen lassen. Damit landet man allerdings in der Nähe jener Position, in die - wie oben ausgeführt - Thomas Paine geraten war. Gerade die zwischengesellschaftlich wirksame Dialektik von Gewalt und Zivilität rückt wieder in den Blickpunkt. Insgesamt sieht sich damit die allgemeine These dieses Textes bestätigt, wonach vor allem der Staat (und sein Wirken) im Mittelpunkt jeder Analyse zu stehen hat, die beansprucht, den Zusammenhang von Zivilgesellschaft und Gewalt aufhellen zu wollen.
Mein Dank für hilfreiche Kommentare und Literaturhinweise gilt Arnd Bauerkämper, derjenige für die zur Verfügung gestellte Zeit zum Schreiben dieses Texts dem Max Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien in Erfurt.
- [1] Frank Adloff, Zivilgesellschaft. Theorie und politische Praxis, Frankfurt am Main, New York 2005, S. 8. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß ich der in der neueren Zivilgesellschaftsdebatte vorgeschlagenen Differenzierung zwischen Zivilgesellschaft als einem spezifischen Sozialraum einerseits und als einer Handlungslogik ("Zivilität" als Handeln) andererseits nicht folgen werde (vgl. Sven Reichardt, "Gewalt und Zivilität im Wandel. Konzeptionelle Überlegungen zur Zivilgesellschaft aus historischer Sicht", in: Dieter Gosewinkel/Dieter Rucht/Wolfgang van den Daele/Jürgen Kocka (Hrsg.), Zivilgesellschaft - national und transnational, WZB-Jahrbuch 2003, Berlin 2004, S. 61-81, hier S. 61). An diesem spezifischen Diskussionspunkt scheint mir ungeklärt, wie sich der handlungslogische Begriff der Zivilität zu anderen handlungstheoretischen Konzeptionen in den Sozialwissenschaften überhaupt verhalten soll. Hinzu kommt, daß m. E. mit einem idealtypischen Verständnis von Zivilgesellschaft ein friedliches und weitgehend gewaltfreies Handeln der Akteure - also "Zivilität" - ohnehin impliziert ist, so daß ich im folgenden von Zivilgesellschaft als einem Sozialraum spreche, in dem das Handeln der Akteure normalerweise friedlich verläuft, auch wenn - wie gezeigt werden soll - diese "Friedlichkeit" und "Zivilität" sehr stark variieren können.
- [2] Sven Reichardt, "Zivilgesellschaft und Gewalt. Einige konzeptionelle Überlegungen aus historischer Sicht", in: Jürgen Kocka et al., Neues über Zivilgesellschaft. Aus historisch-sozial-wissenschaftlichem Blickwinkel. Discussion Paper P01-801, Berlin: Wissenschaftszentrum, Berlin 2001, S. 45-80, hier vor allem S. 47ff.
- [3] Vgl. aber Catherine Götze, "Die Bedeutung von Staatsversagen und Anomie für zivilgesellschaftliche Organisationen. Beispiele aus Bosnien-Herzegowina und Albanien", in: Gosewinkel/Rucht/van den Daele/Kocka (Hrsg.), Zivilgesellschaft - national und transnational, S. 201-221.
- [4] So hat Stefan Breuer schon vor längerer Zeit darauf aufmerksam gemacht, daß Weber sich einseitig auf die Effekte von Herrschaft und weniger auf die gesellschaftliche Einbindung administrativer Strukturen konzentriert habe, und daß er stärker an einer Typologie von Herrschaftsformen interessiert gewesen sei als an den Bedingungen ihrer Soziogenese; siehe Stefan Breuer, Max Webers Herrschaftssoziologie. Frankfurt am Main, New York 1991, S. 25ff.
- [5] Michael Mann, Geschichte der Macht. Die Entstehung von Klassen und Nationalstaaten, Bd. 3, Teil1, Frankfurt am Main, New York 1998.
- [6] Vgl. kritisch hierzu Friedrich H. Tenbruck, "Gesellschaftsgeschichte oder Weltgeschichte?", in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1989 (41), S. 417-439.
- [7] Jürgen Osterhammel, "Transnationale Gesellschaftsgeschichte: Erweiterung oder Alternative?" in: Geschichte und Gesellschaft 2001 (27), S. 464-479.
