Nachbarn unter Schutz
Zehn Jahre nach dem Dayton-Abkommen sucht die EU ein Konzept für die ehemaligen jugoslawischen Bundesstaaten
Die Europäische Union und die Staaten des ehemaligen Jugoslawien
befinden sich auf Annäherungskurs - nicht ohne Schwierigkeiten, versteht
sich. So war der Beschluss über die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien
des längeren blockiert, weil Chefanklägerin Carla del Ponte der Regierung
in Zagreb mangelnde Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) vorwarf. Doch
dieser Streit wurde auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 5. Oktober 2005
beigelegt, als Österreich sein angedrohtes Veto gegen die Eröffnung der
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgab und als Gegenleistung einen
Beitrittstermin für seinen Protegé Kroatien durchsetzte.[1]
Auch der Republik Mazedonien haben die Regierungschefs der Europäischen
Union auf ihrem Gipfel vom 18. Dezember den Kandidatenstatus zuerkannt,
ein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde allerdings auf
Druck Frankreichs nicht beschlossen. Mit Serbien-Montenegro will Brüssel
ein Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) schließen. Belgrad
bekäme damit jenen Status eines "potenziellen Kandidaten", der
Bosnien-Herzegowina immer noch versagt bleibt, weil wichtige Reformen zur
Stärkung des föderativen Gesamtstaates, etwa auf der Ebene der Polizei,
nicht vorankommen.
Das Hauptproblem der ganzen Region charakterisiert der
Sozialwissenschaftler Jacques Rupnik so: "Merkwürdigerweise sind gerade
die postjugoslawischen Balkanstaaten, die auf den Prozess der
europäischen Integration am meisten angewiesen sind, um mit ihrem
multiethnischen Charakter besser zurechtzukommen, zu dieser Integration
am wenigsten bereit. Und dies vor allem, weil es sich um Staaten handelt,
die in Auflösung begriffen sind, sodass sie der organisierten Gewalt in
Teilen ihres Territoriums und der Destabilisierung der Nachbarländer
nicht mehr Einhalt gebieten können."[2]
Im Grunde genommen sind alle früheren jugoslawischen Bundesrepubliken
inzwischen Protektorate: Außer Slowenien und Kroatien sind sie alle an
Abkommen gebunden, die Verfassungsrang haben und sie faktisch der
Kontrolle äußerer Mächte unterstellen.[3]
Die Auflösung Jugoslawiens hatte natürlich auch ökonomische Ursachen.
Seit man in der alten Föderation das Prinzip des selbst verwalteten
Volkseigentums in Frage stellte, rückte die Rolle des Staates -
ausgerechnet auf Betreiben der Wirtschaftsliberalen - wieder ins Zentrum
der Politik. Entscheidend wurden damit Fragen wie diese: Welcher Staat
kann für welches Territorium die Deviseneinnahmen aus dem Außenhandel
beanspruchen? Wie kann man die Unterstützung der Bevölkerung gewinnen,
die ihre sozialen Rechte nicht aufgeben will?
Der letzte jugoslawische Ministerpräsident Ante Markovic, der dem
nichtnationalistischen Flügel der Liberalen angehörte, befürwortete 1989
eine Ablösung des alten Systems durch Marktwirtschaft und Privatisierung
auf Bundesebene. Dieser Kurs wurde bis 1991 auch vom Weltwährungsfonds
(IWF) und den großen westlichen Mächten unterstützt.
Den Zerfall Jugoslawiens wünschte damals niemand, mit Ausnahme der
deutschen Regierung und des Vatikans. Doch die Machteliten in den
dominierenden jugoslawischen Bundesstaaten - Slowenien, Kroatien und,
unter anderen Vorzeichen, auch Serbien - setzten damals die Auflösung der
Föderation auf die Tagesordnung: Die Konsolidierung ihrer separaten
Staaten war unabdingbare Voraussetzung für eine Privatisierungspolitik,
bei der sie sich ihren Anteil an den erzielten Gewinnen sichern konnten.