- [8] Grundlegend hierzu Charles Tilly (Hrsg.), The Formation of National States in Western Europe, Princeton 1975; Charles Tilly, Coercion, Capital and European States, A.D. 990-1990, Oxford 1990; Brian Downing, The Military Revolution and Political Change: Origins of Democracy and Autocracy in Early Modern Europe, Princeton 1992; Thomas Ertman, Birth of the Leviathan. Building States and Regimes in Medieval and Early Modern Europe, Cambridge 1997; Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1999; Philip Bobbitt, The Shield of Achilles.
War, Peace, and the Course of History, New York 2002.
Die eher religiös-kulturellen Aspekte der Staatsbildung - vor allem mit Blick auf die Niederlande und Preußen - betonte jüngst Philip Gorski, The Disciplinary Revolution. Calvinism and the Rise of the State in Early Modern Europe, Chicago, London 2003. - [9] Hendrik Spruyt, The Sovereign State and Its Competitors. An Analysis of Systems Change, Princeton 1994. Formen einer z.T. völlig anders gearteten Staatsbildung außerhalb mittel- und westeuropäischer Kontexte beschreibt Karen Barkey, Bandits and Bureaucrats. The Ottoman Route to State Centralization, Ithaca, London 1994.
- [10] Ute Frevert, Ehrenmänner. Das Duell in der bürgerlichen Gesellschaft, München 1991.
- [11] Allgemein zu dieser Thematik: Helmut Thome, "Hilft uns die Kriminalgeschichte, Kriminalität in Gegenwartsgesellschaften zu verstehen?", in: Gewaltkriminalität zwischen Mythos und Realität, hrsg. v. Günter Albrecht, Otto Backes u. Wolfgang Kühnel, Frankfurt am Main 2001, S. 165-194. Speziell zu Deutschland vgl. etwa Eric A. Johnson, "Cities Don¹t Cause Crime: Urban-Rural Differences in Late Nineteenth- and Early Twentieth-Century German Criminality", in: Social Science History 1992 (16), S. 129-176. Zu den Niederlanden siehe Pieter
Spierenburg, "Faces of Violence: Homicide Trends and Cultural Meanings: Amsterdam, 1431-1816", in: Journal of Social History 1994 (27), S. 701-716; ders., "Long-Term Trends in Homicide: Theoretical Reflections and Dutch Evidence, Fifteenth to Twentieth Centuries", in: The Civilization of Crime. Violence in Town and Country since the Middle Ages, hrsg. v. Eric
A. Johnson und Eric H. Monkkonen, Urbana, Chicago 1996, S. 63-105. Zu England vgl. John M. Beattie, Crime and the Courts in England. 1660-1800. Oxford 1986.
Für us-amerikanisch-europäische Vergleichsperspektiven siehe die Untersuchungen von Eric H. Monkkonen, etwa: "Diverging Homicide Rates: England and the United States, 1850-1875", in: Violence in America, Volume I., The History of Crime, hrsg. v. Ted R. Gurr, Newbury Park 1989, S. 80-101 und ders., Murder in New York City, Berkeley/Los Angeles 2001. - [12] Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, hrsg. und eingeleitet von Iring Fetscher, Frankfurt am Main 1984.
- [13] Vgl. etwa Dieter Senghaas, Wohin driftet die Welt?Über die Zukunft friedlicher Koexistenz, Frankfurt am Main 1994, S. 17ff.
- [14] Norbert Elias, Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, 2 Bde., Frankfurt am Main 1976. Vgl. auch Gerhard Oestreich, "Strukturprobleme des europäischen Absolutismus", in: ders., Geist und Gestalt des frühmodernen Staates. Ausgewählte Aufsätze, Berlin 1969, S. 179-197. Zum Überblick: Stefan Breuer, "Sozialdisziplinierung. Probleme und Problemverlagerungen eines Konzepts bei Max Weber, Gerhard Oestreich und Michel Foucault", in: Christoph Sachße, Florian Tennstedt (Hrsg.), Soziale Sicherheit und Disziplinierung. Beiträge zu einer historischen Theorie der Sozialpolitik, Frankfurt am Main 1986, S. 45-69.
- [15] Wolfgang Reinhard, Lebensformen Europas. Eine historische Kulturanthropologie. München 2004, S. 434ff., und Gorski, The Disciplinary Revolution.
- [16] Schon Webers Rede vom legitimen Gewaltmonopol verweist ja auf die Verbindung zwischen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Sphäre. Insofern ist die Behauptung nicht falsch, "dass der Zivilgesellschaft in einer Governance-Theorie, die auf interaktionistische Steuerung abstellt, durchaus ein prominenter Platz gebührt und zivilgesellschaftliche Akteure wichtige Governance-Akteure sind oder sein sollten". (Gunnar Folke Schuppert, "Governance - Leistungen der Zivilgesellschaft. Vom staatlichen Rechtsetzungsmonopol zur zivilgesellschaftlichen Selbstregulierung", in: Gosewinkel/Rucht/van den Daele/Kocka (Hrsg.), Zivilgesellschaft - national und transnational, S. 245-264, hier S. 245). Gleichwohl ist aber mit einer solchen Position noch nicht die Frage berührt, ob und wie Staatsbildungsprozesse vorauslaufen müssen, um überhaupt der Zivilgesellschaft einen nennenswerten Beitrag zur "Steuerung" zu ermöglichen.
- [17] Senghaas, Wohin driftet die Welt?, S. 20-25.
- [18] Vgl. dazu unter anderem: Robert D. Putnam, Bowling Alone. The Collapse and Revival of American Community, New York et al. 2000; Theda Skocpol und Morris P. Fiorina (Hrsg.), Civic Engagement in American Democracy, Washington, New York 2001.
- [19] Evelyne Huber, Dietrich Rueschemeyer, John D. Stephens, "The Paradoxes of Contemporary Democracy. Formal, Participatory, and Social Dimensions", in: Comparative Politics 1997 (29), S. 323-342; Barbara Geddes, "What do we Know About Democratization After Twenty Years?", in: Annual Review of Political Science 1999 (2), S. 115-144; Charles Tilly, "Processes and Mechanisms of Democratisation", in: Sociological Theory 2000 (18), S. 1-16.
- [20] Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß es wissenschaftsgeschichtliche Konjunkturen gibt, die immer wieder um sehr ähnliche Themen kreisen, auch wenn sich die Begrifflichkeiten ändern. Was in den 1960er Jahren politische Kultur hieß, geriet angesichts der von teilweise ganz anderen Akteuren geführten Zivilgesellschaftsdebatte der 1970er und 1980er Jahre allmählich in den Hintergrund, während heute die Sozialkapital-Autoren die theoretische Avantgarde darzustellen scheinen: So unterschiedlich die Terminologie auch sein mag, das Anliegen aller Teilnehmer an diesen Diskussionen ist so ziemlich dasselbe, nämlich Zugang zu finden zu den "lebensweltlichen" Voraussetzungen von Demokratisierungsprozessen.
- [21] Peter Waldmann, "Nachahmung mit begrenztem Erfolg. Zur Transformation des europäischen Staatsmodells in Lateinamerika", in: Wolfgang Reinhard, Verstaatlichung der Welt? Europäische Staatsmodelle und außereuropäische Machtprozesse. München 1999; Peter Waldmann, Der anomische Staat. Über Recht, öffentliche Sicherheit und Alltag in Lateinamerika, Opladen 2002, S. 53-68.
- [22] Waldmann, "Nachahmung mit begrenztem Erfolg", S. 63.
- [23] Eine ähnliche, gerade auf die Phase der Unabhängigkeit in Lateinamerika abhebende Argumentation, welche die Unterschiede zu den USA begreiflich machen will, ist in der vergleichenden Literatur mittlerweile fast zu einem Gemeinplatz geworden, vgl. etwa Lester D. Langley, The Americas in the Age of Revolution, New Haven, London 1996, oder Seymour Martin Lipset, Jason M. Lakin, The Democratic Century, Oklahoma 2004, v.a. S. 292ff.
- [24] Miguel Angel Centeno, Blood and Debt. War and the Nation-State in Latin America, Pennsylvania 2002, S. 22.
- [25] Ebd., S. 26.
- [26] Waldmann, Der anomische Staat, S. 23ff.
- [27] Eine verwandte Argumentation in Bezug auf Staatsbildungsprozesse in Afrika findet sich bei Jeffrey Herbst, "States and War in Africa", in T. V. Paul/G. John Ikenberry/John A. Hall (Hrsg.),The Nation-State in Question, Princeton, Oxford 2003, S. 166-180.
- [28] Michael Mann, The Dark Side of Democracy. Explaining Ethnic Cleansing, Cambridge 2005.
- [29] Vgl. wiederum Monkkonen, Murder in New York City.
- [30] Jürgen Heideking, "'Ableger' Europas oder historischer Neubeginn? Britisch-Amerika und die USA", in: Reinhard (Hrsg.), Verstaatlichung der Welt?, S. 1-18.
- [31] Ebd., S. 10.