Slowenien hatte, als es 1991 das sinkende Schiff verließ, bereits eine
eigene Währung vorbereitet. Im Unterschied zu den anderen Republiken
hatte das Land nicht mit größeren ethnischen Minderheiten zu tun, sein
Wohlstand jedoch hatte wahrlich andere Gründe. Von allen ehemals
sozialistischen Ländern war Slowenien dasjenige, das im Lauf der
1990er-Jahre noch am wenigsten auf wirtschaftsliberale Prinzipien gesetzt
hat.[4]
Die anfänglichen politischen und sozialen Widerstände gegen die
Privatisierungen in Slowenien erklären sich in erster Linie daraus, dass
das alte System als Erfolg wahrgenommen wurde: Der Lebensstandard war
hoch, Ende der 1980er-Jahre lag die Arbeitslosenquote bei nur 2 Prozent
(dagegen im Kosovo bei 20 Prozent). Und der slowenische Staat war, trotz
des beträchtlichen Einflusses der Europäischen Kommission, zehn Jahre
lang nicht bereit, auf die Senkung von Löhnen und Kapitalsteuern zu
setzen, nur um ausländisches Kapital ins Land zu holen.
Die anderen Republiken - die wie Jugoslawien als Ganzes multinational
geprägt waren - hatten ein solches Entwicklungsniveau nicht erreicht. Der
bürokratische Charakter des alten Systems hatte die Verschwendung
begünstigt und eine Bereicherungsmentalität gefördert. Die Folge war,
dass die Unterschiede im Lebensstandard der Menschen ständig größer
wurden. Die Lähmung und der anschließende Zerfall des Bundesstaats hatten
zur Folge, dass die ethnischen Minderheiten in den neuen Staaten durch
die jeweils herrschende "Nation" unterdrückt wurden, die das "eigene"
Territorium abzusichern und wenn möglich zu erweitern versuchte. Die
neuen Regime kündigten die Solidargemeinschaft auf und suchten ihre
Legitimation in nationalistischen Projekten. Anfang der 1990er-Jahre
wurde die Benachteiligung der Minderheiten sogar in den Verfassungen von
Serbien, Kroatien und Mazedonien festgeschrieben, was den Widerstand der
Betroffenen auslöste.
Das Völkerrecht sah den Zerfall Jugoslawiens nicht vor
Auf die Unabhängigkeitserklärungen wussten die großen Mächte zunächst nur eine Antwort. Wenn man schon die Auflösung Jugoslawiens als Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung akzeptierte, so mussten doch unbedingt die Grenzen der Bundesstaaten unverändert bleiben. Die Wahrung dieses "Prinzips" sollte den Konflikt eindämmen. Eine auf Wunsch der EU eingerichtete Kommission unter dem Vorsitz des französischen Verfassungsrechtlers Robert Badinter empfahl die Anerkennung der unabhängigen Republiken Slowenien und Mazedonien (wo die albanischen Parteien an der Regierung beteiligt waren). Die Badinter-Kommission riet aber auch, sich bei den akuten Konflikten in Kroatien und Serbien eher zurückzuhalten. Tatsächlich bot das Völkerrecht keinen systematischen Ansatz zur Lösung der Probleme, die der Zerfall Jugoslawiens aufwarf. Vielleicht hätte man im Rahmen einer konföderativen Assoziation aller betroffenen Gemeinschaften eine umfassende, die Gleichberechtigung absichernde Regelung aller nationalen Fragen erreichen können. Aber das ist nicht geschehen. Stattdessen organisierte man in Bosnien-Herzegowina ein Referendum über die Unabhängigkeit, mit dem man den Krieg noch verhindern wollte. Dieses Referendum wurde von den bosnischen Serben weitgehend boykottiert, nicht aber von den Kroaten. Zagreb zog es damals vor, seine Pläne für einen neuen Staat Herceg-Bosna - als Pendant zur Republika Srpska - nicht publik zu machen.Als im Sommer 1995 mit der Vertreibung der Serben aus der rückeroberten Krajina der serbische Bevölkerungsanteil in Kroatien auf weniger als 5 Prozent reduziert wurde, schauten die europäischen Mächte, wie zuvor die Vereinigten Staaten, einfach weg. Dabei berief sich jede auf "realpolitische" Grundsätze, die von Fall zu Fall nach der jeweils eigenen Interessenlage interpretiert wurden.