- [32] Vgl. Wolfgang Knöbl, "Jenseits des Zivilisationsprozesses? Die Gewalt, die Moderne und Amerika", in: Frank Kelleter, Wolfgang Knöbl (Hrsg.), Deutschland und Amerika - Ambivalente Begegnungen? Göttingen 2006 (im Erscheinen).
- [33] Vgl. etwa W. Fitzhugh Brundage, Lynching in the New South. Georgia and Virginia, 1880-1930. Urbana, Chicago 1993.
- [34] Knöbl, "Jenseits des Zivilisationsprozesses? Die Gewalt, die Moderne und Amerika"
- [35] So jüngst Claus Offe, Selbstbetrachtungen aus der Ferne. Tocqueville, Weber und Adorno in den Vereinigten Staaten, Frankfurt am Main 2004, S. 50ff.; klassisch hierzu natürlich Ernst Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Sekten. Teilband 2. Tübingen 1994 (Neudruck der Ausgabe von 1912), S. 755.
- [36] Paul Nolte, "Zivilgesellschaft und soziale Ungleichheit: Ein historisch-sozialwissenschaftlicher Problemaufriss", in: Kocka et. al., Neues über Zivilgesellschaft, S. 22-44, hier S. 24f.
- [37] Max Weber, "Zur Lage der bürgerlichen Demokratie in Russland", in: ders., Gesammelte Politische Schriften. Tübingen 1988, S. 64.
- [38] Eric A. Jones, Das Wunder Europa. Umwelt, Wirtschaft und Geopolitik in der Geschichte Europas und Asiens, Tübingen 1991; Michael Mitterauer, Warum Europa? Mittelalterliche Grundlagen eines Sonderwegs, München 2003.
- [39] James M. Blaut, The Colonizer¹s Model of the World. Geographical Diffusionism and Eurocentric History, New York, London 1993; Kenneth Pomeranz, The Great Divergence. China, Europe, and the Making of the Modern World Economy, Princeton, Oxford 2000. Die hier nur stellvertretend erwähnten Monographien von Blaut und Pomeranz sind, obwohl in der Argumentationsform völlig unterschiedlich (während Blauts Buch hochgradig polemisch ist, bietet Pomeranz eine eher trocken geschriebene, wirtschaftshistorische Analyse), einer ähnlichen intellektuellen Strömung zuzuordnen, die bemüht ist, eurozentrische Sichtweisen auf den Aufstieg Europas und vor allem Thesen zu den historisch weit zurückreichenden Wurzeln des europäischen "Wunders" zu bestreiten. Der Auffassung dieser Autoren zufolge, die sich damit gegen Autoren wie die eben genannten Jones und Mitterauer wenden, war der Durchbruch Europas zur Industrialisierung ein eher kontingenter, der noch keineswegs im Mittelalter oder in der frühen Neuzeit vorhersehbar gewesen wäre. Ein ausgezeichneter Überblick über diese Debatte liegt jetzt in deutscher Sprache vor, s. Ulrich Menzel, Paradoxien der neuen Weltordnung. Politische Essays, Franfurt am Main 2004, S. 31-50.
- [40] Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates.
- [41] Immanuel Kant, "Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf" (1795), in: Kant, Schriften zur Anthropologie, Geschichtsphilosophie, Politik und Pädagogik 1. Werkausgabe Band XI, hrsg. v. Wilhelm Weischedel, Frankfurt am Main 1977, S. 193-251.
- [42] Wichtig ist zu betonen, daß Kant und die Theoretiker des "demokratischen Friedens" natürlich nie behauptet hatten, republikanische beziehungsweise demokratische Staaten seien ganz generell friedfertiger als anders verfaßte Gemeinwesen. Die "Bremse" im Hinblick auf den Krieg funktioniert nur, wenn auf beiden Konfliktseiten demokratische Völker agieren.
- [43] Ausgelöst wurde die Debatte im wesentlichen durch zwei Aufsätze von Michael Doyle, vgl. ders., "Kant, Liberal Legacies, and Foreign Affairs", in: Philosophy and Public Affairs 1983 (12), S. 205-235 und 323-353; vgl. auch Doyles Nachfolgeaufsatz "Liberalism and World Politics", in: American Political Science Review 1986 (80), S. 1151-1163, die enorme Resonanz fanden und eben zu einer riesigen, höchst kontroversen Diskussion führten, vgl. zum Überblick Michael E. Brown et al. (Hrsg.), Theories of War and Peace. An International Security Reader, Cambridge, Mass., London 1998.
- [44] Scott Gates, Torbjörn L. Knutsen, Jonathon W. Moses, "Democracy and Peace: A More Skeptical View", in: Journal of Peace Research 1996 (33), S. 1-10, hier S. 4; John M. Owen, "How Liberalism Produces Democratic Peace", in: Brown et al. (Hrsg.), Theories of War and Peace, S. 137-175, hier S. 149ff.
- [45] Vgl. Harold James, "Krieg und Frieden im Zeitalter der Globalisierung", in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2004 (52), S. 585-596.
- [46] Thomas Paine, Rights of Man (1791/92). With an Introduction by Eric Foner. Middlesex 1984, S. 151-152.
- [47] Edward Luttwak, "Toward Post-Heroic Warfare", in: Foreign Affairs 1995 (74), S. 109-122.
- [48] Michael Mann, "Krieg und Gesellschaftstheorie: Klassen, Nationen und Staaten auf dem Prüfstand", in: Wolfgang Knöbl, Gunnar Schmidt (Hrsg.), Die Gegenwart des Krieges. Staatliche Gewalt in der Moderne, Frankfurt am Main 2000, S. 25-51, hier S. 42f.
- [49] Vgl. Martin Shaw, Post-Military Society, Philadelphia 1991.
- [50] Gil Merom, How Democracies Lose Small Wars. State, Society, and the Failures of France in Algeria, Israel in Lebanon, and the United States in Vietnam, Cambridge 2003.
- [51] Zum Überblick vgl. das Einleitungskapitel von David Held, Anthony McGrew, David Goldblatt, Jonathan Perraton (Hrsg.), Global Transformations. Politics, Economics and Culture, Stanford 1999, S. 1-31.
- [52] Georg Elwert, "Gewaltmärkte. Beobachtungen zur Zweckrationalität der Gewalt", in: Trutz von Trotha (Hrsg.), Soziologie der Gewalt, Sonderheft 37 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Opladen und Wiesbaden 1997, S. 86-101.
- [53] Vgl. etwa Trutz von Trotha, "Über den Erfolg und die Brüchigkeit der Utopie staatlicher Herrschaft. Herrschaftssoziologische Beobachtungen über den kolonialen und nachkolonialen Staat in Westafrika", in: Reinhard (Hrsg.), Verstaatlichung der Welt?, S. 223-251.
- [54] Vgl. nochmals Götze, Die Bedeutung von Staatsversagen.
- [55] Ulrich Beck, Was ist Globalisierung? Irrtümer des Globalismus - Antworten auf Globalisierung, Frankfurt am Main 1997; Martin Albrow, Abschied vom Nationalstaat. Staat und Gesellschaft im Globalen Zeitalter, Frankfurt am Main 1998; John W. Meyer, "The Changing Cultural Content of the Nation-State: A World Society Perspective", in: George Steinmetz (Hrsg.), State/Society. State-Formation after the Cultural Turn. Ithaca, London 1999, S. 123-143.
- [56] Linda Weiss, The Myth of the Powerless State, Ithaca, New York 1999; Neil Fligstein, The Architecture of Markets. An Economic Sociology of Twenty-First-Century Capitalist Societies, Princeton und Oxford 2001, v. a. S. 191-222.
- [57] Kalevi J. Holsti, Taming the Sovereigns. Institutional Change in International Politics, Cambridge 2004. Aus historischer Perspektive gegen die These einer Abnahme der Bedeutung des Nationalstaates vgl. Eckart Conze, "Abschied von Staat und Politik? Überlegungen zur Geschichte der internationalen Politik", in: ders., Ulrich Lappenküper, Guido Müller (Hrsg.), Geschichte der internationalen Beziehungen. Erneuerung und Erweiterung einer historischen Disziplin, Köln 2004, S. 15-43, hier v.a. S. 28ff.
- [58] Wilhelm Knelangen, Das Politikfeld innere Sicherheit im Integrationsprozess. Die Entstehung einer europäischen Politik der inneren Sicherheit, Opladen 2001.
- [59] Rainer M. Lepsius, "Die Europäische Gemeinschaft und die Zukunft des Nationalstaates", in: ders., Demokratie in Deutschland. Soziologisch-historische Konstellationsanalysen. Ausgewählte Aufsätze. Göttingen 1993, S. 258.
Published 2006-02-20
Original in German
First published in Mittelweg 36 1/2006
Contributed by Mittelweg 36
© Wolfgang Knöbl/Mittelweg 36
© Eurozine