Als Deutschland im Januar 1992 innerhalb der EU die Anerkennung Kroatiens und Sloweniens als unabhängige Staaten durchsetzte, hatte die Union im Grunde als Großmacht mit Anspruch auf eine "gemeinsame Außenpolitik" abgedankt. Dagegen hielten sich die USA zunächst heraus und betrachteten die Schwierigkeiten innerhalb der EU und der UNO mit einer gewissen Genugtuung. Die späteren Krisen in Bosnien und im Kosovo nutzte Washington, um die Neuorientierung und Umgruppierung der Nato nach dem Ende des Warschauer Pakts (1991) voranzutreiben. In die Kämpfe vor Ort griff es dagegen damals noch nicht ein.
Auf der Konferenz von Rambouillet im Februar 1999 unterstützte Serbien die europäischen Pläne für ein Autonomiestatut des Kosovo, das von der albanischen Unabhängigkeitsbewegung abgelehnt wurde. Belgrad wiederum stimmte der von den Albanern erhofften Entsendung von Nato-Bodentruppen nicht zu.[5] Angesichts dieser verfahrenen Situation schlossen sich die Europäer der Politik der Stärke von US-Außenministerin Madeleine Albright an, die auf die Befreiungsarmee des Kosovo (UCK) setzte. Nach dreimonatigen Kriegshandlungen brachte die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats einen Waffenstillstand.
Wie das Dayton-Abkommen enthielt auch diese Resolution einige Widersprüche, die bis heute nicht aufgelöst sind (siehe Artikel Seite 11). So hatte zwar die Nato ihre Einheit bewahrt, und die USA konnten mit Camp Bondsteel in der Nähe von Pristina einen riesigen Militärstützpunkt einrichten, doch das Kosovo erlangte nicht die Unabhängigkeit, sondern blieb serbische Provinz - und wurde zugleich zum Protektorat.[6] Anders als die Kosovoalbaner kann sich Belgrad allerdings auf eine gültige UN-Resolution berufen, die das Kosovo als Teil der neuen Föderation Serbien-Montenegro definiert. Um diese Gebietsgrenzen zu erhalten (und die Resolution 1244 nicht in Frage zu stellen) hatte Javier Solana als Beauftragter der EU im Dezember 2000 sichergestellt, dass Montenegro innerhalb des neuen Jugoslawien verblieb.
Dieser faule Kompromiss zur vorläufigen Erhaltung eines Staates Serbien-Montenegro (von den Serben "Solanien" getauft), in dessen Rahmen das Kosovo weiterhin als "serbische Provinz" gilt, hat kein Problem wirklich gelöst. Die Albaner akzeptieren diesen Status weniger als je zuvor, aber deswegen sind sie natürlich längst nicht legitimiert, sich die Provinz auf Kosten der Nichtalbaner anzueignen.
Im Kosovo wie in Bosnien wird deutlich, dass der militärische und zivile Apparat der Protektoratsverwaltung nicht in der Lage ist, das "Zusammenleben" der verschiedenen Ethnien zu fördern und bei allen eine Art Verantwortungsbewusstsein zu wecken. Um wenigstens einen Dominoeffekt zu verhindern, hat der Westen das System der Protektorate noch weiter ausgebaut, zum Beispiel in Mazedonien.
Hier setzt man zudem auf eine asymmetrische Zuteilung demokratischer Rechte. So ist Mazedonien bislang der einzige Staat, in dem durch die Revision der Verfassung von 1991 (aufgrund der Bestimmungen des 2001 unterschriebenen Ohrid-Abkommens) ein System der "doppeltes Mehrheit" eingeführt wurde. Auf gesamtstaatlicher Ebene haben alle Staatsbürger das gleiche Stimmrecht, doch daneben gibt es die rechtliche Gleichstellung der ethnisch definierten Volksgruppen, unabhängig von ihrer zahlenmäßigen Stärke und ihrer räumlichen Verteilung. Damit können die Albaner Maßnahmen abblocken, durch die sie ihre Interessen bedroht sehen.[7] Die Spannungen zwischen Slawomazedoniern und Albanern wurden auch dadurch gemildert, dass Letztere als Minderheit in Institutionen wie der Polizei überproportional vertreten sind, dass es auf kommunaler Ebene gemischte Verwaltungen gibt und dass die albanische Sprache gefördert wird, zum Beispiel an der Universität Tetovo.
Das große Problem ist nach wie vor, eine Arbeit zu finden, egal welche Sprache man spricht. Wie in allen Gesellschaften, die neoliberalen Rezepten ausgesetzt sind, hat sich auch in Mazedonien die soziale Krise verschärft und damit auch die Entfremdung zwischen der Bevölkerung und der politischen Führung. Hier liegt auch der Schwachpunkt des Ohrid-Abkommens, das ansonsten durchaus Positives bewirkt hat.
- [1] Der Konflikt zwischen Zagreb und Den Haag war bald darauf entschärft, als der wegen Kriegsverbrechen angeklagte kroatische General Ante Gotovina auf Teneriffa verhaftet wurde.
- [2] Siehe "L'Europe centrale et les Balkans à la recherche d'un substitut d'empire", in: Kant et Kosovo, Etudes offertes à Pierre Hassner, hrsg. v. Anne-Marue Le Gloannec und Aleksander Smolar, Paris (Presses des Sciences Po) 2003.
- [3] Nur das Kosovo ist offiziell ein Protektorat. Verträge oder Abkommen mit Verfassungscharakter, die unter direkter Einwirkung des Westens verfasst und umgesetzt wurden, sind aber auch in Bosnien (Dayton-Abkommen, 1995), Mazedonien (Vertrag von Ohrid, 2001) und Serbien-Montenegro (Grundgesetz von 2003) geltendes Staatsrecht. In allen diesen Gebieten sind ausländische - inzwischen vorwiegend europäische - Truppen stationiert.
- [4] Siehe Jean-Pierre Pagé, Julien Verceuil, De la chute du Mur à la nouvelle Europe, Paris (L'Harmattan) 2004. Siehe auch: "Etats, propriété, rapports sociaux dans la transition yougoslave", in: Revue d'études comparatives Est/Ouest, Nr.1/2, Vol. 35, Paris, März-Juni 2004; S. 117-156.
- [5] Siehe Joel Hubrecht, Kosovo: Etablir les faits, Paris (Edition Esprit) 2001.
- [6] Aber auch Serbien-Montenegro hat seine Souveränität freiwillig eingeschränkt: Außenminister Vuk Draskovic unterzeichnete am 18. Juli 2005 ein Abkommen, in dem Serbien-Montenegro den Truppen der Nato das Transitrecht durch sein Territorium gestattet, solange diese auf dem Balkan an internationalen Friedensoperationen beteiligt sind. Das Abkommen wurde am 4. November 2005 durch das Parlament von Serbien-Montenegro ratifiziert.
- [7] Die Aufwertung der Albaner beruht auch darauf, dass die Verfassung nicht mehr die Slawomazedonier als Staatsvolk und Gründernation benennt.
Published 2006-01-24
Original in French
Translation by Edgar Peinelt
First published in Le Monde diplomatique 1/2006
Contributed by Le Monde diplomatique (Berlin)
© Catherine Samary/Le Monde diplomatique
© Eurozine








